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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-12-17

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen unterstützen die Grundsätze des Initianten und damit die Annahme, dass Personen, welche wegen Alkoholkonsums medizinisch behandelt werden müssen, dies selbst verschuldet haben und deshalb auch selber bezahlen sollen. Die entsprechenden Kosten sollen nicht der solidarischen der Versicherungsgemeinschaft übertragen werden, sondern die betreffenden Personen sollen durch die Aussicht, die Behandlungskosten übernehmen zu müssen, vom übermässigen Konsum abgehalten werden; ihre Eigenverantwortung soll gestärkt werden.

Wir sind auch einverstanden damit, dass rechtlich zwischen Verschulden und Krankheit unterschieden wird. Es wurde vorhin ja erklärt, dass bei Alkoholabhängigkeit kein Verschulden vorliege und die Kosten entsprechend weiterhin von der Allgemeinheit zu tragen seien.

Es wurde gesagt, die Vernehmlassungsvorlage nehme einen Paradigmenwechsel vor. Das stimmt eigentlich nicht. Es ist nicht ein fundamentaler Wechsel hin zum Verantwortlichkeitsprinzip, sondern er ist auf fünf Jahre befristet. Es ist ein Pilotversuch, um Erfahrungen zu sammeln.

Die Rückmeldungen waren mit wenigen Ausnahmen kategorisch negativ. Es wurde gesagt, es sei die falsche Zielgruppe, sie sei zahlenmässig viel zu klein, und andere Altersgruppen würden viel häufiger Gesundheitskosten verursachen; die überlastete Notfallaufnahme im Spital könne gar nicht unterscheiden, wie die Kosten umgelagert werden sollten; es gebe auch noch andere Ansätze wie z. B. im Kanton Zürich, wo die Kosten für den Aufenthalt in Ausnüchterungszellen, egal ob bei der Polizei oder im Spital, den Verursachern übertragen werden. Es wurde auch erwähnt, es würden kaum Einsparungen erzielt bzw. andere Bereiche wären lukrativer, und eben, es hiess, der Paradigmenwechsel weg von der Solidarität hin zum Verantwortlichkeitsprinzip schaffe neue Ungerechtigkeiten.

Erlauben Sie mir einige Überlegungen zur Solidarität. Solidarität ist nichts Einseitiges, sondern eine beidseitige Verantwortung: Sowohl die einzelnen Personen wie das Kollektiv sind in der Pflicht. Es ist richtig, das ist eine Gratwanderung. Zu viel Solidarität kann überstrapazieren, kann Solidarität auch zerstören; zu wenig Solidarität bringt nichts. Darüber könnte man jetzt lange philosophieren. Aber es ist klar, der Solidarität sind auch Grenzen zu setzen. Es ist die Grundsatzfrage zu diskutieren: Wie weit soll die Solidarität gehen?

Die Vorlage gibt Impulse, sich mit Fragen um die Solidarität, ihre Ausdehnung und auch ihre Auslegung zu befassen. Aber sie hat auch Nebenwirkungen, Nebenwirkungen in einem doch komplexen Gesundheitswesen, auch wenn es nur eine Pilotphase sein soll, befristet auf fünf Jahre. Allerdings liesse sich so die Machbarkeit prüfen, liessen sich allenfalls auch Erfahrungen sammeln.

Wir Grünliberalen wollen mehr Eigenverantwortung, wir wollen aber auch die Verhältnismässigkeit wahren. Wir wollen keine Automatismen, wir wollen also nicht, dass zwingend die vollen Kosten zu tragen sind. Wir wollen, dass der Einzelfall beurteilt werden kann.

Würde man die Initiative nicht abschreiben, ginge das Geschäft zurück in die Kommission, und es wären Verbesserungen zu erarbeiten. Allerdings gab es in der Vernehmlassung wenig konkrete Vorschläge, wie solche [PAGE 2285] Verbesserungen aussehen könnten. Es wurden nur Probleme bei der Umsetzung, aber kaum Lösungsansätze aufgezeigt. Ich wüsste also nicht, was die Kommission daraus erarbeiten sollte. Aber wir sind überzeugt, Anpassungen sind notwendig.

Wir Grünliberalen sind mit der Abschreibung einverstanden. Aber wir werden einen eigenen Vorstoss erarbeiten, welcher umfassender und nicht diskriminierend ist, das Verursacherprinzip berücksichtigt und die Verhältnismässigkeit wahrt - und so die Eigenverantwortung stärkt.