Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2016-03-02
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Auch ich begrüsse diese Vorlage sehr. Ich halte sie ebenfalls für wichtig und bin froh, dass Eintreten nicht bestritten ist und dass es auch inhaltlich wenig bis gar keine kontroversen Punkte gibt, jedenfalls nicht aus Sicht der Kommission.
Im Hinblick auf die Version des Bundesrates gibt es wahrscheinlich bei den Fristen noch Anlass zu Diskussionen, aber ich bin sicher, dass wir auch dort mit dieser Vorlage auf dem richtigen Weg sind. Gerade die Vernehmlassung und die Reaktionen der relevanten Akteure haben gezeigt, dass diese Fristen für den eigentlichen Zweck und Nutzen der Registrierung wichtig und nötig sind, auch wenn sie im Vergleich zu anderen Vorlagen, die wir normalerweise behandeln, ungewöhnlich lang sind. Die Länge der Fristen ist entscheidend, damit die Krankheitsverläufe beurteilt werden können, damit Präventionsmassnahmen und Behandlungspfade und ihre Ergebnisse einem guten Monitoring unterstellt werden können. Dazu sind teilweise auch Nacherhebungen nötig, dazu sind dann und wann auch Reklassifikationen von Tumordiagnosen nötig. Aus all diesen Gründen und aufgrund weiterer Aspekte ist es wichtig, dass entsprechend lange Fristen vorgesehen sind.
Das führt mich einzig noch zu zwei Grundsatzbemerkungen. Ich möchte dabei auch offenlegen, dass ich mich im Aargau als Stiftungsrätin des kantonalen Krebsregisters engagiere.
1. Diese Vorlage auf Bundesebene kommt ja spät; ich hätte sie mir früher gewünscht. Viele Kantone sind aber zum Glück aktiv geworden - nicht alle gleich schnell und noch nicht alle im selben Mass. Das führt dazu, dass wir jetzt einen Flickenteppich haben, wie wir sehen, wenn wir die Situation der Registrierung der Krebserkrankungen in der Schweiz betrachten. Wenn ich sage, die Vorlage komme spät, will ich nicht sagen, dass sie weniger willkommen wäre, überhaupt nicht. Aber sie muss jetzt dieser Situation gerecht werden, dass eben auch schon einige Erfahrungen gesammelt wurden und dass die kantonalen Register ihr Wissen aus dem praktischen Alltag hier auch berücksichtigt wissen wollen. Da halte ich es für ganz wichtig, dass diese Erfahrungen in Bezug auf den Informationsfluss usw., wie wir es auch in der Kommission diskutiert haben, dann ebenfalls in Bezug auf die Konkretisierung auf Verordnungsebene berücksichtigt werden. Ich bin da aber sehr zuversichtlich. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch herzlich danken: Wir haben in der Kommission kompetent und ausführlich Auskunft seitens der Bundesverwaltung und seitens des Bundesrates erhalten. [PAGE 36]
2. Meine Vorrednerin hat vorhin gesagt, wie gross die Betroffenheit bei den Direktbetroffenen, bei den Erkrankten, ist. Ich will das unterstreichen und ergänzen, dass indirekt auch sehr viele Angehörige betroffen sind; wir alle wissen das. Die Idee und die Bedeutung dieser Vorlage und der Registrierung gehen aber sehr viel weiter. Dieses Register ist nicht Selbstzweck. Es geht auch nicht nur um eine Bestandsaufnahme. Es geht nicht einmal nur um gesundheitspolitisch relevante Informationen, sondern auch um volkswirtschaftlich ganz entscheidende Schlüsse. Diese können wir ziehen, indem wir mehr über den Erfolg der Behandlungspfade und über die Resultate aus Präventionsmassnahmen erfahren. Das sind ganz entscheidende Ergebnisse, die wir jetzt, dank dieser Vorlage, verbessern können. Die Lücken im Flickenteppich, den ich erwähnt habe, lassen sich schliessen. Er lässt sich qualitativ verbessern in Bezug auf die Resultate, die wir gewinnen können.
Wie die Vorrednerinnen und Vorredner möchte ich Sie bitten, dieser Vorlage zuzustimmen respektive zunächst darauf einzutreten und so den Weg dahin frei zu machen, dass die Lücken in diesem Flickenteppich in der Schweiz geschlossen werden.