Eder Joachim · Ständerat · 2016-03-02
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei diesem Artikel und den damit zusammenhängenden nachfolgenden Bestimmungen in den Artikeln 3 und 12 der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Als Sprecher einer qualifizierten Minderheit - die Mehrheit ist selbstverständlich auch qualifiziert - fühle ich mich verpflichtet, ein paar weitere Ausführungen zu machen, da es sich hier um einen wirklich grundlegenden und entscheidenden Beschluss handelt.
Zur Berufsbefähigung braucht es im Pflegebereich, das ist allen bewusst, grundsätzlich keinen Masterabschluss. Die weiterführenden Masterstudien sollen sich im Rahmen der Regeln der Hochschulwelt im freien Wettbewerb entwickeln. Eine gesetzliche Normierung ist bildungssystematisch also unnötig. Auch ein Bedürfnis seitens des Patienten- und Gesundheitsschutzes ist nicht gegeben. Jede gesetzliche Normierung birgt das Risiko, die Akademisierungstendenz anzutreiben. Gewerkschaftliche Interessen in diese Richtung - ein höherer Abschluss, mehr Prestige, mehr Lohn - sind, das sei zugegeben, durchaus legitim. Aber für die Gewinnung von mehr Fachkräften, insbesondere einheimischen, sind diese Interessen nicht nötig, sondern eher kontraproduktiv.
Der Antrag der Minderheit und des Bundesrates lässt die Möglichkeit einer späteren Aufnahme der Masterstufe explizit offen. Ein Nutzen des Masterabschlusses würde sich erst dann ergeben, wenn sich klare Berufsprofile herausgebildet hätten und die Arbeitsteilung innerhalb der Gesundheits- und Medizinalberufe dadurch positiv verändert werden könnte.
Ich habe in meinem Eintretensvotum auf die unterschiedliche Haltung der Kantone, die wir ja hier im Ständerat vertreten, hingewiesen. Im Gegensatz zur Gesundheitsdirektorenkonferenz haben sich die Vertreter der Erziehungsdirektorenkonferenz bei der Anhörung dagegen gewehrt, dass man jetzt im Bereich Pflege den Abschluss auf Masterstufe einführt. Das sei verfrüht, meinten sie, weil sonst der Bachelor als Regelabschluss gefährdet werde. Auch seien verschiedene Fragen und Schnittstellen betreffend Interprofessionalität und Fachkräfte-Initiative noch nicht geklärt bzw. definiert. Seitens der Hochschulkonferenz sei ein Ausschuss eingesetzt worden, um diese Dinge zu prüfen.
Gestatten Sie mir, die Haltung der Minderheit zu drei bildungspolitischen Punkten noch zu konkretisieren. Dies scheint mir sehr wichtig, um die Bedeutung unseres heutigen Entscheids zu untermauern.
1. Die Aufnahme des Masterstudiengangs "Advanced Practice Nurse" (APN) ins Gesetz ist im jetzigen Zeitpunkt ein deutliches Akademisierungssignal. Bildungspolitisch ist der Fokus auf den Tertiär-A-Bereich bedenklich. In der Pflege hat man bei der Berufszulassung die Gleichberechtigung zwischen einem Abschluss in Pflege an einer höheren Fachschule und einem Abschluss in Pflege an einer Fachhochschule erreicht. Nun sollen erweiterte Einsatzbereiche nur für den Tertiär-A-Bereich geregelt werden. Das zeichnet ein unvollständiges Bild. Der gesamte Tertiär-B-Bereich der Pflege wird bei der erweiterten Berufsausübung völlig ausgeblendet.
Ich komme zu den Zahlen - diese scheinen mir auch sehr wichtig -: Pro Jahr gibt es in unserem Land etwa 45 Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs im Bereich Pflege. Ich beziehe mich hier auf die Krankenhausstatistik 2014 des Bundesamtes für Statistik; die Daten sind immer noch provisorisch. Diesen 45 stehen etwa 435 Absolventinnen und Absolventen des Nachdiplomstudiums an der höheren Fachschule in Anästhesie, Intensiv- und Notfallpflege gegenüber. Dies ist nur ein Beispiel für eine sehr verbreitete Weiterbildung im Tertiär-B-Bereich. Volumenmässig [PAGE 43] sind Absolventinnen und Absolventen eines Tertiär-B-Studiengangs also relevanter für eine erfolgreiche interprofessionelle Zusammenarbeit und insbesondere auch für die Versorgungssicherheit.
2. Es geht um die Minderung der Attraktivität des Tertiär-B-Bereichs. Es geht der Minderheit - und dies sei ganz klar nicht nur zuhanden des Amtlichen Bulletins, sondern auch zuhanden der Öffentlichkeit und der betroffenen Kreise betont - keineswegs darum, die Bedeutung des Masterprofils APN für die künftige Versorgung zu bestreiten. Neben jenen, die einen Masterstudiengang abgeschlossen haben, üben jedoch bereits heute - und sie werden es auch künftig tun - zahlreiche Absolventinnen und Absolventen anderer Bildungsgänge erweiterte Pflegefunktionen aus. Dies sind zum Beispiel Absolventen des geplanten Nachdiplomstudiums HF in Anästhesie, Intensiv- und Notfallpflege, der altrechtlichen Weiterbildung gemäss höherer Fachausbildung Pflegeniveau 2, regionaler oder kantonaler Weiterbildungen, zum Beispiel in Onkologiepflege, oder der geplanten eidgenössischen höheren Fachprüfungen.
Es ist nach Ansicht der Minderheit für die Versorgung zentral, dass in der Praxis erweiterte Berufsprofile auch in Zukunft für Tertiär-B-Absolventen zugänglich sind. Werden die erweiterten Einsatzbereiche nur für Tertiär-A-Absolventen geklärt und ins Gesetz aufgenommen, büssen Aus- und Weiterbildungen im Tertiär-B-Bereich an Handlungsspielraum und an Attraktivität ein. Das schadet der Versorgungssicherheit, die ja ein Ziel dieses Gesetzes ist, enorm, weil die Tertiär-B-Absolventen mit Weiterbildung - ich habe das ausgeführt - etwa um das Zehnfache in der Überzahl sind. Die geplante Aufnahme des Masters APN läuft ausserdem den nationalen Bestrebungen zuwider, die höhere Berufsbildung zu stärken.
3. Die Berufsprofile der Masterabsolventen sind noch zu unklar, auch in der Pflege. Die Zukunftsszenarien für erweiterte Pflegefunktionen werden aus dem Ausland abgeleitet, wo es in der Pflege keine weiterführenden Tertiär-B-Ausbildungen gibt. Sie sind für die Schweiz also unvollständig und nur teilweise plausibel. Es besteht damit die Gefahr, die Weichen falsch und verfrüht zu stellen.
Die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle ist voll im Gang. Die Zukunftsszenarien divergieren noch stark. Für die erweiterten Profile in der Pflege besteht heute ein Fächer von Szenarien, die zum Teil bereits gelebt werden, zum Beispiel Fachexpertise auf einer Palliativstation, Entlastung von Hausärzten oder Notärztinnen, Entlastung von Chirurgen, Leitung von Pflegeteams, Leitung interprofessioneller Teams in der ambulanten Versorgung usw. Nicht in allen Szenarien sind dieselben Kompetenzen, ist damit dieselbe Ausbildung nötig. Insbesondere sind aktive Forschungskompetenzen nicht in allen erweiterten Profilen erforderlich, weshalb der Tertiär-B-Zugang aus Versorgungsgründen offen bleiben muss.
So weit die spezifischen bildungspolitischen Gründe, die klar darauf hinweisen, dass wir dem Antrag der Minderheit und damit dem Bundesrat folgen sollten.
Abschliessend mache ich Sie auf einen gerade für den Ständerat wichtigen Punkt aufmerksam: Ein Bericht der beiden betroffenen Departemente EDI und WBF vom 5. Februar 2016, der extra für unsere Kommission geschrieben wurde, hält unter anderem Folgendes fest: "Eine Regelung der Masterstufe insbesondere für die Berufsausübung ist für die Kantone mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass für erweiterte Berufsprofile auch entsprechend höhere Löhne gefordert werden." Ich denke, dass wir nicht mit der von der Mehrheit beantragten gesetzlichen Normierung den Kantonen einen zusätzlichen Aufwand aufbürden sollten.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie die Minderheit und damit den Bundesrat unterstützen.