Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-12-15
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2015-12-15
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat an der Sitzung vom 8. Oktober 2015 die von Nationalrat Ruedi Lustenberger am 20. März 2015 eingereichte und vom Nationalrat am 19. Juni ohne Gegenstimme angenommene Motion vorberaten. Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, sich auf allen relevanten Ebenen, insbesondere beim Europarat, vermehrt für die Einhaltung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips und die Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einzusetzen.
In der Begründung der Motion führt der Motionär unter anderem aus, dass es weitgehend unbestritten ist, dass die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) eine wichtige Errungenschaft der Nachkriegszeit in Europa darstellt. Deshalb ist auch die Eidgenossenschaft seit 1974 Mitglied der EMRK. Zu den allgemeinen Prinzipien der EMRK gehört der Grundsatz der Subsidiarität. Das heisst, dass die Rechtsschutzmechanismen der EMRK nachrangig zum nationalen Grundrechtsschutz greifen. Das Verfahren vor dem EGMR soll nur ein Sicherheitsnetz sein und einen Mindeststandard sichern. Urteile des EGMR gaben in jüngster Vergangenheit Anlass zu Kritik. Gemäss den Ausführungen des Motionärs greifen die Urteile je länger, je mehr zum Teil unverhältnismässig stark in den historisch gewachsenen, demokratisch legitimen Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten ein. Das Subsidiaritätsprinzip bei der Rechtsprechung des EGMR soll künftig stärker berücksichtigt werden. Der EGMR soll offensichtliche Diskriminierungen ahnden, nicht aber die nationale Rechtsordnung und Rechtsprechung unterlaufen; so der Begründungstext. Der Bundesrat soll mit dieser Motion deshalb beauftragt werden, im Europarat und in seinen Organen auf eine solche Änderung hinzuwirken.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates teilt die Auffassung, welche auch der Bundesrat vertritt, nämlich dass der Bundesrat sich dafür einsetzen soll, dass das Subsidiaritätsprinzip in der Strassburger Rechtsprechung gebührende Beachtung findet. Diese Stossrichtung findet ihren Niederschlag auch im Protokoll Nr. 15 über die Änderung der EMRK; das ist das Geschäft 15.030, das der Nationalrat bereits genehmigt hat. Mit dieser Motion soll nun dem Bundesrat ein Auftrag für ein zusätzliches Engagement erteilt werden, was die Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips unterstreicht und eine entsprechende Signalwirkung haben soll.
Der Nationalrat hat die Motion, wie bereits eingangs ausgeführt, ohne Gegenstimme angenommen. Auch der Bundesrat spricht sich für die Annahme der Motion aus.
Ebenso beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Motion anzunehmen.