Ettlin Erich · Ständerat · 2015-12-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Ich erlaube mir auch, die Regel zu brechen, dass man in der ersten Session nichts sagt. Als Vertreter eines der beiden Kantone, die die reduzierte Dividendenbesteuerung erfunden und eingeführt haben und als damaliger Steuerverwalter des Kantons bin ich natürlich schon lange mit diesem Thema stark konfrontiert. Zudem bin ich als Steuerexperte in der Praxis immer mit diesen Themen konfrontiert, vor allem auch mit den KMU, die die Dividendenbesteuerung stark beschäftigt. Es ist, das muss man sagen, ein grosses Thema. Ich verstehe, dass man sagt, wir müssten die Abstimmung gewinnen, wir hätten andere Themen. Aber ich möchte einfach noch ergänzen, was wir hier vergessen oder nicht erwähnt haben.
Natürlich kann man über rechtsformneutrale Besteuerung sprechen. Aber wir haben die Vermögenssteuer vergessen. Die Kantone haben eine Vermögenssteuer, und wenn wir die 70 Prozent festlegen, nehmen wir den Kantonen die Möglichkeiten, Feinabstimmungen zwischen Gewinnsteuer, Vermögenssteuer und Dividendenbesteuerung zu machen. [PAGE 1272] Denn eine Dividendenbesteuerung heisst, dass man zuerst Gewinn haben muss. Gewinn in der Gesellschaft heisst, dass man eine hohe Vermögenssteuer hat. Denn der Ertrag in der Gesellschaft drückt die Vermögenssteuer nach oben. Wenn ich in einem Kanton bin, der eine hohe Vermögenssteuer hat, habe ich ein Problem mit hohen Gewinnen. Das schlägt auf die Vermögenssteuer durch. Ich glaube, alle hier anwesenden KMU-Vertreter können das bestätigen. Ich würde deshalb den Kantonen die Möglichkeiten geben, diese Freiheit bei der Mindestbesteuerung der Dividende zu haben. Frau Fetz hat ja gesagt, dass Schwyz die Dividendenbesteuerung um 25 Prozent auf 50 Prozent angepasst hat. Die Kantone haben es also selber gemerkt. Man ist mittlerweile praktisch bei einer Harmonisierung. Uri hat noch 40 Prozent, aber sonst sind es überall mindestens 50 Prozent. Das ist eine Harmonisierung auf praktischem Weg.
Ganz zum Schluss noch Folgendes: Das Ziel der Unternehmenssteuerreform II - Ständerat Föhn hat es schon erwähnt - war damals, dass wir die Nachfolgeregelung für KMU erleichtern wollten. Das haben wir geschafft. Jetzt machen wir das ein paar Jahre später wieder zunichte, indem wir hier eine zwingende Mindestbesteuerung der Dividende festlegen. Das wäre schade. Die Steuerausfälle sind nicht durch die KMU entstanden, die Dividende statt Lohn genommen haben, sondern es betraf das Thema der Kapitaleinlage. Das ist nicht das Gleiche. Ich muss auch sagen, dass die Unternehmer in der Praxis Lohn nehmen. Denn sie haben nicht nur Steuerthemen. Sie haben auch das Thema der Vorsorge. Ich kann nicht nur Dividenden nehmen und keinen Lohn, sonst habe ich keine kluge Vorsorge. Ich würde auch das der Praxis und den Kantonen überlassen, das klappt eigentlich hervorragend.