Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-12-17
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-17
Wortprotokoll
Es ist von den Kommissionssprechern schon gesagt worden, dass es sich um eine technische und abstrakte Vorlage handelt. Das ist natürlich so. Es ist vom Kommissionssprecher deutscher Sprache auch gesagt worden, es habe wenig Anlass für Diskussionen gegeben. Das war aber natürlich nicht so: Wir haben sehr viele Fragen gestellt, vor allem auch technische Fragen, wir wollten wissen, wie das ablaufe. Diese Fragen wurden in der Kommission nicht oder nur teilweise befriedigend beantwortet - das muss ich hier ganz klar festhalten.
Es geht hier um die Frage, ob Dritte beigezogen werden müssen, die das ganze Verfahren beim elektronischen Verkehr prüfen und zertifizieren. Um diese Frage geht es und um die, ob es dazu auf der Stufe Bundesgesetzgebung Änderungen braucht. Wir von der SVP haben uns in der Kommission der Stimme enthalten. Warum haben wir uns der Stimme enthalten? Weil uns die ganze Wirtschaft mit Briefen bombardiert hat und gesagt hat, sie brauche das unbedingt. Das kam ausgerechnet von Wirtschaftskreisen, die ansonsten die Bürokratie monieren und uns sagen: Prüft genau, ob wir ein neues Gesetz oder die Revision eines Gesetzes brauchen!
In der Botschaft wird ja auch gesagt, wir hätten hier keine flächendeckende Regelung. Dem ist so, und wir sind von SVP-Seite her auch froh, dass der Gesetzgeber nicht so weit gehen möchte. Aber wir sind zum Schluss gekommen, nachdem wir es nochmals geprüft haben, dass wir auch diese Änderungen hier nicht brauchen, weil wir voll überzeugt sind, dass die Softwareindustrie schon jetzt entsprechende Standards hat und den KMU diese Standards in verschiedenen Lösungen anbietet. Wir haben bekanntlich verschiedene Lösungen: E-Banking bei den Banken funktioniert ja, und auch die elektronische Unterschrift bei der Post funktioniert - das ist ein anderes Verfahren, ein anderer Standard.
Jetzt wird gesagt, und das ist vorhin auch gesagt worden, man müsse die Verfahrensabwicklung vor Gerichten harmonisieren. Es gibt verschiedene Lösungen. Es obliegt doch der Organisationsautonomie der Gerichte zu entscheiden, welche Lösung sie wollen, ob sie eine Standardlösung der Industrie oder ob sie entsprechende Verfahrensvorschriften bei den Kantonen und beim Bund wollen. Dazu brauchen wir keine Revision der Gesetzgebung, es ist bereits alles vorhanden. Wieso müssen wir hier legiferieren, nur weil die Wirtschaft einfach sagt, sie brauche das unbedingt, ohne zu überlegen, was hier tatsächlich passiert? Ich mache Ihnen einen Vergleich: Es ist etwa wie bei den Qualitätsmanagementsystemen. Es gab in den Neunzigerjahren den Aufruf, man brauche das, um noch offerieren zu können. So läuft es hier bei dieser Vorlage ab, wenn die Schreie aus der Wirtschaft kommen. Aber es wird nicht bedacht, was das für Kosten auslöst und was das für eine Bürokratie hervorruft, wenn wir hier nicht die Softwareindustrie entsprechend arbeiten lassen. Wie gesagt: Wir haben Standards, auch für die KMU, da müssen wir nicht individuelle Entwicklungen machen.
Wir haben seitens der SVP-Fraktion noch einmal gut studiert, ob es diese Revision tatsächlich braucht. Wir sind zum Schluss gekommen: Hier brauchen wir diese Regelungen, wie sie vorgesehen sind, nicht. Die bestehenden Regeln genügen. Wir brauchen vor allem in der Zukunft keine Harmonisierung. Lassen wir die entsprechende Industrie arbeiten und lassen wir offen, welche Lösungen wir anwenden! Wenn [PAGE 2273] eine Firma etwas zertifizieren will, dann kann sie das tun, auch heute schon; sie kann entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen.
In der Vorlage - das als letzter Punkt, warum wir von der SVP-Fraktion Nein sagen - ist die ganze Problematik der Qualifizierung der elektronischen Unterschriften, der Authentifizierung, der Vertretungsvollmachten und der Empfangsbestätigungen nicht durchdacht. Hier bestehen an verschiedenen Orten Lücken, von denen niemand weiss, wie sie geschlossen werden sollen.
Ich bitte Sie daher, diese Vorlage abzulehnen.