Müller Philipp · Ständerat · 2016-02-29
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-02-29
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, zum Gesagten noch kurz Stellung zu nehmen. Bei Ziffer 2 geht es ja um die Finanzen. Sie müssen sich vorstellen: Es gibt Kantone, die sind beim Vollzug gut, günstig und effizient, und es gibt Kantone, bei denen das weniger der Fall ist. Insgesamt lässt sich aber sagen, dass unbegleitete Minderjährige des Öfteren höhere Kosten verursachen, während in anderen Bereichen tiefere Kosten entstehen. Das ändert aber nichts daran, dass die Kostenentschädigung vom Bund in einer Verordnung festgehalten werden muss. Stellen Sie sich vor, wir würden die Entschädigung des Bundes an die Kantone im Gesetz regeln. Das würde ja heissen, dass wir permanent das Gesetz ändern würden, weil sich auch die Umstände dauernd ändern.
Wir wissen nicht, wie bei den Flüchtlingen, die zu uns kommen, die Zusammensetzung ist: Sind es mehr Kinder, sind es mehr Frauen, sind es mehr Männer, sind es Junge oder Ältere? Die Kosten variieren extrem, und wir kennen die Zahlen nicht. Daher müssten wir das Gesetz immer wieder ändern, wenn wir es ins Gesetz schreiben. Wenn wir uns also einig sind, dass es in eine Verordnung gehört - wie es beispielsweise auch bei der Kalibrierung in Zusammenhang mit "Too big to fail", der Gesetzgebung für die Bankeneigenkapitalisierung, der Fall ist -, können wir hier nicht legiferieren. In diesem Fall muss ich empfehlen, dass die Sozialdirektorenkonferenz der Kantone tätig wird, sich entsprechend einbringt und eine höhere Abdeckung der Kosten einfordert. Es gesetzlich festzulegen macht wirklich wenig Sinn.
Zu Ziffer 1: Was können wir denn hier tun? Wir wissen schon jetzt, dass beispielsweise die Praxis betreffend Eritrea, das Land, aus dem wir, mit rund zehntausend allein im letzten Jahr, nach wie vor am meisten Asylgesuche haben, nicht für alle zufriedenstellend ist; das haben ja auch Vorstösse im Nationalrat gezeigt. 2014 wurden 52,4 Prozent der eritreischen Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt. Bei den syrischen Asylsuchenden beispielsweise waren es 30 Prozent. Man muss sich also fragen: Ist es in Eritrea schlimmer als in Syrien? Das kann nicht sein. Trotzdem hat es in einem gewissen Sinn eine Korrektur gegeben: 2015 lag bei den Eritreern die Anerkennungsquote als Flüchtlinge - nicht zu verwechseln mit der Schutzquote - bei 37 Prozent. Bei den Syrern lag sie immer noch tiefer. Da läuft in der Praxis in der Tat etwas schief. Nur, wir können das Gesetz ändern, wie wir wollen; die Praxis können wir nicht beeinflussen.
Nehmen wir an, wir folgten dem Vorschlag von Kollege Damian Müller, der als Luzerner diese Initiative natürlich unterstützen muss - ich bin selbstverständlich überzeugt, dass er sie auch unterstützen will -, dann hätten wir die Situation, dass die eritreischen Asylsuchenden, es geht ja hier um Eritreer, einfach vorläufig aufgenommen würden. Das werden sie heute schon ohnehin zum grössten Teil: Es wird kaum ein Eritreer zurückgeschickt, kein Eritreer wird abgewiesen, alle erhalten die Anerkennung entweder als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene. Störend an der vorläufigen Aufnahme ist, dass sie hier die volle Sozialhilfe entsprechend der kantonalen Gesetzgebung erhalten, wie sie auch anerkannte Flüchtlinge oder wie sie Inländer bzw. Schweizer erhalten. Das ist störend.
Im Bereich der vorläufigen Aufnahme haben wir jedoch vor mittlerweile vier, fünf Jahren in der Staatspolitischen [PAGE 18] Kommission des Nationalrates - da war ich auch noch dabei - den Antrag gestellt, dass man das Institut der vorläufigen Aufnahme endlich ändert. Es funktioniert heute nicht mehr. Es gibt heute Menschen, die vorläufig aufgenommen sind und den Ausweis F haben - und das während 10, 15 oder gar 20 Jahren. Das ist kein Zustand, das muss geändert werden. Und hier hat uns Frau Bundesrätin Sommaruga versprochen, dass sie bis Ende 2015 etwas bringen wird, eine Vorlage. Sie ist bisher nicht gekommen, aber ich gehe davon aus - ich bin Optimist, als Politiker muss man das sein -, dass diese Vorlage, diese Revision der vorläufigen Aufnahme, noch in den nächsten Wochen und Monaten kommt. Wir lösen aber das Problem nicht mit einer Legiferierung im Gesetz. Der Schutzbedürftigenstatus ist nämlich ohnehin gegeben, wenn man als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen ist. Die Lösung wäre einzig und alleine, wenn wir beim Status S, das ist Artikel 4, beim Schutzbedürftigenstatus, bleiben würden. Dort gibt es keine Sozialhilfe, dort gibt es auch keine Asylverfahren. Das wäre aber ein anderes Thema.
Zusammenfassend kann man sagen: Es ist eine klassische Vollzugsaufgabe. Die Standesinitiative können wir nicht willkürlich einfach irgendwie interpretieren. Es ist eine Vollzugsaufgabe, die hier angesprochen wird. Da müssten sich halt die kantonalen Sozialdirektoren schon melden, wenn ihnen das Geld zu wenig ist. Und wenn wir legiferieren, dann haben wir das Problem, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Meinung nicht ändern wird. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil steht. Wenn man das nicht akzeptieren will, müsste wiederum ein Kanton klagen, um einen neuen Entscheid herbeizuführen. Das sage ich den Regierungsräten, die mir über den Weg laufen, immer wieder: "Führt bitte einen neuen Entscheid herbei, klagt." Es geht nämlich nicht an, dass wir im Asylgesetz nochmals etwas ändern, worauf wir dann wieder feststellen müssen, dass uns das Bundesverwaltungsgericht übersteuert und die Praxis unverändert belässt. Es ist nicht befriedigend, wenn wir jedes Mal bei einer Volksabstimmung oder bei einem Referendum, das es wohl hier nicht geben wird, vor den Leuten stehen und erklären müssen, dass man nun zum zehnten, zwölften oder fünfzehnten Mal das Asylgesetz ändern wolle, wobei die jetzige Zustimmung dazu beitrage, dass alle Probleme gelöst würden. Das ist nicht redlich.
Daher bitte ich Sie im Namen der deutlichen Mehrheit der Kommission, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.