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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-03-07

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Anträge, wenn Sie sie überhaupt vor sich haben, abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:

Herr Baumann J. Alexander verlangt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren bei den Übertretungen. Im geltenden Recht ist es tatsächlich so, dass Übertretungen in zwei Jahren absolut verjähren. Man hat in der Praxis jedoch gesehen, dass auch Übertretungen manchmal langwierige und komplizierte Abklärungen nötig machen. Man hat deshalb in der Revision des Allgemeinen Teils des StGB im Sommer 2001 beschlossen, die Frist um das Anderthalbfache zu erhöhen. Für Übertretungen heisst das drei Jahre. Bei den Ehrverletzungen ist heute schon vorgesehen, dass die absolute Verjährung nicht nach der anderthalbfachen, sondern nach der doppelten Frist erfolgt. Es scheint mir sinnvoll zu sein, dieser Konzeption weiterhin zu folgen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle diese Beschlüsse bereits im Sommer 2001 getroffen wurden. Wenn wir heute den Anträgen Baumann J. Alexander folgen würden - die an sich durchaus nachvollziehbar sind -, dann würden sie später wieder vom Allgemeinen Teil des StGB überholt. Das scheint mir nicht sehr zweckmässig und sinnvoll zu sein. Das ist eigentlich die Hauptbegründung, weshalb ich Sie bitte, sie abzulehnen.