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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-03-01

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-01

Wortprotokoll

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie zur Fahne eine Korrektur bekommen haben. Sie sollten also beides auf dem Tisch haben.

Bei der Vorlage geht es darum, dass die in der Schweiz tätigen Banken, die der "Too big to fail"-Gesetzgebung unterstellt sind, heute bestimmte Anleihen ausgeben können, die bei drohender Insolvenz in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Diese Anleihen erhöhen die Stabilität des Finanzplatzes. Für ihre Wirksamkeit ist es von grosser Bedeutung, dass sie in der Schweiz nach schweizerischem Recht ausgegeben werden. Das geltende Steuerrecht stellt diesbezüglich insofern ein Hindernis dar, als auf entsprechende Zinszahlungen die Verrechnungssteuer erhoben wird. Um diesen Nachteil zu beheben, sind diese Finanzinstrumente von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Die Ausnahme ist allerdings befristet. Der Bundesrat schlägt daher vor, die bestehende befristete Befreiung solcher Anleihen von der Verrechnungssteuer zu verlängern und auf eine weitere Kategorie von Anleihen, die sogenannten Bail-in-Bonds, auszudehnen. Eine analoge Erleichterung soll es auch im Bereich der Emissionsabgaben geben.

Befristet ist die Vorlage, weil mit der Befreiung von der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen die "Too big to fail"-Banken im Anleihenmarkt bevorteilt werden. Firmen, Gemeinden, Kantone oder der Bund haben dieses Privileg nicht. Dies führt dazu, dass die Firmen praktisch alle ihre Anleihen im Ausland emittieren und die Kantone, der Staat oder öffentliche Körperschaften, die in der Schweiz emittieren, im Prinzip im internationalen Kapitalmarkt benachteiligt sind, weil diese Anleihen mit Verrechnungssteuer belegt sind.

Um diese Bevorzugung der "Too big to fail"-Banken nicht auf ewig zu beschliessen, ist nun auch diese Vorlage zeitlich begrenzt, und zwar auf das Jahr 2021. In dieser Zeit sollte der Bundesrat mit der Reform der Verrechnungssteuer durch sein. Das sollte diesmal hoffentlich klappen; die einen oder anderen erinnern sich: Wir wiesen einmal eine Vorlage zurück, weil sie aus Sicht des Rates zu kompliziert war. Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Maurer sich dazu noch äussern wird.

Mit dieser Bemerkung war es dann auch in der Kommission unbestritten, auf die Vorlage einzutreten. Zu diskutieren gab die Tatsache, dass die Vorlage im Bereich der Gewinnsteuer nicht steuerneutral daherkommt, sprich, die "Too big to fail"-Banken werden mit höheren Steuern belastet. Diese Diskussion fand bei den Artikeln 5 und 6 statt, zu denen es auch einen Minderheitsantrag gibt. Beim Eintreten möchte ich nur festhalten, dass es nicht der Zweck des Steuerrechts ist, aufsichtsrechtliche Aspekte abzubilden. Steuerrechtlich sollen Anleihen, die dem Zweck der [PAGE 25] "Too big to fail"-Regulierung dienen, in jeder Konzernstruktur herausgegeben werden können. Selbstverständlich wird mit dieser Änderung die Kompetenz der Finma, dass es für sämtliche Anleihen eine Bewilligung braucht, um von der Verrechnungssteuer befreit zu werden, in keiner Weise angetastet. Ihre Kommission hat in Artikel 5 respektive in Artikel 6 eine Teillösung gefunden. Mehr dazu sage ich, wenn wir zu diesem Minderheitsantrag kommen.

Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission, auf das Geschäft einzutreten.