Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-02-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-02-29
Wortprotokoll
Ich werde versuchen, Herrn Hêche zu überzeugen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat ja damit, Möglichkeiten zur verstärkten Unterstützung von Projekten zur Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe im Ausland zu prüfen. Dabei soll er sich insbesondere auf die ersten Resultate des Programms für nigrische Migrantinnen und Migranten stützen, die aus Algerien zurückgeführt wurden. Das ist im Wesentlichen der Inhalt des Postulates.
Die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe für Migrantinnen und Migranten ist seit mehreren Jahren ein prioritäres Element der schweizerischen Migrationspolitik, und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland. In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat im Grundsatz die im Postulat vorgebrachten Anliegen. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren in diesem prioritären Bereich zahlreiche innovative und erfolgreiche Projekte umgesetzt, und zwar nicht nur zur Förderung der freiwilligen Rückkehr aus der Schweiz, sondern auch zur Unterstützung von Drittstaaten.
Die vom Postulat jetzt anvisierten Projekte zur Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe haben zum Ziel, die freiwillige und dauerhafte Rückkehr von verletzlichen Migrantinnen und Migranten in Transitländern zu fördern. Sie tragen zudem zur Minderung des Drucks der Migration nach Europa und natürlich auch in die Schweiz bei. Aktuell werden mehrere solche Projekte auf den Migrationsrouten umgesetzt, also im Mittelmeerraum, in Nord- und Ostafrika sowie im Balkan. Sie umfassen Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung im Herkunftsland.
Das Projekt für nigrische Migrantinnen und Migranten, das der Postulant erwähnt, hat zum Ziel, dass Personen, die aus Algerien in ihren Heimatstaat, also nach Niger, zurückgeführt werden, wieder eingegliedert werden. Das geschieht ganz konkret durch die Umsetzung von Mikroprojekten in den Rückkehrregionen in Niger. Damit können die Rückkehrer für sich und ihre Familien ein Einkommen generieren. Diese Projekte kommen somit einem erweiterten Kreis von Personen zugute. Insgesamt werden so über 1800 Personen unterstützt. Die Internationale Organisation für Migration hat den Auftrag, diese Mikroprojekte in Niger zu bewerten und dann auch die Gelder auszuzahlen.
Warum erzähle ich Ihnen das? Ich komme ja zum Schluss, dass der Bundesrat das Postulat ablehnt, weil wir der Meinung sind, wir sollten jetzt nicht einen solchen Bericht verfassen, denn es geht ja genau um das, was wir bereits tun. Deshalb möchte ich Ihnen auch weitere Beispiele für ähnliche Projekte nennen, die wir bereits machen.
In Libyen finanziert die Schweiz seit September 2015 ein Rückkehrhilfeprogramm für Migrantinnen und Migranten vornehmlich aus Subsahara-Afrika, welche in libyschen Haftzentren festgehalten werden. Es geht in diesen Projekten nicht nur um die Rückkehrhilfe für Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz, die in ihre Herkunftsstaaten zurückgehen, sondern es geht auch darum, dass sie zurückkehren können, wenn sie in anderen Staaten sind, wenn sie auf einer Migrationsroute sind, auch in Richtung Europa. Wir haben der Internationalen Organisation für Migration dafür eine Million Franken zur Verfügung gestellt. Sie wissen, dass eine wichtige Migrationsroute über Libyen nach Europa führt, und daher ist es auch in unserem Interesse, denjenigen Menschen zu helfen, die zur Rückkehr in ihre Heimat bereit sind. Bis heute konnten auf diesem Weg rund 300 Personen aus ihrer prekären Situation befreit werden und in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Ich habe mich kürzlich mit dem Projektleiter des IKRK gerade über diese Frage unterhalten. Er hat mir bestätigt, dass viele Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihr Herkunftsland verlassen und sich auf eine Migrationsroute begeben, zurückkehren möchten. Sie wissen, wie gefährlich und wie schrecklich diese Migrationsrouten sind; es geht den Menschen, wenn sie auf diesen Routen unterwegs sind, zum Teil schrecklich schlecht. Viele von ihnen möchten daher zurückkehren, wenn sie bereits unterwegs sind; aber sie können nicht zurückkehren, weil ihre Familien vielleicht das ganze Geld ausgegeben haben, damit der junge Mann irgendwann nach Europa kommt und von dort Geld heimschicken kann. Da müssen wir solche Menschen, die sich auf dem Weg befinden, unterstützen, damit sie direkt zurückkehren können. Und dafür gibt es genau solche Projekte.
Wir haben solche Projekte für unterschiedliche Zielgruppen in Tunesien, in Marokko, am Horn von Afrika, in Griechenland und in verschiedenen Balkanstaaten bereits umgesetzt. Am Horn von Afrika arbeiten wir z. B. mit der Europäischen Kommission und mit Norwegen an einem umfassenderen regionalen Projekt des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration. Hier verbinden wir mit unserem Beitrag von zirka einer Million Franken und der Vermittlung von Informationen die Förderung der freiwilligen Rückkehr, die Prävention von irregulärer Migration und die medizinische Hilfe an Migrantinnen und Migranten.
Rückkehrhilfeprogramme entsprechen nicht nur dringenden humanitären Bedürfnissen von verletzlichen Migrantinnen und Migranten - ich sagte vorhin, es sei zum Teil schrecklich, was diese Menschen noch auf dem Weg Richtung Europa durchmachen -, die Starthilfe zielt auch auf deren dauerhafte Rückkehr in die Herkunftsländer ab. Es geht nicht nur darum, dass sie einfach zurückgeführt werden, sondern auch darum, dass sie dort etwas aufbauen können. Wir unterstützen damit natürlich auch die Transitstaaten in der Entwicklung einer nachhaltigen Rückkehrpolitik.
Es entspricht unserem berechtigten Interesse, dass diese Unterstützung auch unsere bilaterale Migrationszusammenarbeit mit den Transitstaaten insgesamt fördert. So werden die Programme in den Balkanstaaten, aber auch in Tunesien im Rahmen unserer Migrationspartnerschaften umgesetzt. Ich habe selber ein solches Programm in Tunesien besucht, mit dem wir Migranten, die in Tunesien gestrandet sind oder vielleicht weitergehen möchten, aber sehen, wie schwierig dies ist, unterstützen, in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren zu können. Das Projekt in Niger wurde nicht zuletzt deshalb [PAGE 7] finanziert, um unsere schwierige Zusammenarbeit mit Algerien zu verbessern; das ist uns auch gelungen. Die Opportunität solcher Projekte wird von uns regelmässig im Rahmen von Migrationsdialogen mit den betroffenen Herkunfts- und Transitländern diskutiert und evaluiert.
Ich muss Ihnen jetzt einfach sagen: Der Grund, weshalb der Bundesrat dieses Postulat zur Ablehnung empfiehlt, liegt nicht darin, dass er den Inhalt oder die Stossrichtung nicht gut findet, sondern darin, dass er der Meinung ist, dass wir genau das bereits machen. Das liegt voll auf unserer Linie. Nun stellt sich die Frage: Sollen wir noch ein Postulat annehmen oder einfach mit unserer Arbeit, wie ich sie Ihnen geschildert habe, weiterfahren? Wir sind der Meinung: Das Postulat erübrigt sich, weil eben Ziele und Inhalt des Postulates bereits verfolgt werden.