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Graber Konrad · Ständerat · 2016-03-02

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Hier fand die Diskussion über die Dauer der Aufbewahrung der Daten nach dem Tod der Patientin oder des Patienten statt. Der Herr Bundesrat hat bereits darauf hingewiesen. Auch Frau Bruderer Wyss hat angesprochen, dass hier in der Kommission eine Diskussion stattfand.

In Übereinstimmung mit der Empfehlung von Oncosuisse im Hearing hat sich Ihre Kommission für die längeren Fristen entschieden. Es geht beim Krebsregister darum, die Krankheitsverläufe und Präventionsmassnahmen zu beurteilen, also die Mortalität, die Morbidität usw. anzuschauen, die Krebsdiagnosen im Langzeitverlauf zu beurteilen und daraus auch Behandlungsmethoden abzuleiten. Ein der Kommission unterbreiteter Kompromissantrag zur Dauer der [PAGE 38] Aufbewahrung der Daten nach dem Tod - vierzig Jahre bei Erwachsenen und achtzig Jahre bei Kindern - wurde in der Diskussion nicht aufgenommen.

Die Kommission ist hier mit 10 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung dem Nationalrat gefolgt. Ich ersuche Sie, dies entsprechend auch zu tun.

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