Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-12-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative unseres Kollegen Reimann verlangt eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes in zwei Bereichen: Erstens soll das Alter zum Aufgebot von Senioren-Autofahrerinnen und -Autofahrern für die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung vom vollendeten 70. auf das vollendete 75. Altersjahr heraufgesetzt werden. Zweitens soll der Begriff der Präventionsaktivitäten des Bundes dahingehend erweitert werden, dass auch die Sensibilisierung hinsichtlich der Eigenverantwortung von älteren Leuten beim Entscheid, wann sie von sich aus aufhören sollten, Auto zu fahren, abgedeckt wird.
Herr Reimann verweist darauf, dass die auf dem schweizerischen Strassennetz zirkulierenden älteren Automobilistinnen und Automobilisten bezüglich der medizinischen Mindestanforderungen sehr unterschiedlich behandelt werden: Die schweizerischen werden ab Alter 70 jedes zweite Jahr auf eigene Rechnung zu einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung aufgeboten, während beispielsweise ihre Altersgenossen aus den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich keiner solchen Untersuchung unterstehen. Der Initiant findet das gegenüber den erwähnten ausländischen Automobilistinnen und Automobilisten auf dem schweizerischen Strassennetz diskriminierend.
In der Kommission wurden wir darauf hingewiesen, dass die einschlägige EU-Richtlinie, auf die auch der Initiant verweist, regelt, dass die Einhaltung der medizinischen Mindestanforderungen regelmässig überprüft werden soll. Dazu haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen vorzuschreiben; es handelt sich dabei um eine Kann-Formulierung. 19 EU-Staaten und die Schweiz machen dies, und von den 19 EU-Staaten haben 7 Staaten die Altersgrenze beim 70. Altersjahr. In den übrigen 12 Staaten ist die Altersgrenze tiefer, in Italien beispielsweise bereits bei 50.
Mit Ausnahme der vom Initianten zitierten Länder hat offenbar eine Mehrheit der EU-Länder eine tiefere Altersgrenze. Nun ist uns klar, dass das nicht unbedingt relevant ist für unseren Entscheid. Die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis lag bei 15 zu 9 Stimmen - ist aber der Auffassung, dass die periodische Kontrolluntersuchung nicht diskriminierend sei, auch wenn in manchen Regionen für Automobilistinnen und Automobilisten auf dem schweizerischen Strassennetz andere Altersgrenzen gelten. Nicht jede rechtsungleiche Behandlung aber ist diskriminierend. Es werden auch nicht überall dieselben Anforderungen an die Führerscheinprüfung gestellt, deshalb fühlt man sich aber nicht diskriminiert. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die aufgrund von Via sicura im Strassenverkehrsgesetz seit dem 1. Januar 2003 festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren gilt und dass seither keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die einen Handlungsbedarf zu begründen vermögen. In der Kommission ist uns auch ein Aufsatz der Abteilung Verkehrsmedizin und forensische Psychiatrie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich vorgelegen. In diesem medizinwissenschaftlichen Aufsatz wird ausdrücklich festgehalten, dass bei den über 70-jährigen Führerausweisinhabern eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von verkehrsmedizinisch relevanten Krankheitszuständen, insbesondere Zuständen mit Hirnleistungseinschränkungen, vorlägen.
Gestützt darauf ist die Kommission zum Schluss gelangt, dass sich eine Änderung der Altersgrenze nicht aufdränge. Wir sind zudem mehrheitlich der Auffassung, dass mit den Untersuchungen ab dem 70. Altersjahr auch Korrekturmassnahmen eingeleitet werden können, seien es Untersuchungen und Verbesserungen der Hör- und Sehfähigkeit oder sei es die Anordnung von neuerlichen Fahrstunden. Dies wird, wie wir alle wissen, sehr häufig getan. Das heisst nicht, dass man mit 70 nur einen Schwarz-Weiss-Entscheid erhält - fahrtüchtig oder nicht fahrtüchtig -, sondern es wird vielmehr versucht, die Fahrtüchtigkeit dieser Fahrer noch zu verlängern. Zudem gibt es gemäss der entsprechenden Verkehrszulassungsverordnung die Möglichkeit, dass man älteren Automobilistinnen und Automobilisten ein Rayonverbot auferlegt, das heisst, dass sie in ihrer Umgebung, in ihrer Region noch Auto fahren dürfen, nicht aber darüber hinaus.
Deswegen ist Ihre Kommission mit 15 zu 9 Stimmen der Auffassung, dass dieser Initiative keine Folge zu geben ist.