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Fetz Anita · Ständerat · 2015-12-17

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, ob Sie auf Ihr Handy auch schon unerwünschte Werbeanrufe bekommen haben. Bei mir sind es viele, und ich kann Ihnen sagen: Das geht einem empfindlich auf den Wecker. Es gibt nämlich einen ganz fundamentalen Unterschied zu unerwünschter Werbung per Anruf aufs Netztelefon: Die meisten Handynutzer haben ihr Handy immer dabei, Sie ja auch. Ein Anruf darauf ist also noch störender als einer auf eine Festnetznummer. Nachdem ich die Motion eingereicht hatte, haben mir viele [PAGE 1341] Personen geschrieben, dass sie teilweise ein Dutzend unerwünschte Handyanrufe pro Woche bekämen, die jedes Mal massiv stören würden.

Die anrufende Nummer zu sperren - das ist ja immer die Empfehlung - nützt rein gar nichts, weil später von einer leicht anderen Nummer aus angerufen wird. Apps sind ebenfalls keine Lösung, weil sie einen permanenten Datenabgleich benötigen. Es ist auch nicht so, dass die Menschen ihre Handynummer flächendeckend weiterverbreiten würden, im Gegenteil. Die meisten halten ihre Handynummer bewusst unter Verschluss, nur wir Politiker natürlich nicht, damit wir erreichbar sind. Aber es nützt eben nichts mehr, Handynummern unter Verschluss zu halten. Heute telefonieren nämlich Computer mögliche Handynummern automatisch durch, damit diese später missbraucht werden können. Denn darum handelt es sich bei diesen Werbeanrufen im Kern: um den Missbrauch einer fremdfinanzierten Hardware.

Ich war deshalb im ersten Moment etwas irritiert, Frau Bundesrätin, als ich im August die bundesrätliche Stellungnahme las. Es mutete mich eher seltsam an, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme lakonisch feststellte, Nummern, die in keinem Verzeichnis eingetragen seien, seien halt schlechter vor Werbung geschützt. Nun ja, für mich ist die Logik nicht ganz nachvollziehbar, wonach unerwünschte Telefonwerbung auf das Handy sozusagen ein naturgegebener Zustand sei.

Seit letzter Woche sieht die Sache jedoch vollkommen anders aus. Es ist neben den Bundesratswahlen zwar fast untergegangen, aber mir ist es doch ins Auge gestochen: Der Bundesrat hat die Teilrevision des Fernmeldegesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Dort ist vorgesehen, dass Telefonnummern, die nicht in einem Teilnehmerverzeichnis eingetragen sind - das sind natürlich vor allem Handynummern -, automatisch mit Nummern mit einem Sterncheneintrag gleichgesetzt werden. Damit werden Kaltwerbeanrufe auf diese Nummern allgemein verboten, was genau das Ziel meiner Motion war. Es ist auch eine Positivliste vorgesehen für jene, die unbedingt Werbung bekommen wollen.

Das Ziel meiner Motion ist also erfüllt. Diese Werbeanrufe werden in Zukunft verboten. Deshalb danke ich dem Bundesrat und kann meine Motion zurückziehen. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dann in der UREK das entsprechende Gesetz behandeln werden, daran zu denken, dass Hunderttausende von Handybesitzern darauf hoffen, dass diese Regelung möglichst rasch in Kraft tritt.