Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2002-03-07
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-07
Wortprotokoll
Ich habe gestern - Grössenordnung 16.15 Uhr - einen Einzelantrag deponiert. Aus irgendeinem Grund ist er nicht verteilt worden. Der Präsident hat mir jetzt die Möglichkeit eingeräumt, diesen Antrag mündlich zu vertreten. Er sollte jetzt noch verteilt werden; seit immerhin zehn Minuten ist bekannt, dass man dies tun müsste.
Bei der Verlängerung dieser Verjährungsfristen im Rahmen der Anpassung des revidierten Sexualstrafrechtes und mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches hat man jetzt in diesem "Lückenfüllergeschäft", das wir jetzt behandeln, sehr pauschal, sehr schematisch die bisherigen Fristen für die Verjährung einfach verdoppelt. Das hat einen gewissen Sinn, weil wir die Unterbrechung und den Stillstand der Verjährung nicht mehr kennen.
Nun muss das schematische Vorgehen auch seine Grenzen haben, nämlich weil es darum geht, dass keine stossenden Ergebnisse, keine stossenden Lösungen herauskommen dürfen. Bei den Übertretungen finde ich es falsch, dass man drei Jahre als neue Verjährungsfrist ansetzt. Die Verjährungsfrist müsste in einer Relation zur Schwere des Deliktes stehen. Wenn Sie auf der Fahne oder im Bericht schauen, dann gilt beispielsweise für die Abtreibung auch eine Frist von drei Jahren. Man sollte also die Verhältnisse wahren.
Bei den Ehrverletzungsgeschichten - darum geht es mir in erster Linie - finde ich es falsch, dass man vier Jahre Verjährungsfrist ansetzt. Sie müssen sich vorstellen: Sie haben jemandem einen Brief geschrieben, und der hat nicht reagiert; nach dreieinhalb Jahren holt er diesen Brief aus seinem Tresor heraus und bringt ihn zum Richter: Sie hätten ihn beleidigt, in diesem Brief sei das bewiesen und das liege immerhin dreieinhalb Jahre zurück. Das wollen wir doch nicht! Ehrverletzungshändel müssen rasch vom Tisch, damit die Parteien wieder eine Verträglichkeit finden.
Sie können jetzt einwenden, das belaste die Gerichte zu stark. Aber gerade bei kleineren Sachen wollen wir ja, dass die Kuh vom Eis kommt, dass die Gerichte halt auch etwas angespornt werden, die Sachen schnell zu erledigen und Trölerei seitens der Parteien zu ahnden.
Ich stelle deshalb drei Anträge. Bei Artikel 109 StGB will ich für die Verjährung bei Übertretungen zwei Jahre, für die Verjährung der Strafe für die Übertretungen ebenfalls zwei Jahre. Bei den Ehrverletzungshändeln gibt es die Lösung im zivilen Strafrecht, Artikel 178 Absatz 1, und parallel dazu im Militärstrafgesetz, Artikel 148b. Bei beiden stelle ich den Antrag, dass die Verfolgung der Vergehen gegen die Ehre in zwei Jahren verjährt.
Die geforderten Lösungen schaffen zwar eine Differenz zum Ständerat. Aber dies wird eine Verzögerung von drei Monaten geben, das entspricht einem Sessionsintervall. In der Sommersession können diese Differenzen zweifellos bereinigt werden, und man wird die Bestimmungen per Anfang nächsten Jahres in Kraft setzen können. Eine Verzögerung steht somit nicht im Raum.