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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-01

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-01

Wortprotokoll

Ich kann gerade an Herrn Ständerat Schmid anschliessen: Wir haben inzwischen ja das neue Grenzgängerabkommen mit Italien paraphiert. Es bleiben, wie angekündigt wurde, Differenzen - die Quellenbesteuerung muss noch geregelt werden, und bei der Mehrwertsteuer gibt es noch Probleme -, aber insgesamt können wir sagen: Wir haben eine Roadmap, die Probleme sind lokalisiert und aufgezeigt, und wir stehen mit Italien in Kontakt. Wir gehen davon aus, dass die noch offenen Fragen im Laufe der nächsten Zeit beantwortet werden können. Dazu braucht es allerdings auch noch ein wenig Entgegenkommen durch den Kanton Tessin; auch da sind wir in entsprechendem Kontakt.

Für uns ist es wichtig, dass wir die Beziehungen mit Italien auf einer guten Basis pflegen können, denn Italien ist für die Schweiz nach Deutschland und den USA der drittgrösste Handelspartner. Italien hat wirtschaftlich also eine grosse Bedeutung für uns. Auch mit den Italienern, die in unserem Land leben, brauchen wir gute Beziehungen. Insgesamt kann ich sagen: Ich denke, wir haben hier Schritte getan, mit denen wir die noch hängigen Probleme lösen können.

Nun komme ich zum Abkommen, das Sie heute behandeln und das auch Teil dieser Roadmap ist. Die Schweiz verfügt heute über knapp 90 Doppelbesteuerungsabkommen, 53 davon enthalten eine Klausel über den Informationsaustausch gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. 46 dieser 53 Abkommen sind inzwischen in Kraft. Der Artikel über den Informationsaustausch im vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen entspricht also dem OECD-Musterabkommen. Das Protokoll passt den Informationsaustausch auf Anfrage an den OECD-Standard an und gilt ab Inkrafttreten des Abkommens für Tatsachen, die am Tag der Unterzeichnung oder danach vorliegen oder geschaffen werden. Was wir hier vor uns haben, ist namentlich mit den Doppelbesteuerungsabkommen vergleichbar, die wir mit den USA, Schweden, den Niederlanden und Deutschland abgeschlossen haben. So gesehen ist es nichts Neues, sondern es folgt Doppelbesteuerungsabkommen, die wir bereits abgeschlossen und die sich bewährt haben.

Gemäss dem internationalen Standard ist der Informationsaustausch auf konkrete Anfragen beschränkt. Die Schweiz wird durch das Protokoll mit Italien nicht dazu verpflichtet, Informationen automatisch oder spontan auszutauschen. Der automatische oder spontane Austausch von Informationen wird Gegenstand separater Vorlagen sein, insbesondere des Abkommens Schweiz-EU über den automatischen Informationsaustausch, das ja auch zur Behandlung in den Räten ist.

Die Bestimmungen über den Informationsaustausch werden im Protokoll konkretisiert. Unter anderem sind folgende Bestimmungen enthalten: die Voraussetzungen im Detail, die ein Auskunftsersuchen erfüllen muss. Was ist notwendig, damit man Auskunft geben kann? Insbesondere die Identifikation der betroffenen steuerpflichtigen Person sowie Name und Adresse der Person, in deren Besitz der ersuchende Staat die gewünschte Information vermutet. Eine Auslegeregel ist in diesem Protokoll enthalten. Das heisst, dass die Vertragsstaaten zu einer Auslegung der Erfordernisse an ein Auskunftsersuchen mit dem Ziel eines möglichst weitgehenden Informationsaustausches verpflichtet werden, ohne dass sogenannte Fishing Expeditions zugelassen sind. Die Schweiz wird unter dem Abkommen Gruppenersuchen Folge leisten können, sofern die Anfrage konkret ist und eine [PAGE 23] genau definierte Gruppe von Steuerpflichtigen ebenfalls aufgeführt ist, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie ihren Steuerpflichten im ersuchenden Staat nicht nachgekommen sind. Das ist, was in den Doppelbesteuerungsabkommen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens vereinbart wird.

Die Praxis der Schweiz zur Amtshilfe bei Ersuchen, die auf gestohlenen Daten basieren, wurde der Delegation aus Italien anlässlich der Verhandlungen mitgeteilt. Auch bezüglich der Praxis bei gestohlenen Daten ist eine Vorlage unterwegs an Sie, die klären wird, wie wir das im Detail handhaben werden.

Insgesamt ist dieses Abkommen eines unter vielen, mit Blick auf den konkreten Inhalt. Es hat aber eine gewisse Bedeutung: Italien ist wie gesagt als Nachbarland für uns ein wichtiger wirtschaftlicher Partner. Es ist ein wichtiger Schritt im Rahmen unserer Beziehungen, diesen Bereich entsprechend zu regeln.

Ich bitte Sie, auf das Doppelbesteuerungsabkommen einzutreten und ihm zuzustimmen.