Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-01
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-01
Wortprotokoll
Dieses Geschäft hat eine längere Vorgeschichte und nahm verschiedene Anläufe. Wir schlugen Ihnen ursprünglich 2011 eine Reform der Verrechnungssteuer vor. Die Bundesversammlung trat nicht darauf ein. Wir schickten dann 2014 eine neue Vorlage in die Vernehmlassung, gemäss welcher die Verrechnungssteuer nach dem Zahlstellenprinzip hätte erhoben werden sollen. Das wurde in der Vernehmlassung nicht goutiert: Man befürchtete, dass damit das inländische Bankgeheimnis aufgehoben werden könnte, und damit versandete auch diese Vorlage irgendwo auf dem Weg zu Ihnen.
Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung kamen wir zur Auffassung, dass das Projekt zur Einführung des Zahlstellenprinzips derzeit nicht weitergeführt werden soll, weil es wahrscheinlich wieder scheitern würde. Dies war dann der Grund, dass wir uns auf die Verlängerung der Befreiung der erwähnten Produkte von der Verrechnungssteuer konzentrierten, die Ihnen nun vorliegt. Es geht darum, dass wir die Pflichtanleihen, die sogenannten Cocos, noch einmal, bis 2021 befristet, von der Verrechnungssteuer befreien wollen, ebenfalls die Bail-in-Bonds, damit diese Finanzierungen auch in der Schweiz entsprechend erfolgen können. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Befristung bis 2021, wie das der Präsident Ihrer Kommission bereits ausgeführt hat.
Wir haben vorgesehen, dass wir Ihnen in Bezug auf Verrechnungssteuer und Zahlstellenprinzip eine neue Vorlage unterbreiten, dass wir dazu aber die Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" abwarten, weil diese das Prinzip des inländischen Bankgeheimnisses in der Verfassung festschreiben würde. Dort ist inzwischen ein Gegenvorschlag unterwegs. Wahrscheinlich wird das Parlament einem Gegenvorschlag zustimmen. Das heisst, das Abstimmungsprozedere dürfte sich verzögern. Das könnte bedeuten, dass es wiederum nicht reicht bis 2021, wenn wir beides weiter zusammen behandeln und diese Abstimmung abwarten wollen.
Wir möchten eigentlich eine rasche Lösung. Ich habe den Auftrag gegeben, dass wir das Geschäft Verrechnungssteuer separat angehen, diesen Bereich vom anderen abkoppeln und eine definitive Lösung dafür erreichen. Dies könnte heissen, dass wir gegen Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage haben und eine Lösung für den Bereich Verrechnungssteuer vorziehen können. Die Frage, wie das dann mit der Volksabstimmung geht, mit dem, was dort beschlossen wird, kann dann abgekoppelt behandelt werden.
Was jetzt vorliegt, ist eigentlich grundsätzlich unbestritten. Diese befristete Befreiung von der Verrechnungssteuer macht Sinn, ist im Moment wichtig für den Wirtschaftsplatz. Sie ist auch wichtig für die Banken, die entsprechend Kapital beschaffen müssen. Wir haben Basel III, wir haben diese Umsetzung; das wird die Banken in nächster Zeit beschäftigen. Aufgrund der aktuellen Situation hat das eine gewisse Priorität. Das ist sozusagen das begleitende Geschäft, das die zusätzlichen Finanzierungen erleichtern kann.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen. Die weiteren Schritte, die hier noch zu tun sind, werden nach und nach folgen, sodass wir diese Bereiche entsprechend regeln können.
Die Korrektur, die von Ihnen angebracht wurde, betrifft eigentlich die Finma. Die Finma legt fest, wer diese Finanzierungselemente brauchen darf und brauchen kann. Mit der von Ihnen angesprochenen Regelung, mit dem Streichen der Konzernobergesellschaften, öffnen Sie theoretisch den Bereich. Ob die Finma dann allenfalls darauf eintritt, kann ich Ihnen nicht sagen; das ist Sache der Finma, die unabhängig handelt. Sie öffnen mit der Änderung, die Sie hier vornehmen, einfach etwas den Bereich. Das kann auf längere Dauer einmal hilfreich sein. Vielleicht ist es eine Massnahme, die gar nie benutzt werden kann oder muss.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr mit den Änderungen, die Ihre Kommission vorgenommen hat, zuzustimmen.