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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-03-06

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-06

Wortprotokoll

Mit Artikel 1 Absatz 1bis hat der Ständerat eine Einfügung gemacht. Unsere Kommission empfiehlt Ihnen, diese nicht zu übernehmen. Die Gründe sind nicht materieller, sondern formeller Natur. Der Ständerat will die Kompetenz des Bundesrates gemäss Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung vorbehalten. Dieser Vorbehalt ist unnötig. Die Bundesverfassung gilt für die ganze Gesetzgebung. Ein Abweichen von der Bundesverfassung braucht eine gesetzliche Grundlage. Vorliegend geht es aber gar nicht um eine Ausnahme, um ein Abweichen von der Bundesverfassung, deshalb ist es auch nicht nötig, dass man noch einmal speziell auf die Bundesverfassung hinweist. Eine Wiederholung im Gesetz ist unnötig, gesetzestechnisch unschön und eher verwirrlich.

Ich bitte Sie deshalb - es gibt auch keinen anderen Vorschlag - an unserer Version festzuhalten.