Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-15
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, es ist eigentlich eine Vorlage, die unbestritten ist. Die Vorlage besteht aus drei Teilen: aus einem sicherheitsrelevanten Teil, aus einem wirtschaftsrelevanten Teil und dann noch aus ein paar Anpassungen, die im Rahmen dieses Gesetzes auch notwendig sind.
Zum sicherheitsrelevanten Bereich: Da werden vor allem die Sicherheitsaufgaben des Grenzwachtkorps klar definiert. Es wird auch geregelt, wo es zusammen mit den Kantonen einspringen kann, wenn es um Aufgaben geht, die im Zusammenhang mit den Aufgaben des Grenzwachtkorps stehen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass nur Aufgaben übernommen werden können, die im Zusammenhang mit den originären Aufgaben stehen. Es wird auch festgehalten, wie die Entschädigung durch die Kantone zu erfolgen hat. Wir haben hier einen Schlüssel, der seit Jahren akzeptiert ist. So weit zu diesem Bereich.
Wir werden neu die Möglichkeit haben, die Aufgaben im Bereich vorläufige Sicherstellung, Rückgabe und Einziehung vom Grenzwachtkorps erledigen zu lassen. Auch die Möglichkeit der Observation ist vorgesehen.
Ich komme zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin: Da geht es um die Festlegung der Anzahl Grenzwächterinnen und Grenzwächter. Ich teile die Auffassung von Herrn Nationalrat Glättli, dass es auch um eine Frage der korrekten Gesetzgebung geht. Man hat die Festlegung dieser Anzahl Grenzwächterinnen und Grenzwächter, nämlich 1951, im Jahr 2004 als Eintrittsbedingung für diese Abkommen verstanden. Heute sind es 2045 Personen. Sie sehen also, der Bestand ist mehr als nur bewahrt worden, er hat zugenommen. Es ist ja auch so, Sie wissen es: Wir werden nächstes Jahr das Grenzwachtkorps um 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufstocken, und es werden Ihnen für die Jahre 2017 und 2018 zusätzliche Aufstockungsbegehren gestellt werden. Ich gehe bei den Personalressourcen davon aus, dass mindestens 100 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig sein werden. Sie werden sich in den nächsten Jahren also noch mit weiteren Anträgen konfrontiert sehen, denen unbedingt stattzugeben ist. So weit zum Bereich Sicherheit.
Dann zu den wirtschaftsrelevanten Bereichen: Hier geht es vor allem um die Zolllagerstrategie des Bundesrates, die in die Botschaft aufgenommen worden ist. Es wird dabei auch darauf hingewiesen, dass dieser Bereich auf Verordnungsstufe geregelt wird - er ist jetzt auch geregelt worden -, weil mit der Wirtschaft in Bezug auf die Gesetzesstufe keine Einigung gefunden werden konnte. Der Bundesrat hat im November die Verordnung verabschiedet. Sie wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Darin wird die Lagerung in Zollfreilagern klarer geregelt: mit einer Verpflichtung der Lagerhalter und der Einlagerer, zusätzliche Informationen zuhanden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu liefern, und mit einer neu beschränkten Ausfuhrfrist für zur Ausfuhr veranlagte Waren. Im Weiteren geht es um Bestandesaufzeichnungen und - darauf hat Frau Nationalrätin Graf-Litscher hingewiesen - natürlich auch um effizientere Kontrollen durch die EZV, um sicherzustellen, dass die Lagereinschränkungen tatsächlich eingehalten werden, um die Möglichkeit zu systematischer Zusammenarbeit usw. Dafür braucht es Personal, das ist so. [PAGE 2194]
Die EZV, der administrative Zoll, wird sehr stark gefordert sein, Prioritäten zu setzen. Wir haben auf der einen Seite die Abbaubeschlüsse des Parlamentes; da müssen wir beim Zoll natürlich auch überlegen, wo wir abbauen. Wir haben beim Sparprogramm vorgeschlagen, dass wir das bei den Zusammenlegungen von Zollstellen machen werden, damit wir gerade in diesen Zollfreilagern dann auch genügend Personalressourcen zur Verfügung haben, um die Überprüfungen zu machen. Das wird noch eine grosse Diskussion sein. Aber ich teile Ihre Auffassung: Wenn man nicht genügend Personalressourcen hat, wird man diese Überprüfung des korrekten Ablaufs in den Zollfreilagern nicht sicherstellen können. Da wird das Parlament dann sehr stark gefordert sein.
Dann gibt es noch ein paar weitere Bestimmungen; ich gehe auf diese nicht ein.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie dann auch so anzunehmen, wie sie Ihnen vorgelegt wurde.