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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-12-17

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Die Volksinitiative, die wir heute behandeln, möchte der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Diese Ziele kann man nur unterstützen. Sie ergeben sich allerdings schon heute sinngemäss, teilweise wörtlich aus unserer Bundesverfassung, namentlich aus den für die Schweiz massgebenden internationalen Konventionen, insbesondere aus dem Uno-Menschenrechtspakt I.

Das Problem dieser Volksinitiative sind nicht die positiven Ziele, sondern es ist das Mittel, das zur Erreichung dieser Ziele vorgeschlagen wird, nämlich das bedingungslose Grundeinkommen für alle, unabhängig vom Bedarf. Nach den Vorstellungen der Initianten sollen das rund 2500 Franken pro Monat für Erwachsene sein - egal, ob sie das nötig haben oder nicht. Ist es nun wirklich gescheit, allen, die erwerbsfähig sind und eine Stelle haben, von Staates wegen 2500 Franken pro Monat auszuzahlen? Das ist eine Summe, die völlig ungenügend ist, um davon in Würde leben zu können. Die Frage beantwortet sich also von selbst. Es müssten gewaltige Summen in Bewegung gesetzt werden, um solche Vorstellungen in die Tat umzusetzen, ohne dass dies den Erwerbstätigen irgendetwas nützen würde - von den immensen Kosten in der Grössenordnung eines Drittels des ganzen BIP und vom Aufbau einer enormen neuen Bürokratie ganz zu schweigen. Aus Sicht der Erwerbstätigen muss man zum Schluss kommen, dass es nur Nachteile gibt.

Aber auch bei jenen, die nicht zu den Erwerbstätigen zählen, sieht es nicht besser aus. Der Sozialstaat ist eine der grossen Errungenschaften der modernen Zivilisationen. Kein entwickelter Staat kann darauf verzichten. Zu den entwickelten Staaten zählt in erster Linie auch die Schweiz. Unser schweizerisches Sozialversicherungssystem ist aufgrund von konkreten sozialen Risiken entwickelt und aufgebaut worden - zu Recht! Zur Abdeckung der grossen sozialen Risiken wie Alter, Unfall, Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit gibt es keine bessere und keine leistungsfähigere Antwort als eine Sozialversicherung. Sozialversicherungen, die diesen Namen verdienen, erbringen regelmässig bessere Leistungen als das strikte Minimum. Sie gehören zum Kern dessen, was die Schweiz im Besten auszeichnet.

Den Sozialstaat, die Sozialversicherungen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen zu wollen ist wenig zielführend. Es würde die soziale Lage der betroffenen Menschen verschlechtern statt verbessern. Denken Sie beispielsweise an die Altersrentnerinnen und Altersrentner oder an die Verunfallten. Sie hätten von einem garantierten Grundeinkommen anstelle der bewährten Sozialversicherungen nur Nachteile zu erwarten. [PAGE 1329]

Natürlich müssen der Sozialstaat und die Sozialversicherungen immer wieder an die gewandelten sozialen Bedürfnisse angepasst werden, zum Beispiel aktuell bei der Altersvorsorge. Vor wenigen Jahren galt dies auch für die Kinderzulagen, bei denen eine neue Bundesregelung geschaffen worden ist, oder für die Mutterschaftsversicherung, bei der es ja Jahrzehnte gedauert hat, bis sie vom Verfassungsauftrag zum Gesetz geworden ist, und womöglich gilt es in ein paar Jahren beim Elternurlaub.

Es gibt immer noch empfindliche Lücken, namentlich im Bereich der Armutsbekämpfung, bei der sich in der Praxis auch aufgrund von politischen Kampagnen einiges verschlechtert hat, was wohl auch ein Anstoss zu dieser Volksinitiative war. Hier muss die Forderung lauten, die Armut zu bekämpfen, statt die Armen zu plagen. Auch Armutsbetroffene haben einen Anspruch auf würdige Behandlung. Die Sozialhilfe ist der einzige Ort, wo ein garantiertes Grundeinkommen den Betroffenen Vorteile bringen könnte, wenigstens dort, wo sie schikanös behandelt werden.

Die Entwicklungen bei der Armutsbekämpfung sind allerdings uneinheitlich. Im Positiven gibt es in verschiedenen Kantonen Beispiele dafür, wie das bewährte Instrument der Ergänzungsleistungen zur Bekämpfung der Familienarmut eingesetzt werden kann. Und es gibt Kantone, die neue Lösungen für ältere Arbeitslose vor dem Rentenalter entwickeln, die auf dem Arbeitsmarkt seit Längerem in einer schwierigen, manchmal aussichtslosen Lage sind. Ein Beispiel ist die "rente-pont" im Kanton Waadt, welche dafür sorgt, dass die Betroffenen vor dem Rentenalter nicht in die Sozialhilfe abstürzen. Auch die guten Branchenlösungen für Vorpensionierungen gehören zu diesen Antworten, beispielsweise das Rentenalter 60 auf dem Bau, das jetzt gerade wieder eindrücklich bestätigt worden ist.

Bei solchen konkreten sozialen Bedürfnissen muss die Weiterentwicklung des Sozialstaats ansetzen. Ein staatliches Mindesteinkommen, unabhängig davon, ob dafür überhaupt ein Bedarf besteht, ist keine Lösung. Ein garantiertes Grundeinkommen ist dort, wo kein Bedarf dafür besteht, zu viel und dort, wo es einen Bedarf gibt, zu wenig.

Fragwürdig ist, von welchem Begriff der Arbeit die Initianten im Hinblick auf die Welt der Erwerbsarbeit ausgehen. Für die meisten Menschen ist die Erwerbsarbeit im erwerbsfähigen Alter nicht nur die finanzielle Basis für ein selbstbestimmtes Leben, sondern auch die Voraussetzung zur aktiven Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Die Ziele müssen auf ein würdiges Leben ausgerichtet werden und damit auf die Teilhabe aller daran.

Allen voran gilt das für die Jungen: Sie dürfen nicht einfach auf die Ebene minimaler Sozialleistungen abgeschoben werden. Unser Bildungssystem muss die Ziele der Chancengleichheit und der grösstmöglichen Beteiligung am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben anvisieren. Deshalb müssen wir am Ziel festhalten, das vor einigen Jahren formuliert worden ist, wonach 95 Prozent der Jungen eine nachobligatorische Ausbildung machen sollen, sei es eine Lehre, sei es ein Studium.

Deshalb braucht es eine Wirtschaftspolitik, die auf das Ziel der Vollbeschäftigung ausgerichtet ist. Der technologische Wandel bedeutet nicht, dass die Arbeit in Zukunft ausgehen wird. Und es braucht eine Lohnpolitik, die dafür sorgt, dass sich die Arbeit für alle lohnt, auch für alle mit unteren und mittleren Einkommen, nicht nur für jene an der Spitze der Einkommenspyramide. Dafür braucht es gute Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne. Diese klassischen Ziele sind aktuell geblieben.

All das hat durchaus einen Zusammenhang mit der Vorstellung eines garantierten Grundeinkommens. Dort, wo in der Vergangenheit mit einem Grundeinkommen experimentiert wurde, wie historisch beim Speenhamland-System im 18. Jahrhundert in England, hat das nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einem Absinken der Löhne geführt.

Zum Schluss: Die Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen" ist eine nationale Volksinitiative. Es lohnt sich deshalb, noch einen kurzen Blick auf den internationalen Kontext zu werfen. Wenige Wochen erst ist es her, seit die Entwicklungsziele auf Weltebene für die kommenden fünfzehn Jahre neu formuliert worden sind, und zwar mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, den sogenannten Sustainable Development Goals. Sie lösen die sogenannten Millenniumsziele von 2001 bis 2015 zur Bekämpfung von Armut ab. Die neue Agenda für die kommenden fünfzehn Jahre enthält nun ausdrücklich auch die Ziele sozialer Nachhaltigkeit wie jene der Vollbeschäftigung und von Decent Work, dem Anspruch auf anständige, gute Arbeit.

Das sind, ausgehend von den heutigen Realitäten, ambitiöse Ziele. Trotzdem: Wer sich bei den katastrophalen Arbeitslosenzahlen in vielen Ländern als Folge einer falschen Wirtschaftspolitik resigniert vom Ziel der Arbeit für alle verabschieden möchte, muss aufpassen, dass er nicht einer falschen Politik Vorschub leistet. Die Menschen im erwerbsfähigen Alter wollen nicht mit einem Minimaleinkommen abgespeist werden. Sie wollen Zukunftsperspektiven, sie wollen Arbeit. Die soziale/wirtschaftliche, die gesellschaftliche Nachhaltigkeit ist deshalb so wichtig wie die ökologische.

Die Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen" verfolgt somit ein positives Ziel: ein würdiges Leben für alle. Soweit sie sich gegen die Entrechtung und Gängelung von sozialhilfeabhängigen Menschen wendet, hat sie auch verständliche und positive Motive. Das Mittel aber, das bedingungslose Minimaleinkommen für alle, unabhängig davon, ob sie das brauchen oder nicht, ist untauglich oder - schlimmer - falsch, weil es den Erwerbstätigen schadet, aber auch allen, die auf Sozialversicherungen zählen können. Diese müssen wir weiterentwickeln, wo es nötig ist. Alle müssen die Chance haben, im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig zu sein. Das muss das Ziel bleiben.