de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-02-29
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-02-29
Wortprotokoll
Der Bericht, den Herr Weibel vorhin verlangt hat, betrifft eigentlich drei Themen. Die erste Frage ist: Wie viele Bundesgelder werden im Forschungsbereich von Universitäten und Instituten zur pharmazeutischen Entwicklung von innovativen Wirkstoffen eingesetzt? Ich glaube, für diese Frage allein braucht es kein Postulat, dafür wäre an sich das Bundesamt für Statistik zuständig, das diese Zahlen wahrscheinlich aus dem Handgelenk schütteln könnte.
Die beiden weiteren Fragen, die der Bericht beantworten soll, sind viel brisanter. Die eine ist: Wie viele Medikamente werden in den nächsten zehn Jahren aus dieser Forschung entwickelt und zugelassen werden? Ich glaube, das ist eine Frage, die nicht seriös beantwortet werden kann, auch nicht vom Bundesrat. Was in den nächsten zehn Jahren in der Forschung noch getan wird, was zu innovativen Arzneimitteln entwickelt werden kann, das kann auch der Bundesrat nicht prophetisch voraussagen. Und schon gar nicht voraussagen kann er die Antwort auf die andere, die dritte Frage: Wie viele Gewinne werden damit in der privaten Wirtschaft erzielt werden? Auch diese Antwort kann nur reine Spekulation sein.
Der Hintergrund dieses Postulates ist ein ganz anderer. Der Hintergrund dieses Postulates ist, dass eine Extrasteuer für Unternehmen eingeführt werden soll, die erfolgreich innovative Medikamente auf den Markt bringen. Es geht darum, die Wirtschaft zusätzlich zu schröpfen, und das bei einer heutigen Lösung, die an sich funktioniert. Wir haben heute eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und den Universitäten und Forschungsanstalten. Diese Zusammenarbeit wird auch für den Erfolgsfall geregelt, indem zwischen diesen beiden Akteuren entsprechende Lizenzverträge vereinbart werden - da braucht es den Staat gar nicht -, die den Universitäten im Erfolgsfall Lizenzgebühren einbringen, die wiederum direkt in die Forschung investiert werden können und nicht in den allgemeinen Staatshaushalt wandern. Bei ausbleibendem Erfolg - das ist ja wahrscheinlich der häufigere Fall - führen diese Lizenzverträge eben nicht zu entsprechenden Gebühren.
Mit dieser zusätzlichen Steuer, die letztendlich bei erfolgreichen Unternehmen erhoben werden soll, können wir nicht vorwärtskommen. Es wäre etwa so, wie wenn wir Studenten, die im künftigen beruflichen Leben erfolgreich sein und gut verdienen werden, mit einer Extrasteuer belegen würden - nur können wir heute noch nicht sagen, welche Studenten künftig im Beruf erfolgreich sein werden. Diesen Ansatz zu wählen ist in meinen Augen unnötig, weil er keine seriösen, fundierten, wissenschaftlich beleg- und nachvollziehbaren Resultate bringen kann, weil er auf reiner Spekulation beruht, weil er die heute gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Wirtschaft beeinträchtigt, weil er die Risikobereitschaft, die Leistung und den Erfolg der Unternehmen in diesem Bereich von vornherein bestrafen will und weil er damit eine wesentliche Verschlechterung der Anreize bringt, überhaupt erfolgreich zu sein.
Darum bitte ich Sie, vom Bundesrat keinen solchen Bericht zu verlangen und das Bestreben zur Erschliessung eines neuen Steuersubstrates im Keim zu ersticken.