Caroni Andrea · Ständerat · 2016-02-29
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2016-02-29
Wortprotokoll
Ich möchte namens der Kommission noch einige Punkte aufnehmen, die namentlich von Kollege Rechsteiner, aber auch von den Kollegen Minder und Bischof aufgebracht wurden.
Der erste Punkt ist der: Herr Kollege Rechsteiner hat mehrfach auf das frühere Abstimmungsverhalten dieser Kammer hingewiesen. Dazu ist aber schon noch einmal zu sagen, dass das im Kontext der damaligen Volksinitiative stattgefunden hat. Entsprechend klar war das Resultat damals: Man wollte das damals nicht haben. Entsprechend klar war Ihre Kommission diesmal auch, dass man das eben haben will.
Der zweite Punkt betrifft die Bemerkung von Herrn Bischof und Herrn Rechsteiner zur Zahl der Verträge, die dem unterstünden. Ich würde mir auch keine unnötige Flut an Abstimmungen wünschen. Aber ich glaube, es geht um etwas anderes als um all die genannten Verträge, die dem Volk unterbreitet werden sollen. Es geht wirklich um Verträge mit [PAGE 14] inhaltlich verfassungsmässigem Charakter; diese können den Föderalismus oder die Institutionen betreffen, was ja selten sein wird, und sie können die Grundrechte betreffen. Aber auch da ist zu sagen: Grundrechte werden dann eingeführt, wenn dem Einzelnen unmittelbar gegenüber dem Staat Ansprüche eingeräumt werden. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Konvention einfach vorsieht, dass mittels Gesetzen jemandem ein Vorteil erwachsen soll. Ich denke da namentlich an die EMRK, hätte es das Vorgehen gemäss Motion damals schon gegeben, oder es könnte sich dereinst zum Beispiel auf die Europäische Sozialcharta beziehen. Hier wäre es dann sicher wertvoll, wie Kollege Bischof sagt, wenn der Bundesrat dann noch etwas genauer darstellen könnte, welche Verträge betroffen gewesen wären oder in Zukunft betroffen sein werden. Aber eine Flut von Verträgen wird es nicht sein.
Noch ein Punkt zur demokratischen Legitimation. Hier muss ich Kollege Rechsteiner widersprechen. Es macht natürlich für die demokratische Legitimation einen grossen Unterschied aus, von wem eine Norm beschlossen wird, vom Verordnunggeber, vom Gesetzgeber oder von Volk und Ständen gemeinsam. Entsprechend haben wir innerstaatlich auch eine Verfassung, die höher gewichtet wird als die Gesetze. Entsprechend verdienen es solche Inhalte, wenn sie in völkerrechtlicher Form daherkommen, eben von Volk und Ständen abgesegnet zu werden, da sie gleich wichtig in der Verfassung zu stehen kommen. Es ist nicht dasselbe, ob sie mit dem fakultativen oder mit dem obligatorischen Referendum legitimiert worden sind. Ich glaube, gerade Freunde des internationalen Menschenrechtsschutzes, wie Sie einer sind und zu denen ich mich auch zähle, müssen sich an sich freuen, wenn man diese Möglichkeit hat, hier mit dem doppelten Mehr zustimmen zu können.
Zusammengefasst kann man sagen, dass es eigentlich weniger eine politische Vorlage ist als eine Vorlage der institutionellen Logik. Man sagt, es kann nicht auf die Form ankommen, wenn etwas Wichtiges beschlossen wird; es muss immer dasselbe Organ zuständig sein, nämlich Volk und Stände, wenn es wirklich einen verfassungsmässigen Charakter hat.
Als letzten Punkt noch etwas ganz Wichtiges, das in der Kommission aufgetaucht ist, Kollege Minder und Kollege Bischof haben es auch angesprochen: die Frage der Änderung und Kündigung von Verträgen. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass diese Frage unbefriedigend gelöst ist. Es ist eine zentrale Frage. Das Kündigen eines Vertrages ist nicht einfach nichts, sondern es kann alles sein. Wir haben aber auch festgestellt, dass es mit dieser Motion nicht direkt zu tun hat, da sich diese nur auf das obligatorische Referendum stützt. Die Frage nach Kündigung, Änderung, Abschluss stellt sich auch bei den Verträgen, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Daher haben wir in der Kommission dann auch explizit den Wunsch geäussert, die Verwaltung möge sich zu dieser separaten Frage auch grundsätzliche Überlegungen machen. Sie betrifft auch diesen Fall, aber nicht nur, und daher können wir diese Motion heute gesondert annehmen.