de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-12-17
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-17
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit und gleichzeitig auch meine Fraktion.
Die parlamentarische Initiative Bortoluzzi verlangt, dass die medizinische Notversorgung - die medizinische Notversorgung, nicht die Therapie -, die wegen exzessiven Alkohol- und Drogenmissbrauchs notwendig wird, durch den Verursacher und nicht durch die solidarische Krankenversicherung zu tragen ist, und dito die Kosten für die öffentlich überwachte Ausnüchterung. Kurz und knapp: Wer sich vorsätzlich besäuft, soll auch selbst dafür geradestehen.
Das lässt sich, wenn man das will, rechtlich regeln, das ist zumutbar, und das ist vernünftig. Wenn ich auf dem Bundesplatz vor diesem Haus die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes um ihre Meinung dazu befrage, da mache ich jetzt eine hundertprozentige Wette mit Ihnen, wird die überwiegende Mehrheit dieser Forderung selbstverständlich zustimmen. Mehr Selbstverantwortung, die Solidarität in der Krankenversicherung hat auch ihre Grenzen.
Und was machen wir in diesem Haus? Wir zerreden das Problem so lange, bis wir hundert angebliche Gründe gefunden haben, warum dieses Vorhaben eventuell möglicherweise doch nicht umgesetzt werden könnte - so lange, bis nach fünf Jahren Arbeit eine Mehrheit der Kommission plötzlich "kä Luscht me het", diese Hausaufgabe zu Ende zu führen.
Wir kannten noch die Harrassenläufe, deren Teilnehmer nur ein Ziel hatten, sich volllaufen zu lassen. Das war begleitet von enormen Kosten für die Allgemeinheit, sowohl hinsichtlich der medizinischen Versorgung wie auch hinsichtlich der Sicherheit. Damals war das Thema noch öffentlichkeitswirksam, und dieses Anliegen fand auch in diesem Haus noch eine Mehrheit. Jetzt ist der Medienhype abgeklungen, und der Wind dreht.
Die SGK-NR und die SGK-SR haben beide der Initiative zugestimmt und sich an die Arbeit gemacht. Ihre SGK hat einen Gesetzestext präsentiert mit Alternativen und Varianten; auch in der Absicht, Optimierungen vorzunehmen und Anliegen aus der Vernehmlassung noch aufzunehmen und weiterzubearbeiten.
Das Ergebnis dieser Vernehmlassung ist doch interessant: Vier Parteien haben zugestimmt, darunter die SVP, die FDP und die BDP und damit eigentlich die Mehrheit in diesem Rat, wie er heute zusammengesetzt ist. Vier Parteien haben abgelehnt: darunter die CVP, die SP und die Grünen. Auch die Kantone waren unterschiedlicher Meinung, sie haben aber auch Verbesserungsoptionen aufgezeigt. Sie lehnten das Anliegen mehrheitlich ab, weil sie vor allem fürchten, das Inkassorisiko, das sie heute locker auf die Krankenkassen abschieben können, doch selber tragen zu müssen. Es geht also bezüglich Kosten um ein Schwarz-Peter-Spiel. Dann gab es noch eine Vielzahl von grossen und kleinen Verbänden und Interessenvertretern der Medizin und der Präventions- und Suchtbehandlungsindustrie, in der sich auch gut Geld verdienen lässt - hauptsächlich, weil sie Abgrenzungsprobleme und administrativen Aufwand reklamieren.
Das Vernehmlassungsergebnis ist also durchaus kontrovers ausgefallen. Es ist keineswegs so eindeutig, dass es uns erlauben würde, den Bettel jetzt einfach hinzuwerfen. Auch die Argumente, die uns in den letzten Tagen von verschiedensten Lobbyisten auf den Tisch geflattert sind, sollten uns nicht zu sehr beeindrucken. Denn diese Vorhaltungen halten den Argumenten, die der Initiative Bortoluzzi zugrunde liegen, keineswegs stand.
Eine klare Definition des Begriffes Komatrinker sei nicht möglich. Doch! Ich erwarte das von einem Arzt. Wenn man will, dann kann man das von anderem unterscheiden. Sehen Sie den Gesetzentwurf Ihrer Kommission an, der klar auf die Gruppe junger, sich mutwillig und absichtlich Volllaufender abzielt und nicht auf Alkoholkranke, die eine Therapie benötigen und anderswo auch Hilfe finden. Auch die Beweislast und deren Umkehr sind im Gesetzentwurf klar geregelt. Man kann, wenn man will.
Es gebe mehr Kosten und Aufwand für Ärzte und Spitäler. Auch das überzeugt nicht. Denn die Krankengeschichte muss ohnehin dokumentiert und die Rechnung gestellt werden, auch wenn sie nur der Krankenkasse hinübergeschoben werden kann.
Es resultiere ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dieses Argument kommt ausgerechnet von denen, die wegen der Langzeitkosten sonst immer von Aufklärung und Prävention schwärmen und betonen, dass nicht früh genug vor Alkoholismus gewarnt und dagegen vorgegangen werden könne.
Es sei ein Paradigmenwechsel bezüglich Verursacherprinzip in der Krankenversicherung zu befürchten. Erstens ist das in anderen Sozialversicherungen bereits unbestritten umgesetzte Praxis, und zweitens hält Artikel 21 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes ausdrücklich fest, dass, wer einen Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, mit Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen zu rechnen hat.
Es gilt, die Hausaufgaben jetzt fertigzumachen. Arbeiten wir weiter statt abzuschreiben! Für alles andere haben die Leute da draussen auf dem Bundesplatz, hat die breite Bevölkerung in der ganzen Schweiz - und habe unmassgeblicherweise auch ich - absolut kein Verständnis.