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Hegglin Peter · Ständerat · 2015-12-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die sehr gute und aufschlussreiche Botschaft und der WAK-SR für die fundierte Kommissionsberatung der komplexen Vorlage. Damit bin ich sicher schon für Eintreten.

Wir schon gesagt wurde, wird mit der Gesetzesänderung den geänderten internationalen Besteuerungsvorstellungen entsprochen. Damit soll das Schweizer Steuerrecht nicht mehr angreifbar sein. Wir schaffen so für den Unternehmensstandort Rechtssicherheit. Ich meine, das ist für eine attraktive Wirtschaft ein sehr hohes Gut. Wir verhindern damit auch Retorsionsmassnahmen. Demgegenüber stehen die Risiken, an Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit zu verlieren und grosse steuerliche Ausfälle einzufahren. Weiter darf die Referendumsfestigkeit der Vorlage nicht aus den Augen verloren werden. Aber nichts zu tun und abzuwarten wäre bestimmt teuer und nicht verantwortbar. Niemand will diese Vorlage, aber ich glaube, heute ist es Zeit für diese Reform. Wir diskutieren ja schon zehn Jahre darüber. Wir haben uns jahrelang dagegen gewehrt, gerade auch weil die Ersatzlösungen nicht so passgenau sind wie die heute bestehenden Regelungen. Aber eben, nichts zu tun wäre sicher viel teurer. Das hätte wesentlich mehr Kosten zur Folge, und ich möchte dann nicht über diese Folgen diskutieren müssen, sondern doch lieber über die Folgen einer Unternehmenssteuerreform III. So gesehen ist diese Reform eben auch eine Investition in die Zukunft.

Ich darf mit Befriedigung feststellen, dass der Bundesrat diesen Anliegen Rechnung getragen und dass unsere WAK den Anliegen der Kantone weitestgehend entsprochen hat. Die WAK hat nicht weitere Elemente in das Paket aufgenommen und namentlich die Abschaffung der Emissionsabgabe abgelehnt. Es wären damit wieder 230 Millionen Franken weniger Steuererträge verbunden, und die Emissionsabgabe hat ja keinen direkten Zusammenhang mit dem Sachverhalt, den wir neu regeln müssen. Umgekehrt wird der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer gemäss unserer WAK auf 21,2 Prozent erhöht. Ich denke, damit bekommen die Kantone eben Handlungsspielraum, um im Kanton dann die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, sei es im Steuerrecht für juristische oder dann eben auch für natürliche Personen. [PAGE 1264]

Nochmals zur Erinnerung: Die Unternehmenssteuerreform III ist nicht eine Steuersenkungsvorlage, sondern sie bezweckt einen Umbau des Steuerrechts mit dem Ziel, weiterhin für die mobilen Gesellschaften ein attraktiver Standort zu sein. Darin sehen wir leider dann doch ein grosses Risiko für Mitnahmeeffekte bei nicht direkt betroffenen Gesellschaften. Es gibt ja Ersatzlösungen; das sind die Patentbox und die Inputförderung. Aber das ist natürlich nicht so breit, wie es heute ist. Das heisst, die Kantone versuchen dann zu reagieren, indem sie die ordentliche Gewinnsteuersenkung reduzieren. Das hat dann aber zur Folge, dass eben die KMU, wie es vorhin erwähnt wurde, davon profitieren. Von der Unternehmenssteuerreform III profitieren eher die KMU und die mittelgrossen Betriebe oder die ordentlich besteuerten Betriebe, während die heute privilegiert besteuerten Gesellschaften eigentlich eher mit einer höheren Steuerbelastung rechnen müssen, gerade jene, für die es keine neue Sonderregelung gibt. Von daher ist die Anpassung bei der Dividendenbesteuerung aus unserer Sicht richtig, auch unter dem Aspekt der Rechtsformneutralität. 21 Kantone haben dieser Anpassung zugestimmt, 10 Kantone wollten sogar eine Reduzierung auf nur 80 Prozent, nur 3 Kantone haben diese Anpassung abgelehnt.

Wegen des Umbaus und der grossen Risiken, die wir auch sehen, haben wir versucht, Bremsen einzubauen; das ist ja nicht von der Hand zu weisen. Deshalb unterstützen wir auch die Minderheit II zu Artikel 25b des Steuerharmonisierungsgesetzes. Diese Forderung wurde von den Kantonen eigentlich einstimmig erhoben; der Rat tut gut daran, diesem Anliegen Rechnung zu tragen.

Ich habe vorhin gesagt, es gebe wenige Ersatzlösungen zu den heute geltenden Regelungen. Es gibt noch die Möglichkeit der zinsbereinigten Gewinnsteuern, die heute auch schon erwähnt wurde. Diese Möglichkeit wurde aber in unserer Konferenz kontrovers diskutiert. Mein Kanton würde von den neu angedachten Regelungen wie Patentbox und Inputförderung nicht profitieren. Bei Basel-Stadt mag das sehr genau passen, während es bei meinem Kanton, aber auch bei anderen Kantonen eben nicht passt. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wäre eher eine Lösung, die zu meinem Kanton passen würde, denn wir haben heute vor Ort entsprechende Gesellschaften, die unter dem Titel der "Swiss Finance Branch" schon ansässig sind.

Wenn es für diese keine Regelung gibt, ist natürlich zu befürchten, dass diese Gesellschaften abwandern würden. Von daher hat mein Kanton diese zinsbereinigte Gewinnsteuer gefordert bzw. unterstützt. Wie ich vorhin gesagt habe, wurde dies kontrovers diskutiert, es waren 18 zu 6 Stimmen bei den Kantonen; mein Kanton, der Kanton Zug, war bei der Minderheit der sechs Kantone. Wenn Sie diese zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen würden, dann müsste sie meines Erachtens auch unter der Begrenzung bei Artikel 25b des Steuerharmonisierungsgesetzes Platz finden, damit eben auch wieder Mitnahmeeffekte verhindert werden.

Als ob die ganze Unternehmenssteuerreform III nicht schon genug komplex wäre, ist noch ein neuer Sachverhalt aufgetaucht, und zwar angesichts der kürzlich beschlossenen internationalen Verschärfungen in den Bereichen Dokumentation und Verrechnungspreise und des spontanen Informationsaustausches von steuerlichen Vorbescheiden. Aus diesem Grund, damit sie ihren Offenlegungspflichten nicht nachkommen müssen, überlegen sich viele Gesellschaften, ihren Status vorzeitig aufzugeben. Der Statuswechsel vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III ist im Gesetz aber nicht geregelt. Vor diesen Entwicklungen konnte sich niemand vorstellen, dass ein Unternehmen seinen Status vorzeitig aufgeben und auf dessen Vorteile verzichten würde. Wir sind von der Annahme ausgegangen, dass beim Statuswechsel nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III die Beta-Faktoren, welche der verminderten steuerlichen Ausschöpfung Rechnung tragen, dann beim Übergang durch die neuen Zeta-Faktoren abgelöst werden.

Wenn jetzt Gesellschaften der Empfehlung grosser Steuerberatungsunternehmen folgend vorzeitig den Status umwandeln, gibt es dafür keine Regeln. Es besteht das Risiko, dass die steuerneutrale Aufwertung und die anschliessenden Abschreibungen darauf bei der Berechnung des Ressourcenindexes nicht berücksichtigt werden. Wegen des Statuswechsels schlagen diese Unternehmen für die Berechnung des Ressourcenpotenzials voll als ordentlich besteuerte Unternehmen durch, obschon die Kantone und Gemeinden infolge der Abschreibungen weniger bis keine Gewinnsteuereinnahmen aus diesen Unternehmen erzielen können. Davon könnten alle Kantone betroffen sein. Da dies einen zu komplexen Sachverhalt darstellt, um in der heutigen Ratsdebatte beraten werden zu können, möchte ich, dass man die WAK-NR beauftragt, den Sachverhalt abzuklären und nötigenfalls im Filag oder im StHG entsprechende Regelungen vorzuschlagen; ich möchte das also nicht heute und hier beraten und diskutiert haben.

Ich glaube, mit der heutigen Debatte im Ständerat schwenkt die Unternehmenssteuerreform III auf die Zielgerade ein; dies bei einem Geschäft, das ich auf Kantonsseite seit über zehn Jahren begleitet habe. Ich glaube, wir müssen jetzt alles daran setzen, dass wir diese letzte Meile auch noch schaffen und dass die Vorlage dann vor dem Volk Bestand hat, denn schliesslich hätten wir ja keinen Plan B. Es muss also im Direktschuss gelingen.