Graber Konrad · Ständerat · 2015-12-17
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft hat einen Künstlerwettbewerb zur Schaffung eines neuen Textes der Schweizer Nationalhymne lanciert. Im Finale vom 12. September 2015 wurde ein Siegerprojekt gekürt. Demnach soll der Wortlaut der Hymne neu wie folgt lauten:
"Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben,
woll'n wir nach Gerechtigkeit streben.
Frei, wer seine Freiheit nützt,
stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund,
singen wir vereint aus einem Mund."
Ob mit diesem Wortlaut ein Mehrwert gegenüber dem bisherigen Text geschaffen wird, kann jede und jeder in unserem Rat selber beurteilen; ich persönlich bezweifle dies.
In dieser Zeit des Umbruchs, in der sich die Schweiz mit Migrationsfragen, mit Fragen zum Verhältnis zur EU auseinandersetzt und zum Teil auch unter internationalem Druck steht, ist es aus meiner Sicht nicht angezeigt, hier noch ein weiteres Feld der Verunsicherung zu öffnen. Gefragt ist Stabilität.
Meines Erachtens kann eine Hymne durchaus ihren Anteil zum nationalen Zusammenhalt leisten. Der Bundesrat will sich in seiner Antwort auf Frage 1 dazu leider nicht äussern und meint, dass es schwierig sei, den Einfluss der Landeshymne auf den politischen Zusammenhalt einzuschätzen. Ohne Not ist der innere Zusammenhalt aber aus meiner Sicht bestimmt nicht zu gefährden. Wir haben uns zur Genüge mit externen Kräften auseinanderzusetzen.
Selbstverständlich lässt sich über den Wortlaut der geltenden Hymne diskutieren. Aber jede Zeit würde wohl zu einem anderen Text führen. Nationalhymnen sind immer Geschmackssache. Meiner Meinung nach dürfen Geschichte und Traditionen in diesem Kontext aber auch nicht unterschätzt werden.
Meine Befürchtung war, dass beim Fernsehpublikum der Sendung "Potzmusig", deren Produzenten damals diese Aktion lancierten respektive dann praktisch die Jury für diese Hymne bildeten, der Eindruck entstehen könnte, dass mit diesem Wettbewerb der Text der geltenden Hymne offiziell gegen jenen des Siegerprojektes ausgewechselt wird. Offensichtlich ist es nun der Gemeinnützigen Gesellschaft nicht gelungen, mit ihrem Projekt einer neuen Hymne zum Durchbruch zu verhelfen, was ich natürlich begrüsse. Dass dies nicht geschehen ist, zeigt auch, dass die geltende Hymne noch stark verankert ist.
Die Gemeinnützige Gesellschaft will nun aber offensichtlich für das Siegerprojekt in der Gesellschaft noch werben, Goodwill schaffen und dann auch politisch vorstellig werden. Persönlich würde ich davon abraten, aber die Gemeinnützige Gesellschaft, die sich früher als wichtige [PAGE 1335] sozialpolitische Organisation der Schweiz grosse Verdienste erworben hat, ist in dieser Frage natürlich souverän. Sie ist auch autonom, was die Interpretation und wohl auch die Ausdehnung ihres Zweckartikels betrifft.
Ich bin befriedigt darüber, dass der Bundesrat, wie er in Ziffer 2 seiner Antwort ausführt, nicht von sich aus tätig werden will und für die Einführung eines neuen Textes der Nationalhymne keine strategische Notwendigkeit erkennt. Falls die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft das Projekt aber tatsächlich weiterverfolgen und politisch vorstellig werden sollte, wäre eine entsprechende Eingabe aus meiner Sicht als Petition zu behandeln. Das heisst, die zuständigen Kommissionen hätten zuerst die Frage zu beurteilen, ob das Anliegen überhaupt verfolgenswürdig ist. Ich bin zuversichtlich, dass diesbezüglich in den beiden Räten respektive in den beiden Kommissionen bestimmt keine Mehrheit für eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss zu gewinnen wäre. Ich bin dem Bundesrat auch dankbar, dass er sich bezüglich der Behandlung einer allfälligen Eingabe das von mir skizzierte Vorgehen vorstellen kann und dass er vor allem in dieser Frage vor allem nicht selber aktiv werden will.
Ich möchte zum Schluss daran erinnern, dass der Schweizerpsalm vor 170 Jahren entstanden ist, dann 1961 provisorisch und erst zwanzig Jahre später, nämlich 1981, zur offiziellen Landeshymne bestimmt worden ist. "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt." Dieses Zitat sollten wir auch in der Frage der Nationalhymne als Leitgedanken nehmen und es folgendermassen ergänzen: "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt und auch keine Zukunft."