preparatory:AB 194288
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-02-29
Wortprotokoll
Sie haben die Motion Lombardi 12.3637 im Jahr 2013 mit deutlichem Stimmenverhältnis - mit 121 zu 56 Stimmen, also mit einer klaren Mehrheit - angenommen und einen entsprechenden Auftrag erteilt. Diese Motion Lombardi war im Ständerat mit 21 Unterschriften eingereicht worden.
Im Oktober des letzten Jahres hat sich Ihre Kommission intensiv mit dem neuen Gesetz beschäftigt und mit 13 zu 10 Stimmen die Botschaft zur Umsetzung der Motion gutgeheissen, den bundesrätlichen Entwurf akzeptiert. Die [PAGE 9] Kommission hat dem Bundesrat zugestimmt, weil er schon damals argumentiert hat, dass der Föderalismus grundsätzlich respektiert wird, dass es um eine bescheidene Harmonisierung geht, dass es darum geht, eine Massnahme zu ergreifen, die dem Einkaufstourismus entgegenwirkt; ich komme gleich darauf zu sprechen. Ich will Sie auch daran erinnern, dass wir im Kontext der Fachkräfte-Initiative seit Monaten oder mittlerweile seit Jahren immer wieder darüber sprechen, wie man die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern kann.
Ihre Kommission, die Ihnen das Eintreten mit 13 zu 10 Stimmen empfiehlt, hat im Oktober letzten Jahres im Wesentlichen noch eine Korrektur an der Vorlage vorgenommen, wonach die Läden am Samstagabend statt um 19 Uhr um 18 Uhr zu schliessen sind.
Wie Sie wissen, hat der Ständerat die Vorlage entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission am 24. September 2015 mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Ich habe es schon gesagt: Der Ständerat hat die Motion Lombardi 2012 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Senden Sie jetzt dem Ständerat ein klares Signal!
Es geht um den Detailhandel, wie mehrfach gesagt wurde. Sie wollen die Rahmenbedingungen für den Detailhandel verbessern und dem Einkaufstourismus etwas entgegenstellen. Es ist wichtig, sich jetzt dazu zu bekennen und das richtige Zeichen zu setzen. Die massive Aufwertung des Schweizerfrankens stellt den Detailhandel tatsächlich vor grosse Probleme. Das Einkaufen im Ausland ist attraktiver geworden, das können wir nicht wegdiskutieren. Der Detailhandel steht von verschiedener Seite unter Druck, vonseiten der Hochpreisinsel oder auch durch den Wandel der Einkaufsgewohnheiten - es sind insbesondere durch den Online-Handel neue Konkurrenten aufgetreten. Es wurde der Kanton Tessin erwähnt, der an der gestrigen Abstimmung die Ladenöffnungszeiten erweitert hat. Das ist ein Zeichen, dass etwas geschehen muss: Dieses Signal aus einem Grenzkanton ist hier und heute in unsere Diskussion sehr wohl mit aufzunehmen.
Ich fasse die soeben dargestellten neuen Herausforderungen, mit denen sich der Detailhandel zu beschäftigen hat, zusammen: Konsumentinnen und Konsumenten brauchen mehrere gute Gründe, um vermehrt bei Schweizer Detailhändlern einzukaufen, und Sie haben heute die Chance, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Der Handlungsbedarf ist aus Sicht des Bundesrates wirklich gegeben. Die Zahlen wurden genannt: Im Jahr 2015 wurden im Einkaufstourismus etwa 11 Milliarden Franken ausgegeben. Das Gesetz, das wir Ihnen zur Diskussion stellen, gleicht die Länge der Spiesse etwas aus. Es legt einen einheitlichen Minimalrahmen für die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag fest. Für rund die Hälfte der Kantone hat dies längere Öffnungszeiten zur Folge.
Das Gesetz gibt dem Detailhandel mehr Handlungsspielraum gegenüber den Konkurrenten im Inland und im Ausland. Es geht also nicht nur um den Einkaufstourismus, sondern auch um gleich lange Spiesse im Inland: Tankstellenshops, Bahnhofshops usw. sind alle genannt worden.
Der Bundesrat verfolgt mit dem neuen Gesetz zwei Absichten. Erstens will er - um das zu wiederholen - die Ungleichheit bei den genannten Voraussetzungen innerhalb der Schweiz reduzieren, zweitens will er die Nachteile, die der Schweizer Detailhandel gegenüber dem Ausland hat, verringern, insbesondere in den Grenzregionen. Die Detailhandelsbetriebe dürfen - sie müssen nicht - montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein. Es besteht kein Zwang, diesen Spielraum auszunützen. Die Läden dürfen früher schliessen, wenn sie wollen.
Es ist richtig gesagt worden: Der Sonntag ist von diesem Gesetz nicht betroffen. Das Gesetz bezweckt eine Harmonisierung im Sinne eines Minimalstandards. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten abgebaut, und zwar, ich sage es noch einmal, über die Grenze hinweg, aber auch innerhalb unseres Landes. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Läden im Inland wie auch gegenüber dem Ausland steigt auf diese Art und Weise. Die erweiterten Ladenöffnungszeiten wirken dem Einkaufstourismus entgegen; ich sage dies absichtlich mehrfach.
Der Detailhandel zählt mit seinen 318 000 Beschäftigten zu den wichtigsten Arbeitgebern in unserem Land. In den letzten vier Jahren sind im Detailhandel etwa 7000 Vollzeitstellen verlorengegangen. Nur schon deshalb sind wir zum Handeln aufgerufen.
Die 11 Milliarden Franken, die uns der Einkaufstourismus im Jahr 2015 gekostet hat, habe ich erwähnt. Die Studie, die besagt, dass vier Fünftel dieser Summe auf Preisunterschiede zurückgehen, besagt auch, dass ein Fünftel der Konsumentinnen und Konsumenten jenseits der Grenze einkaufen geht, weil die Läden dort länger geöffnet sind und auf diesem Wege Beruf und Einkaufen, Beruf und Familie besser in Einklang gebracht werden können. Mit jedem Schweizer Detailhändler, der seinen Laden schliesst oder sein Angebot reduziert, dreht sich diese Negativspirale weiter. Es wurde sehr deutlich angemahnt, dass dagegen anzutreten sei.
Was der Bundesrat Ihnen nun vorschlägt, ist nichts anderes. Das Sichdrehen der Negativspirale, das auch zu Arbeitsplatzabbau führt, muss angehalten werden. Das kann man mit dieser Vorlage tun, wenn auch nicht in gewaltigem Ausmass, aber man kann es tun im Sinne des Legens eines zwar einzelnen, aber wichtigen Mosaiksteins. Es gibt kein Allheilmittel, auch hier nicht; es gibt nur einen Mix unterschiedlicher Massnahmen, der hilft, den Beschäftigungsgrad hoch zu halten und die Arbeitsplatzverluste zu reduzieren.
Ich erwähne es noch einmal: Es gibt auch Druck aufgrund des Wettbewerbs im Innern. Die Spiesse zwischen Normaldetaillisten und Tankstellenshops, zwischen Normaldetaillisten und Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flugplätzen sowie zwischen Normaldetaillisten und Online-Shopping-Anbietern sind heute nicht gleich lang. Diese Entwicklung steht für den Wandel, den wir nicht verhindern können. Der Wandel zeigt sich in neuen Einkaufsgewohnheiten, er zeigt sich in neuen Arbeitszeitmodellen, und er zeigt sich auch in der grösseren Mobilität unserer Gesellschaft. Gleich lange Spiesse helfen dem traditionellen Detailhandel, besser und aus eigener Kraft auf die Herausforderungen des Marktes zu reagieren. Es geht also nicht um Strukturerhaltung, sondern um die Verbesserung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen.
Die Wettbewerbsverzerrungen verschwinden nicht komplett. Keine Massnahme bringt alleine eine absolute Erleichterung. Die traditionellen Detailhandelsbetriebe erhalten mit der moderaten Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten etwas mehr Spielraum.
Massvoll erweiterte Öffnungszeiten entsprechen einem zunehmenden gesellschaftlichen Bedürfnis. Die erwünschte zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen verlangt auch mehr zeitliche Flexibilität für die Haushalte beim Einkaufen. Damit lassen sich - noch einmal - Beruf und Familie besser vereinbaren.
Jetzt noch ein paar technischere Aussagen: Sonntags-, Abend- und Nachtarbeit sind von der Vorlage nicht betroffen. Das neue Gesetz bringt keine Änderung des Arbeitsgesetzes mit sich. Der Gesundheitsschutz bleibt gewährleistet. Im Einklang mit dem Arbeitsgesetz können die Kantone längere Öffnungszeiten bewilligen, sofern sie dies wollen. Gleiches gilt für die Genehmigung von Abendverkäufen an Werktagen bzw. Ladenöffnungen an Sonntagen. Die kantonalen Feiertage sowie deren Vortage sind von der neuen Regelung ausgenommen. Die Kantone können beispielsweise weiterhin selbst bestimmen, wie lange die Läden am 24. Dezember oder an Silvester geöffnet haben dürfen. In Kantonen, die bislang auf eine Regelung der Ladenöffnungszeiten verzichtet haben, gilt weiterhin ihre liberale Regelung; für diese Kantone ändert sich nichts, sie müssen also nicht Gesetze einführen.
Fazit: Aus Sicht des Bundesrates ist das neue Gesetz sinnvoll. Es ist wichtig und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des [PAGE 10] Detailhandels gegenüber der Konkurrenz im In- und im Ausland. Es wirkt dem Einkaufstourismus entgegen. Es berücksichtigt den gesellschaftlichen Wandel. Es kommt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegen. Es erlaubt den Kantonen, einen grosszügigen Rahmen vorzusehen, falls sie das wünschen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese moderate Harmonisierung dem Schweizer Detailhandel hilft, aus eigener Kraft besser auf die Herausforderungen des Marktes zu antworten. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten.