Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2015-12-17
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-12-17
Wortprotokoll
Es liegen drei Standesinitiativen des Kantons Tessin vor, die von der Kommission gemeinsam behandelt wurden. Die erste Standesinitiative mit der Geschäftsnummer 14.302 verlangt, das Grenzgängerabkommen mit Italien zu kündigen und eine Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens aufzunehmen.
Zur Erinnerung: Das Grenzgängerabkommen aus dem Jahr 1974 ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien, zu dem unser Rat letzte Woche eine Änderung vorgenommen hat. Das Abkommen betrifft primär den Kanton Tessin mit etwa 50 000 Grenzgängern sowie die Kantone Graubünden mit etwa 2000 und Wallis mit etwa 1300 Grenzgängern. Es sieht vor, dass diese an ihrem Wohnort in Italien keine Einkommenssteuern bezahlen und die Schweiz im Gegenzug 38,8 Prozent der aus der Erwerbstätigkeit der Grenzgänger eingenommenen Steuern an die Wohngemeinden in Italien überweist. Das Abkommen kennt keine Reziprozität. Es hat trotz des Inkrafttretens des Personenfreizügigkeitsabkommens im Jahr 2002 weiter Bestand, obwohl es Italien seit 2003 rechtlich möglich ist, auf Einkommen von in der Schweiz erwerbstätigen Grenzgängern Steuern zu erheben.
Die Kommission ist sich der besonderen Lage des Kantons Tessin sehr wohl bewusst. Sie verweist aber darauf, dass eine Aufkündigung keine Lösung sein kann. Die Verhandlungen zur Verbesserung des heutigen Grenzgängerabkommens sind fortgeschritten. Eine Aufkündigung wäre aus Sicht der Kommissionsmehrheit deshalb nicht nur für den Kanton Tessin, sondern für die Wirtschaft des ganzen Landes gefährlich und könnte den Fortschritt der Verhandlungen zwischen der Schweiz und Italien lähmen.
An der Sitzung vom 12. Oktober hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und sie beantragt dem Rat, dasselbe zu tun.
Die zweite Standesinitiative, sie trägt die Geschäftsnummer 14.303, verlangt, einen Sonderstatus für das Tessin und andere von den negativen Auswirkungen der Freizügigkeit besonders stark betroffenen Randregionen einzuführen. Die Initiative wurde kurz nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eingereicht. Der Kanton Tessin fordert den Bund weiter auf, vor dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum neuen Artikel 121a der Bundesverfassung das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich so zu ändern, dass darin nicht nur ein Ausgleich der geografisch-topografischen und soziodemografischen Lasten vorgesehen ist, sondern auch ein Ausgleich der sich aus der Personenfreizügigkeit möglicherweise ergebenden negativen Auswirkungen für Wirtschaft und Umwelt.
Die Kommission anerkennt, dass der Kanton Tessin von den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit betroffen ist. Sie verweist aber auf Verbesserungen der flankierenden Massnahmen, die vom Bundesrat seither beschlossen wurden. Es können Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen festgelegt werden. Zudem ist die Solidarhaftung von Unternehmen in der Baubranche vor zwei Jahren verstärkt worden. Die von der Initiative geforderte Ergänzung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich wäre ebenso wie der geforderte Sonderstatus problematisch und politisch nicht realisierbar. Andere Kantone, die von den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit genauso betroffen sind, könnten hier ebenfalls Begehrlichkeiten anmelden.
Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.
Mit der dritten Initiative, der Standesinitiative 14.304, fordert der Kanton Tessin, dass bei der Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung die Zuständigkeit zur Festlegung der jährlichen Kontingente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger den Kantonen übertragen wird. Somit soll gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse der einzelnen Kantone und der Wille der jeweiligen Kantonsbevölkerung angemessen berücksichtigt werden. Die Initianten verweisen darauf, dass die Zustimmung zum neuen Artikel 121a der Bundesverfassung vor allem auf den Willen des Tessiner Stimmvolkes zurückzuführen sei, den Zugang von Grenzgängern zu ihrem Kanton zu reglementieren, namentlich mit dem Ziel, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die Ersetzung der einheimischen Arbeitskräfte zu verhindern.
Die Arbeiten des Bundesrates für eine Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative sind im Gang. Aus Sicht der Kommission ist es darum nicht angezeigt, auf dem Weg der Standesinitiative parallel dazu einen weiteren Gesetzgebungsprozess anzustossen. Sie beantragt Ihnen darum einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Zur Gesamtschau über die Initiativen: Der Nationalrat ist hier Zweitrat. Die WAK-SR führte eine ausführliche Vorprüfung durch und hörte auch eine fünfköpfige Vertretung des Tessiner Grossen Rates an. Die WAK beantragte ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, und der Ständerat tat dies. Gleichzeitig verabschiedete die WAK-SR ein Kommissionspostulat, das vom Rat auch angenommen wurde. Mit diesem wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht Massnahmen darzulegen, welche er bereits getroffen hat und weiter treffen wird, um die Anliegen der drei Standesinitiativen aufzunehmen. Der Bericht lag der Kommission noch nicht vor, wurde den Kommissionsmitgliedern in der Zwischenzeit aber zugestellt.
Aus Sicht der WAK-NR muss die Diskussion zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative selbstverständlich unter Einbezug der Kantone geführt werden. Es gilt jedoch, eine gesamtheitliche Lösung zu finden, ohne Entscheide betreffend einzelne Kantone vorwegzunehmen. Die WAK-NR ist sich der ganz besonderen Situation des Kantons Tessin bewusst.
Die Kommission beantragt dennoch, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben, und zwar mit 18 zu 7 Stimmen bei der ersten Initiative und einstimmig bei den beiden anderen Initiativen.
[VS]