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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-02-29

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-02-29

Wortprotokoll

Ich teile die Auffassung von Kollege Rechsteiner, dass wir hier über eine fundamentale Änderung der Bundesverfassung im Bereich der Volksrechte sprechen. Wenn man das macht, namentlich im Ständerat, sollte man sich das ja gut überlegen.

Wenn wir die Motion heute annehmen, ändern wir die Bundesverfassung noch nicht. Wir können uns dann anhand der Vorlage des Bundesrates überlegen, ob und wie wir das genau machen möchten. Ich bin mir da - um offen zu sein - auch noch nicht ganz sicher. Tatsache ist aber, dass sich die Verhältnisse in den letzten Jahrzehnten wahrscheinlich schon geändert haben. Es wäre heute nicht mehr denkbar, dass der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention dem Volk nicht unterbreitet würde. Das war damals nicht nötig und war verfassungsmässig auch so in Ordnung.

Wenn in der Kommission die Frage gestellt wurde, ob der Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU dem Referendum unterstehen würde oder nicht, und das dann beantwortet werden musste mit "Wir wissen es nicht genau, man müsste das noch klären", so ist das zumindest auf den ersten Blick unbefriedigend. Unbefriedigend ist auch die Situation, dass wir heute zwar den Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens - es ist erwähnt worden - der Kaskade eines fakultativen, obligatorischen oder gar keines Referendums unterstellen, die Kündigung eines solchen Abkommens jedoch nicht darunterfällt. Die verfassungsrechtliche Begründung ist, dass aus dem Abschluss eines Vertrages der Schweiz möglicherweise Pflichten erwachsen würden, während aus der Kündigung eines Vertrages der Schweiz keine Pflichten erwachsen würden. Das ist eine Argumentationsweise, die man zumindest diskutieren muss. Die Kündigung eines wichtigen Vertrages kann für den Staat Schweiz, aber auch für Einzelne von uns vielleicht erheblichere Auswirkungen haben als der Abschluss eines banalen Vertrages.

Das Gleiche gilt für die Änderungen eines Vertrages. Da gilt heute eine differenzierte Referendumsregelung, die auch zu überdenken ist.

Wenn dann schliesslich die Frage gestellt wird, was denn mit den vielen Abstimmungen sei, die wir vor uns hätten, ist es so, dass der Bundesrat diese Frage in der Vorlage auch zu lösen haben wird. Wir haben heute ja sogenannte Standardverträge, deren Konsequenzen meines Erachtens auch nicht voll durchdacht sind. Man könnte sich gut überlegen, das obligatorische Referendum bei einem Standardvertrag einzuführen, wenn er verfassungsrechtlichen Charakter hat, aber zugleich zu sagen, dass dann die Folgeabkommen, wenn sie keine wesentlichen Änderungen erfahren haben, eben nicht mehr dem obligatorischen Referendum unterstehen würden, wenn achtzig oder hundert gleichlautende Abkommen abgeschlossen werden.

Sie sehen, wir geben heute den Anstoss zu einer Diskussion und einer möglichen Bundesverfassungsänderung, aber wir ändern die Verfassung noch nicht. Das scheint mir für eine Kammer wie den Ständerat eine angemessene Reaktion zu sein.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.