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Eder Joachim · Ständerat · 2016-03-02

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Wie Sie festgestellt haben, ist unsere Kommission einstimmig auf den Gesetzentwurf eingetreten. Dies ist ein gutes, ein starkes Zeichen. Persönlich begrüsse ich, dass mit der Vorlage gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an das Gesundheitspersonal gestellt werden, was die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe fördert.

Das neue Bundesgesetz ist nicht nur bildungspolitisch, sondern auch gesundheitspolitisch ein Fortschritt. Es stärkt die medizinische Grundversorgung, die Patientensicherheit und die Versorgungsqualität. Es leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitsbereich. Dies sieht übrigens auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit so: Sie beurteilte in ihrem Mitbericht die Vorlage ebenfalls positiv.

Wir haben bei der Beratung sämtliche relevanten Akteure angehört - das hat die Kommissionspräsidentin gesagt. [PAGE 40] Dabei wurden vonseiten der Organisationen der Arbeitswelt, der Bildungsinstitutionen sowie von der Gesundheits- und der Erziehungsdirektorenkonferenz teils divergierende Stellungnahmen und Forderungen zu folgenden vier Punkten vorgebracht: erstens zur Regelung von Ausbildung und Berufsausübung des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt APN, "Advanced Practice Nurse"; zweitens zur Weiterbildungspflicht; drittens zur Gesundheitsberufe-Kommission; viertens zum Bereich Titelschutz und/oder Berufsbezeichnungsschutz.

In der Detailberatung folgte unsere Kommission grundsätzlich der Vorlage des Bundesrates, aber mit einer Ausnahme: Entgegen dem bundesrätlichen Entwurf, der nur die Bachelorstufe regelt, will sie zusätzlich die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt APN im Gesetz festschreiben. Mit 7 zu 6 Stimmen fiel dieser Entscheid allerdings knapp.

Gestatten Sie mir abschliessend eine kurze politische Beurteilung der Vorlage des Bundesrates. Da es um gesundheits- und bildungspolitische Inhalte geht, sind die Sichtweisen teils unterschiedlich. Das haben wir in den vielen Zuschriften lesen können. Es wurde auch in den Stellungnahmen der Kantone anlässlich der Anhörung klar. Während die Erziehungsdirektorenkonferenz den Bundesrat unterstützte, wollte die Gesundheitsdirektorenkonferenz weiter gehende Regelungen.

Wenn ich den Umstand berücksichtige, dass die Notwendigkeit des Gesetzes in der Vernehmlassung teils noch bestritten wurde, rate ich auch im Hinblick auf die Diskussion im Nationalrat davon ab, weiter zu gehen, als dies der Bundesrat selbst beantragt. Das gilt insbesondere für die Regelung der Masterstufe im Bereich Pflege. Eine Aufnahme ins Gesetz ist verfrüht, da noch kein klares Berufsprofil vorliegt. Zudem soll für alle Gesundheitsberufe, die im Gesundheitsberufegesetz geregelt werden, der berufsbefähigende Abschluss das Kriterium sein. Das ist mit Ausnahme der Osteopathie der Bachelor. Das muss für uns als Gesetzgeber der rote Faden sein.

Als Sprecher der Minderheit werde ich dies in der Detailberatung dann ausführlich begründen. Schon jetzt kann ich Ihnen aber sagen, dass wir, sollte die Mehrheit unseres Rates nicht dem Entwurf des Bundesrates folgen, hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes einen zusätzlichen Aufwand für die Kantone, eine weitere Verakademisierung der Pflegeberufe und damit einhergehend eine Forderung nach höheren Löhnen befürchten. Dass es so weit kommt, gilt es zu verhindern.

Die Vorlage verdient unsere uneingeschränkte Unterstützung.