Jans Beat · Nationalrat · 2016-03-02
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte hier gleich drei Minderheitsanträge zu den Artikeln 46, 48 und 49 miteinander vertreten. Bei allen dreien geht es um Energieeffizienz. Das heisst, es geht um einen Hebel, es geht um Massnahmen, die Stromverschwendung, die Energieverschwendung einzudämmen. Da besteht ein riesiges Potenzial. Die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz hat schon vor Jahren vorgerechnet, dass wir, wenn alle Geräte und Anlagen in der Schweiz auf den Stand der Technik gebracht würden, sämtliche Atomkraftwerke der Schweiz einsparen könnten. Dieses Potenzial ist gewaltig. Das heisst, wenn die Technologie optimal eingesetzt wird, dann können wir Stromverschwendung verhindern. Wie holt man dieses Potenzial nun ab? Das ist die Frage: Wie holt man es ab? Es gibt drei Bereiche, die in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind.
Der erste Bereich ist die Gebäudetechnik. Die Gebäudetechniker sagen uns, dass es noch nicht reicht, wenn man, wie es heute der Fall ist, Vorschriften für den Bau, für die Dämmung, zugunsten der Nutzung erneuerbarer Energie auf dem Dach, für die Installation besserer Heizungen usw. erlässt. Man muss dann auch schauen, dass die Anlagen optimal eingestellt sind, alles aufeinander abgestimmt ist und als Ganzes funktioniert. Vor allem bei der Inbetriebnahme ist das sehr wichtig. Es gibt eine ganz neue Studie des Bundesamtes für Energie, die auch sagt, dass genau im Gebäudetechnikbereich ein grosses Potenzial liegt.
Wir haben hierzu einen Minderheitsantrag gestellt, der den Kantonen eben die Aufgabe erteilt, dass sie dieses Potenzial abholen. Es handelt sich um einen relativ detailliert ausformulierten Antrag. Diesen Antrag ziehen wir zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg, der auf dem Tisch liegt, zurück. Dieser enthält eine sehr schlanke Formulierung und baut bei dieser Differenz eine Brücke zum Ständerat. Das ist ein schlanker Kompromiss, den ich Ihnen in diesem Sinn empfehlen kann.
Bei den Artikeln 48 und 49 geht es um die Netzbetreiber, also um diejenigen, die Ihnen jeden Monat - vielleicht machen sie es auch nur einmal im Jahr - die Stromrechnung stellen. Diese haben heute überhaupt keinen Anreiz, zum Stromsparen beizutragen, weil sie regulierte Preise haben. Die Elcom diktiert ihnen den Preis, und die einzige Möglichkeit, in diesem Bereich Geld zu verdienen, haben sie, wenn sie mehr Strom verkaufen. Dann können sie ihren Gewinn steigern. Das ist eigentlich absurd. Wir müssen doch das Gegenteil belohnen, wir müssen doch genau diesen Unternehmen einen Anreiz geben, die Effizienz zu fördern. Das wollen diese Minderheitsanträge zu den Artikeln 48 und 49. Es gab einen Vorschlag des Bundesrates, der dann abgelehnt wurde. Jetzt machen wir einen Vorschlag, der noch näher am Markt, noch marktgerechter ist, der im Ständerat nur knapp unterlegen ist.
Was schlagen wir Ihnen vor? Wir schlagen Ihnen vor, dass die Netzbetreiber das Recht bekommen, Investitionen, die sie in diesem Effizienzbereich machen, auf den Netzbetrag zuzuschlagen. Damit haben sie ein Geschäftsmodell. Damit können sie eben mit der Einsparung dann Geld verdienen. Das ist in diesem Sinn bei Artikel 48 eine freiwillige Massnahme. Aber sie muss natürlich sauber abgewickelt werden. Wie man diese Investitionen nachweist usw., muss dann das Bundesamt regeln, das ist klar. Aber das wäre jetzt eben die Umkehrung. Diejenigen Netzbetreiber werden belohnt, die bei den Kunden darauf schauen, dass weniger Strom verbraucht wird.
Der Antrag zu Artikel 49 sieht dann nicht mehr ganz Freiwilligkeit vor. Es ist eine Konsequenz damit verbunden, nämlich wenn die Netzbetreiber nach fünf Jahren in diesem Bereich keine Erfolge erzielt haben. Es ist aber keine Sanktion. Es ist keine finanzielle Strafe, die sie erleiden. Sie werden dann einfach als Netzbetreiber verpflichtet, eine Ausschreibung zu machen. Das heisst, sie müssen anderen Marktteilnehmern [PAGE 78] die Möglichkeit geben, in ihrem Netzgebiet diese Marge zu holen, diese Effizienz zu realisieren. Das ist auch ein Geschäftsmodell, das hier eröffnet wird. Sie können das, wie Artikel 48 ja bereits postuliert hat, dann auch auf den Netzbetrag zuschlagen, spüren also eigentlich keine wirtschaftlichen Konsequenzen.
Das sind Marktmodelle, erfolgreich erprobt in Dänemark, erfolgreich erprobt in Kalifornien. Diese fehlen uns noch, um die Energieziele zu erreichen.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen.