Janiak Claude · Ständerat · 2016-02-29
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-02-29
Wortprotokoll
Sie erinnern sich daran, im Juni 2015 haben wir das Strafgesetzbuch geändert. Die Geldstrafe wurde zurückgedrängt; kurze Freiheitsstrafen sollten vermehrt wieder ausgesprochen werden können. Wir haben damals auch beschlossen, die elektronische Überwachung des Vollzugs ausserhalb der Strafanstalt, das sogenannte Electronic Monitoring, wie es bereits in sieben Kantonen versuchsweise zum Einsatz gelangt war, definitiv als Vollzugsform für Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten gesetzlich zu verankern. Wir haben Artikel 79b des Strafgesetzbuches entsprechend neu gefasst. Er sieht vor, dass die Vollzugsbehörde unter gewissen Voraussetzungen auf Gesuch des Verurteilten hin den Einsatz elektronischer Geräte und deren feste Verbindung mit dem Körper des Verurteilten anordnen kann.
Die zwei Standesinitiativen stammen aus den beiden Kantonen Basel-Stadt und Baselland. Beide gehörten zu jenen Kantonen, die das bereits versuchsweise eingeführt hatten. Da das Anliegen durch diese Gesetzesrevision erfüllt ist, kann man diese Initiativen abschreiben.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.