Gross Jost · Nationalrat · 2002-03-07
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte scherzhaft sagen, dass man merkt, dass wir alle aus dem Jugendstrafalter heraus sind, sonst hätten wir wahrscheinlich nicht so eine schlechte Präsenz bei den Abstimmungen wie beim letzten Antrag. Aber nun im Ernst: Artikel 10 möchte in der Fassung von Bundesrat und Ständerat vorsehen, dass bei einem Jugendlichen, der schuldhaft handelt, zwingend eine Strafe ausgesprochen werden muss, mit gewissen Einschränkungen. Diese Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus der Möglichkeit der Strafbefreiung, allerdings unter sehr strengen Anforderungen in Artikel 20 Absatz 1 Litera a; vorbehalten ist auch noch Artikel 31 Absatz 2, wenn die Unterbringung zum Ziel führt.
Der Minderheitsantrag geht grundsätzlich auch von einem dualistischen System aus. Aber - und das ist sehr wichtig - das Prinzip "Erziehung vor Strafe", über das wir uns ja hier einig sein sollten, hat Vorrang. Ein schuldhaftes Handeln kann, muss aber gemäss Minderheitsauffassung neben der Massnahme nicht zwingend zu einer Strafe führen. Das führt auch dazu, dass eben der Ermessensspielraum der beurteilenden Behörde sehr viel grösser ist. Es kann viel besser auf die besonderen Umstände des konkreten Straffalles eingegangen werden. Es ist nicht einzusehen, warum der Automatismus "Zusätzliche oder zwingende Strafe" hier stattfinden soll.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, der Minderheit zu folgen, weil sie Sinn und Geist der Vorlage insgesamt - eben dem Prinzip "Erziehung vor Strafe" - besser entspricht.