Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-12-15
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-12-15
Wortprotokoll
Auch die Grünen beantragen Ihnen Eintreten auf diese Vorlage, und auch wir befanden uns nicht in der grossen Opposition zu diesem Gesetz. Es gibt einige Anpassungen, die wichtig sind und die auch in der Kommission eine Mehrheit gefunden haben.
Allerdings möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen, um noch ganz kurz auf den umstrittenen Punkt, den Antrag der Minderheit zum Thema Grenzwachtkorps, einzugehen. Wir werden diese Minderheit weiterhin unterstützen, ich möchte aber, dass das korrekt verstanden wird. Wenn man diesen Satz mit dem Mindestbestand des Grenzwachtkorps streicht, könnte es ja den Anschein machen, dass man der Meinung ist, es sei zu gross oder gehöre in der Personalstärke gar abgebaut. Ich glaube, es ist eher eine Frage der korrekten Gesetzgebung. Man hat ja diese Disposition bei der Schengen/Dublin-Abstimmung eingefügt, um vor allem gewissen Gegnern - ich war auch einer davon, im Gegensatz zur Grünen Partei - die Befürchtung zu nehmen, dass das Grenzwachtkorps im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit quasi in seine Bestandteile zerfällt oder zumindest wesentlich abgebaut wird. Die Kritik von links war übrigens ja - nur, um diese Debatte noch ganz kurz in Erinnerung zu bringen - nicht die, dass man Angst hatte, es hätte zu wenig Personal beim Grenzwachtkorps. Die Kritik von links war eher diejenige, dass man Angst hatte, dass die Kontrollen der Grenzen auf den ganzen Grenzraum ausgeweitet würden, mit dieser sogenannten Schleierfahndung, die wir ja heute unterdessen auch kennen. Es kann Ihnen ja passieren, dass Sie im Zug von Zürich nach Bern fahren und plötzlich entsprechend kontrolliert werden.
Jetzt aber zurück zum Thema Festschreibung des Mindestbestandes: Wie die Geschichte gezeigt hat, ist es nicht so, dass das Grenzwachtkorps jetzt zum Sparopfer oder zum politischen Opfer, zum Opfer einer politischen Entscheidung des Abbaus, wurde. Allerdings, meine ich, ist es jetzt auch an der Zeit, wieder so etwas wie gesetzgeberische Normalität einkehren zu lassen. Ich glaube, es ist in keinem Bereich grundsätzlich richtig, wenn man wie hier solche festen Zahlen in ein Gesetz schreibt. Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzes, Zahlen mit Bezug auf ein bestimmtes Datum festzulegen, sondern es ist die Aufgabe des Gesetzes, die Aufträge zu definieren, die Aufgaben zu definieren. Dann ist es der Auftrag der operativen Kräfte der Verwaltung und schliesslich des Bundesrates, die zur Erfüllung des Auftrages nötigen Mittel zu definieren und diese zu beantragen. An uns liegt es dann, entsprechend zu gewichten, ob wir den Argumentationen des Bundesrates schliesslich folgen oder nicht. Das ist der normale, korrekte Ablauf.
Nachdem es klar ist, dass das Grenzwachtkorps weiterhin Bestand haben wird und sicher in Zukunft immer grösser sein wird, als es zu diesem im geltenden Recht genannten Termin war, meine ich, es wäre an der Zeit, diese gesetzgeberische Anomalie zu streichen. Es passiert nichts Schlimmes, wenn der Antrag dieser Minderheit nicht durchkommt, das muss man auch sagen. Wir haben dann einfach die Anomalie quasi als Fussnote der Geschichte weiterhin in diesem Gesetz. Aber wir würden diesem Gesetz auch zustimmen - das wäre natürlich ungeschickt, aber ich glaube nicht, dass Ihr Verhalten sich ändert -, wenn dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet.