Schmid Martin · Ständerat · 2015-12-14
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Mindestens hat der Bundesrat bisher sehr lange der EU und den Vorwürfen, die Schweiz würde das Freihandelsabkommen verletzen, standgehalten. Ich habe Verständnis, dass jetzt, nach über zehn Jahren, der Druck auch von der OECD und von den G-20 zu gross wurde und man diese Reform vorlegt. Auch wenn die Schweiz ihre Souveränität in Steuersachen lange verteidigt hat, bin ich der Auffassung, dass heute der Zeitpunkt gekommen ist, in dem wir uns dieser Revisionsvorlage stellen müssen.
In Zukunft werden wir uns dann vielleicht auch mit dem Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) zu beschäftigen haben. Wenn man die internationalen Tendenzen in Bezug auf Irland, Holland sieht und was bei den Doppelbesteuerungsabkommen und der Besteuerung der internationalen Konzerne geschieht, so glaube ich, darf man hier feststellen, dass der Druck auf das System doch deutlich zugenommen hat.
Ich bin auch einverstanden mit der Strategie, die der Bundesrat festgelegt hat, indem er darauf hinweist, dass man letztlich die Gewinnsteuersätze so anpassen muss, dass diese auch kompetitiv sind. Es geht um sehr viele Arbeitsplätze, es geht um mobile Steuerfaktoren, die ebenso schnell weg sind, wie sie gekommen sind. Kollegin Fetz weist darauf hin, wie verletzlich doch auch ein Standort Basel in Bezug auf die Unternehmenssteuern ist. Es ist eben eine Tatsache, dass trotz hohen statutarischen Gewinnsteuersätzen in einem Kanton wie Basel-Stadt doch enorme Summen aus privilegierten Gesellschaften in die Steuerkasse der Finanzdirektorin fliessen.
Letztlich geht es eben auch mit der Strategie des Bundesrates darum, dass wir das System der Steuerprivilegien nicht abschaffen - ich sage das im Unterschied zu vielen Vorrednern bewusst -, sondern umbauen. Denn wenn wir die Privilegien total abschaffen würden, würde das noch viel grössere Löcher in die Kassen reissen. Deshalb ist meines Erachtens der Vorschlag des Bundesrates richtig, dass die Kantone die Gewinnsteuersätze senken, aber wir letztlich auch alternative Massnahmen wie eben eine Patentbox oder eine Inputförderung zur Verfügung stellen.
Wenn ich die Anträge - die auf der Fahne vielleicht in grosser Zahl daherkommen - analysiere, so sehe ich, dass wir im Kern entlang der Linie der Botschaft des Bundesrates gehen, auch entlang der Anträge der [PAGE 1260] Finanzdirektorenkonferenz. Wir werden uns dann über einige von meinen Vorrednern schon erwähnte Positionen streiten.
Ich setze mich dafür ein, dass die Kantone möglichst viel Spielraum in Bezug auf ihre Möglichkeiten haben, denn ich bin überzeugt, dass die Ausgangslage in den einzelnen Kantonen eben sehr unterschiedlich ist. Genf hat eine andere Ausgangslage als Graubünden oder eben auch als Zug. Wenn man sieht, dass der Kanton Luzern heute schon international absolut konkurrenzfähige Gewinnsteuersätze hat, so sieht man auch, dass dort der Handlungsspielraum viel kleiner ist als eben vielleicht im Kanton Genf. Ich glaube, diese Ausgangslage sollte den Ständerat dazu bewegen, insbesondere im Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen möglichst viel Freiheit zu lassen. Die kantonalen Parlamente und die kantonalen Regierungen werden den für ihren Kanton richtigen Weg beschreiten. Es werden nicht alle - davon gehe ich aus - die Gewinnsteuersätze auf 11 Prozent im Total senken können. Ich glaube, das wird nicht realistisch sein, aber die Kantone werden versuchen, ihre Stärken dort auszuspielen. Sie sollen das eben auch tun können. Deshalb werde ich mich im Bereich des Steuerharmonisierungsgesetzes überall für möglichst viel Spielraum einsetzen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die privilegierten Gesellschaften auch sehr viel Steuersubstrat in die Schweiz gebracht haben, auch in die Kantone, in denen sie privilegiert waren, denn die Kantone haben insbesondere auch die Einkommenssteuern der Mitarbeiter dieser Unternehmen einkassiert. Ich glaube, die Schwierigkeit liegt schon in der Frage: Wer trägt dann welche Lasten? Wenn wir uns im Detail noch einmal darüber unterhalten, wo die Prioritäten sind, so halte ich es schon ein bisschen mit Kollege Germann. Aus meiner Sicht ist die Emissionsabgabe steuersystematisch ein Relikt aus der Vergangenheit. Es gibt keinen Staat mehr, der Investitionen besteuert. Heute ist eigentlich anerkannt, dass das steuersystematisch nicht eine sehr gute Lösung ist. So ist es letztlich eine Abwägung, welche Reformen man sich leisten kann. Das wurde von meinen Vorrednern auch in diesem Sinne gesagt.
In Bezug auf die Steuerausfälle möchte ich einfach noch einmal auf Folgendes hinweisen: Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir, wenn wir nichts tun, noch viel höhere Steuerausfälle haben werden. Was am meisten kostet, ist, hier nichts zu tun und diese Reformen abzulehnen, denn die mobilen Steuererträge sind sehr rasch aus der Schweiz weg, und diese Erträge dann wieder zurückzubekommen wird noch viel schwieriger sein. Dann wären es eben nicht mehr die Unternehmen, welche die Steuern bezahlen müssten, weil diese ja nicht mehr in unserem Land wären. Wir tun hier also gut daran, eben auch diesen dynamischen Aspekt zu beachten.
Vielfach wird darauf hingewiesen, dass man die Hoheit und Autonomie der Kantone einschränken müsste. Obwohl von Kollegin Fetz und anderen Kollegen der Hinweis gemacht wurde, dass es eben keinen Zusammenhang zwischen dem Finanzausgleich und der Unternehmenssteuerreform geben sollte, möchte ich nur darauf hinweisen, dass es eben doch eine Verbindung gibt, denn je nachdem, wie die Steuereinnahmen in den Ressourcenausgleich einberechnet werden, wird ein Kanton eine Massnahme wählen oder nicht. Dort kommt also automatisch ein Korrektiv zum Tragen. Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass ich der Überzeugung bin - wir werden das Beispiel bei der Input-Förderung diskutieren -, dass eine Massnahme in diesem Bereich allein schon aufgrund der Wirkungen auf den Finanzausgleich allenfalls auch toter Buchstabe bleiben kann.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier auf diese Vorlage einzutreten und dann insbesondere im Bereich der Freiheit der kantonalen Parlamente meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen. Ansonsten ist die Revision aus meiner Sicht mindestens in den Nationalrat zu schicken, und dies mit einem Resultat, das dann auch vor dem Volk vertreten werden kann.