Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-17
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-17
Wortprotokoll
Die Fragen der Cocos, der Anleihen mit Forderungsverzicht und jetzt neu auch der "bail-in bonds" sind Fragen, die uns schon seit längerer Zeit beschäftigen. Wir diskutierten im Jahr 2011 über eine Verrechnungssteuerrevision, und in diesem ganzen Projekt war eine dauerhafte Regelung für Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht und gleichzeitig auch eine Änderung des heutigen Systems, nämlich vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip vorgesehen. Sie wissen, das ist eine lange Geschichte; die Verrechnungssteuerrevision wurde so nicht akzeptiert. Wir fanden dann eine befristete Regelung für Cocos und für Anleihen mit Forderungsverzicht, die ja alle Bank- und Finanzinstitute ausgeben können, die der Finma unterstehen. Diese Regelung ist bis Ende 2016 befristet.
Wir nahmen dann noch einmal einen Anlauf für eine Verrechnungssteuerreform: Wir führten im Dezember 2014 eine Vernehmlassung durch und schlugen vor, den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip zu machen. Darin hätte auch die Regelung, über die wir heute diskutieren, natürlich Platz gehabt; sie hätte auch eine dauerhafte Lösung sein können. Sie wissen, dass in der Vernehmlassung die Zielsetzungen zwar breit unterstützt wurden, dass der Zeitpunkt des Reformvorhabens bezüglich der Verrechnungssteuer aber kontrovers beurteilt und gesagt wurde, man solle zuerst die Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit verschiedenen Ländern und die Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" abwarten und erst dann mit der Regelung weiterfahren. Wir haben die Verrechnungssteuerreform, also den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, sistiert. [PAGE 2269]
Jetzt ist auf Antrag des Bundesrates eine Expertengruppe des Eidgenössischen Finanzdepartementes eingesetzt worden, die sich mit der Weiterführung der Arbeiten beschäftigt und nach der Abstimmung über die Volksinitiative einen Vorschlag dazu machen wird, wie es im Bereich der Verrechnungssteuer, bei diesem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, weitergehen soll - was ja unbedingt notwendig ist, wenn man für die Wirtschaft in unserem Land tatsächlich Verbesserungen realisieren will. Wir haben darum gesagt, dass man die heutige Regelung mit den Cocos, also den Pflichtwandelanleihen, mit den "write-off bonds", also den Anleihen mit Forderungsverzicht, und neu auch mit den "bail-in bonds" noch einmal befristet weiterführen muss, damit man in diesem Bereich auch die Möglichkeit hat, die Mittel für die Finanzinstitute zu beschaffen. Das ist der Vorschlag, den wir Ihnen machen: Zum einen schlagen wir die befristete Weiterführung der Cocos und der Anleihen mit Forderungsverzicht sowie die ebenfalls befristete Neueinführung der "bail-in bonds" vor - Letztere sind spezielle Finanzinstrumente -, zum andern verfolgen wir aber das Ziel, im Rahmen einer umfassenden Reform der Verrechnungssteuer auch in diesen drei Bereichen dauerhafte Regelungen zu schaffen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Kommission zuzustimmen.