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Graber Konrad · Ständerat · 2015-12-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen" wurde am 4. Oktober 2013 mit 126 408 gültigen Unterschriften von einer parteipolitisch unabhängigen und konfessionell neutralen Gruppe eingereicht. Sie verlangt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird.

Das bedingungslose Grundeinkommen soll allen in der Schweiz lebenden Menschen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Die Menschen sollen mit dem bedingungslosen Grundeinkommen bescheiden, aber in Würde leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie sollen davon befreit sein, erwerbstätig sein zu müssen. Die Initiantinnen und Initianten gehen davon aus, dass die Menschen damit motivierter wären als heute und sich vermehrt auch für das Gemeinwesen engagieren würden.

Der Nationalrat hat am 23. September 2015 mit 146 zu 14 Stimmen bei 12 Enthaltungen entschieden, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch Ihre Kommission ist zum Schluss gelangt, dass diese Initiative dem Volk und den Kantonen zur Ablehnung zu empfehlen ist.

Nach genauer Prüfung des Vorschlages ist Ihre Kommission zum einen zur Ansicht gelangt, dass die Initiative nicht zu einer Vereinfachung, sondern, im Gegenteil, zu einer Verkomplizierung unseres fein austarierten Sozialsystems führen müsste. Auch bei einem Grundeinkommen von 2500 Franken wäre es nicht möglich, die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die berufliche Vorsorge, die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Unfallversicherung, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen abzuschaffen. Zum andern beinhaltet das System der sozialen Sicherheit auch bedarfsabhängige Leistungen. Auf Bundesebene sind dies die Ergänzungsleistungen, die AHV und die IV sowie die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung. Auf kantonaler und kommunaler Ebene finden sich zahlreiche weitere Bedarfsleistungen, die zur unmittelbaren Existenzsicherung beitragen, zum Beispiel die Sozialhilfe, die Alimentenbevorschussung, Unkostenzuschüsse usw.

Was manchmal mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verwechselt wird, ist die sogenannte negative Einkommenssteuer. Das heisst, statt Steuern zu bezahlen, erhalten Leute mit weniger Mitteln Geld in Form von negativen Steuern direkt vom Staat. Es gibt dazu Beispiele in den USA. Diese zeigen aber auf, dass die negative Einkommenssteuer tendenziell zu Reduktionen des Arbeitsangebotes führt.

Der neueste Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen, in dem auch beiläufig auf das garantierte Mindesteinkommen eingegangen wurde, zeigt auf, dass sich unser jetziges Sozialsystem insgesamt sehr gut bewährt hat und dass das vorgeschlagene neue System einen sehr weit gehenden Umbau darstellen würde.

Schliesslich wurde insbesondere auf die finanziellen Auswirkungen hingewiesen. Die Finanzierung des Grundeinkommens aufgrund zusätzlicher Steuern würde 153 Milliarden Franken erfordern, was 26 Prozent des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2012 entspricht. Die Volkswirtschaft würde damit enorm belastet. Dabei müssten 128 Milliarden Franken von heute bestehenden Erwerbseinkommen abgeschöpft und rund 25 Milliarden Franken zusätzlich beschafft werden. Ausserdem müssten 55 Milliarden Franken aus heutigen Leistungen der sozialen Sicherheit in die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umgelagert werden. Bereits diese Zahlen zeigen auf, dass die Initiative etwas fordert, was gesellschaftspolitisch und auch volkswirtschaftlich kaum verkraftet werden könnte.

Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Sie tut dies mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.