Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-01
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-01
Wortprotokoll
Vielleicht müssen wir uns noch einmal über die Zielsetzung dieser Vorlage klarwerden. Es geht darum, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu optimieren und den Kapitalmarkt zu stärken. Das ist das Ziel dieser Vorlage.
Der Bundesrat hat sich in seinem Entwurf auf das beschränkt, was im Moment von der Finma bewilligt werden kann. Das betrifft Konzernobergesellschaften. Der Bundesrat hat sich bei der Gesetzgebung also am Aufsichtsrecht der Finma orientiert.
Sie haben sich jetzt auf den Bereich der Steuern konzentriert. Der Antrag, den die Mehrheit Ihrer Kommission unterbreitet, bedeutet eigentlich eine Öffnung und widerspricht dem Ziel des Bundesrates, den Wirtschafts- und den Finanzplatz zu stärken, nicht, im Gegenteil: Er erweitert etwas den Fächer. Wenn man Gesetze macht, muss man ja auch immer etwas in die nächste Geländekammer schauen. So gesehen ist dieser Antrag durchaus kohärent mit dem Ziel des Bundesrates, er entspricht dem.
Abgekoppelt davon ist dann das Aufsichtsrecht. Die Finma wird also entscheiden, ob sie bewilligen wird oder ob sie nicht bewilligen wird. Wie wir es heute beurteilen, wird sie es bei Konzerngesellschaften nicht bewilligen. Also ist der Mehrheitsantrag eine Gesetzesänderung, die im Moment keine Wirkung auf die Finma hat. Sie schadet aber auch nicht, weil längerfristig vielleicht auch einmal diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann. Damit hat es unmittelbar eigentlich keinen Einfluss auf die konkrete [PAGE 27] Ausgestaltung, auf konkrete Finanzierungsmöglichkeiten, welche Fassung im Gesetz steht.
Die Fassung, die die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, geht etwas weiter, eröffnet vielleicht einmal weiter gehende Möglichkeiten, die in der Stossrichtung liegen, die der Bundesrat verfolgt. Daher haben wir uns dem angeschlossen. Wenn wir uns dem anschliessen, heisst das aber nicht, dass die Finma das machen wird, im Gegenteil: Sie wird sich auf den bisherigen Bereich beschränken. Hier im Gesetz auch für die Aufsicht etwas Spielraum zu schaffen ist aber sicher nicht schlecht. Die Aufsicht gerät dadurch meiner Meinung nach nicht unter Druck, weil sich die Finma als Aufsichtsbehörde auch hier am internationalen Geschehen orientieren muss.
Soweit wir das beurteilen können, ändert das, was Sie gemäss Mehrheitsantrag im Gesetz festschreiben, insgesamt für die nächsten Jahre materiell eigentlich kaum etwas. Aber es schadet nicht, wenn Sie den Begriff etwas erweitern, wie es beantragt wird. Daher haben wir uns dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission angeschlossen. Faktisch wird sich dadurch unmittelbar nichts ändern. Innerhalb der Befristung bis 2021, die wir vorsehen, kann ich mir im Moment nicht vorstellen, dass eine solche Öffnung erfolgt. Aber das Ganze dreht sich im Finanzmarkt so rasch, dass man hier wohl nie etwas ganz sicher sagen kann.