Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-01
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-01
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat eine höhere Obergrenze der Sanktionen im Entsendegesetz. Damit ist die Fraktion der Grünen einverstanden; wir treten auf die Vorlage ein und stimmen ihr zu.
Mit dem Ja zur Personenfreizügigkeit hat die Schweiz flankierende Massnahmen beschlossen. Sie sollen gewährleisten, dass entsandte Arbeitnehmer in der Schweiz zu Schweizer Löhnen arbeiten. Das geschieht mittels Kontrollen. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sind die paritätischen Kommissionen der Sozialpartner dafür zuständig. Für die anderen Wirtschaftsbereiche sind es tripartite Kommissionen, denen neben den Sozialpartnern auch die Behörden angehören. So wurde es der Bevölkerung versprochen. Weil das Vertragswerk mit der EU auf Nichtdiskriminierung basiert, gelten die gleichen Bestimmungen auch für Schweizer Unternehmen.
Das Volumen der Arbeiten, die durch entsandte Arbeitnehmende in der Schweiz geleistet werden, ist erheblich. In der Kommission waren folgende Zahlen zu vernehmen: EU-Firmen erbringen rund 2,7 Millionen Arbeitstage in der Schweiz. Das entspricht, ohne Materialkosten, einem Auftragsvolumen von 1,5 Milliarden Franken. Die meisten Firmen bezahlen ihren Beschäftigten im Herkunftsland allerdings tiefere Löhne. Würden sie für die Arbeiten in der Schweiz nur die tieferen Löhne bezahlen müssen und wären nicht zur Zahlung von Schweizer Löhnen verpflichtet, hätten einheimische Firmen im Wettbewerb grosse Nachteile. Sie [PAGE 60] würden Mal für Mal unterboten. Deshalb sind flankierende Massnahmen nötig. Sie nützen nicht nur den Arbeitnehmenden, sondern sie sind auch für die in der Schweiz ansässigen Unternehmen wichtig. Die Massnahmen schaffen gleich lange Spiesse im Wettbewerb und liegen im Interesse der Sozialpartner.
Es ist wichtig, dass die Schweiz die Vorschriften durchsetzt und die Löhne kontrolliert. Tatsächlich wird immer wieder aufgedeckt, dass Firmen zu tiefe Löhne zahlen. Das Seco erstellt jedes Jahr einen Bericht mit detaillierten Zahlen. Er zeigt, dass leider nicht nur ausländische, sondern auch Schweizer Firmen ertappt werden. In diesen Fällen sind Lohnnachzahlungen zu leisten, und die Firmen können bestraft werden. Das Entsendegesetz sieht dafür Bussen vor, die Firmen können aber auch gesperrt werden.
Die bisherige Bussenhöhe liegt bei maximal 5000 Franken. Das ist zu niedrig. Es schreckt zu wenig ab. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmer im Grenzgebiet zehn Personen zu einem Lohn von je 3000 Franken anstellt, obwohl der Gesamtarbeitsvertrag 4500 Franken vorsieht, schlägt er die maximale Busse in einem Monat dreimal heraus, wenn er nicht vorher erwischt wird.
Der Bundesrat beantragt deshalb im Einverständnis mit den Sozialpartnern, die maximale Höhe neu bei 30 000 Franken anzusetzen. Ob das genügt, muss sich in der Praxis weisen. Klar ist aber, dass es eine merkliche Erhöhung braucht, damit die Abschreckung wirkt. Das stärkt die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese wurden seit ihrer Einführung im Übrigen mehr als einmal ergänzt; das nächste Mal könnte es mit der Einführung eines neuen Zulassungssystems zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative sein.
Sicher ist, dass die Behörden bei der Bevölkerung Wort halten. Die Personenfreizügigkeit darf nicht dazu führen, dass Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen gedrückt werden. In diesem Sinne beantragen die Grünen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Noch kurz zum Einzelantrag Romano: Die Grünen unterstützen das Anliegen. Es dient insbesondere in den Grenzkantonen dem Schutz von Mindestlöhnen gemäss Normalarbeitsverträgen. Wir bitten Sie, dem Antrag auch zuzustimmen.