Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-03-02
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Zu diesem Block 1 gebe ich Ihnen bekannt, wie sich die Grünliberalen verhalten werden.
In Artikel 2 geht es um die Ausbauziele bezüglich erneuerbarer Energien. Da beantragen wir, die Mehrheit zu unterstützen, die 14 500 Gigawattstunden bis 2035 als Ziel festlegen will. Ziele sind in diesem Gesetz zentral. Wir möchten festhalten: Es geht letztlich darum, dass wir aus der Kernenergie aussteigen wollen und dass wir Ersatzstrom für den Strom aus Kernkraftwerken schaffen sollten. Wir werden nicht sämtlichen Strom importieren können, auch die Inlandversorgung soll ihren Anteil leisten. Damit soll eben das höhere Ziel, das eigentlich immer noch nicht genügt, im Gesetz verankert werden. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei Artikel 5 bitte ich Sie ebenfalls, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Hier geht es darum, dass das Prinzip zulässig ist, dass die Wirtschaft, bevor eine Regulierung des Bundes eingeführt wird, freiwillige Massnahmen ergreifen kann; das soll zulässig sein. Wir kennen heute die Energieagentur der Wirtschaft; dies soll weiterhin möglich sein. Erst wenn diese Massnahmen nicht greifen, kommen die entsprechenden Vorschriften, die erlassen werden. Es ist auch heute geltendes Recht, dass man zuerst an die Freiwilligkeit appelliert und erst dann vorschreibt.
Artikel 14 Absatz 3 betrifft eine Grundsatzdebatte über Landschaftsschutz und Nutzung der erneuerbaren Energien. Da sind wir der Meinung, dass ein Kompromiss gemäss Minderheit II (Grunder) dem Antrag der Kommissionsmehrheit vorzuziehen und besser ist als der Minderheitsantrag I (Wasserfallen). Herr Wasserfallen hat wahnsinnig viel gegen die Umweltorganisationen gewettert, aber wir haben diesen Artikel schon deutlich aufgeweicht. Es geht eigentlich darum, im Rest, im Kern diese Objekte zu schützen, damit sie wirklich erhalten werden. Ich bringe zwei Beispiele: Wenn am Walensee, gerade am Rande des BLN-Gebietes, ein Solarkraftwerk in einen Steinbruch gebaut werden soll, dann soll das möglich sein. Dann ist dieses Schutzgebiet im Kern nicht betroffen. Hingegen einen Windpark mitten in ein BLN-Gebiet zu stellen soll nicht möglich sein, weil dann das Objekt im Kern betroffen wäre. Diese Regulierung ist meiner Ansicht nach eine vernünftige Austarierung zwischen Schutz und Nutzung. Wir werden hier die Minderheit II vor der Mehrheit unterstützen.
Bei Artikel 17 Absatz 3 bezüglich Vergütung der erneuerbaren Energien bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Dort geht es insbesondere darum, was kleine Produzenten, die nicht im System der KEV sind, sondern eine Einmalvergütung erhalten, für den Solarstrom, den sie verkaufen können, noch kriegen. Wenn sie mit 7 bis 8 Rappen entschädigt werden, wie es mit dem Antrag der Mehrheit in etwa sein könnte, so ist das noch einigermassen vertretbar. Bei der Minderheit, die auf die Preise des Spotmarkts setzt, wären es noch 2 bis 3 Rappen. Das würde heissen, dass die Kleinen wieder einmal die Betrogenen sind.
Dass die Netzbetreiber an dieser Regelung keine Freude haben, ist klar: Sie müssen diese Kosten im Moment übernehmen. Solange wir keinen Markt, die Netzbetreiber aber an sie gebundene Kunden haben, können sie diese Kosten jedoch problemlos weitergeben. Sollten die Mengen an Strom aus diesen kleinen Anlagen grösser werden und sollte die Strommarktliberalisierung kommen, so müssten wir dort eine Lösung finden, zum Beispiel mit der Anrechnung an das Netzentgelt. [PAGE 66]
Bei den Artikeln 18bis und 18ter möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass die Eigenverbrauchsregelung einer der wesentlichen Parameter dieser Energiewende sein könnte, indem die Eigenverantwortung von Produzenten gestärkt, die Möglichkeit geschaffen wird, dass auch Unternehmen selbstständig etwas für die Energiewende tun können, und dafür gesorgt wird, dass das auch unter monetärem Gesichtspunkt interessant ist.
Bei Artikel 19 Absätze 5 und 6 geht es um die Leistungsuntergrenze bei der Wasserkraft. Die Meinung der Grünliberalen war immer, dass wir 15 Rappen für alle vorsehen und keine Grenze bestimmen. Das war nicht mehrheitsfähig. Heute stehen wir klar für den Antrag der Minderheit ein, der die Leistungsuntergrenze bei 1 Megawatt setzt. Die Mehrheit hingegen hat bei ihrem Antrag ein grosses trojanisches Pferd eingebaut, indem kleine Anlagen nicht nur gebaut werden können, sondern auch noch fast ohne Bewilligung, das heisst ohne umweltrechtliche Auflagen, durchgehen, wenn sie über eine Wasserrechtskonzession verfügen. Das ist sehr gefährlich. Wir brauchen einen gewissen Schutz, denn gerade die kleinen Anlagen sind sehr oft teuer und nicht sehr ökologisch.
Bei Artikel 23 werden wir den Antrag der Mehrheit unterstützen, weil er offener und besser formuliert ist.