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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-03-02

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Die beiden Vorstösse sind miteinander aufgerufen worden. Ich werde in meinem Votum als Kommissionsberichterstatterin auch gleich zu beiden sprechen.

Die Motion von Nationalrat Stahl beauftragt den Bundesrat, bezüglich der Beschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf ein Moratorium zu verzichten und ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Die Motion wurde am 22. März 2013 eingereicht, und der Nationalrat hat sie am 10. September 2014 mit 128 zu 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

Die SGK Ihres Rates hat sich an zwei Sitzungen mit der Motion befasst und empfiehlt Ihnen diese mit 11 zu 2 Stimmen zur Ablehnung. Stattdessen empfiehlt Ihnen die Kommission mit ebenfalls 11 zu 2 Stimmen, ein Postulat gutzuheissen, mit dem Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung geprüft werden sollen. Ich komme noch darauf zurück.

Zuerst aber zur Motion Stahl: Das Anliegen von Nationalrat Stahl hatte in der SGK-SR durchaus Sympathien und Unterstützung. Jene Kolleginnen und Kollegen, die Alternativen zur heutigen Zulassungssteuerung wollen, konnten der Idee von Nationalrat Stahl durchaus etwas abgewinnen. Eine Mehrheit der Kommission sieht also auch Handlungsbedarf in dieser Frage. Angesichts des ständigen Kostenanstiegs im Gesundheitswesen und bei der sozialen Grundversicherung braucht es neue Ansätze für die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die auch eine Lockerung des Vertragszwanges einbeziehen und damit eben materiell über die geltende Regelung hinausgehen. Dies ist auch dann nötig, wenn der Nationalrat die weitere Verlängerung der Steuerung des ambulanten Bereichs in der Sondersession im nächsten April gutheisst. Der Nationalrat wird voraussichtlich, das ist zumindest so geplant, in der Aprilsession, also in der diesjährigen Sondersession, Artikel 55a KVG und diese befristete Weiterführung des Zulassungsstopps bis 2019 beraten.

Aus Sicht der Kommission müsste eine neue Regelung der Steuerung der Zulassung folgende Indikatoren umfassen: Tarife und Preise, verschiedene Kategorien von Spezialärztinnen und Spezialärzten respektive deren Dichte und - das ist auch ganz wichtig - die Qualität der erbrachten Leistungen. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Motion Stahl für die Erreichung dieses Ziels als zu einseitig und im Falle einer Volksabstimmung als nicht mehrheitsfähig.

In diesem Zusammenhang müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass in Bezug auf die Vertragsfreiheit in der Vergangenheit sowohl parlamentarische Vorstösse, zuletzt die Motion Gutzwiller 12.3638, "KVG. Vertragsfreiheit einführen", wie auch die Vorlage des Bundesrates 04.032, "Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit", abgelehnt wurden, oder es wurde gar nicht darauf eingetreten. Im Rahmen der Beratung der Vorlage über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung von Leistungserbringern wurde der Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine definitive Lösung vorzulegen, die unter anderem auch eine Lockerung des Vertragszwanges vorsehen sollte, vom Ständerat abgelehnt. Zudem hat das Volk 2012 auch die Managed-Care-Vorlage, die deutlich weniger weit ging, klar abgelehnt.

Ich habe es vorhin gesagt: Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf, und sie erachtet, mindestens in ihrer Mehrheit, den derzeitigen Zulassungsstopp als nicht befriedigend. Sie möchte Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten analysiert haben. Deshalb möchten wir die Ablehnung der Motion Stahl expressis verbis mit der Annahme eines Kommissionspostulates verbinden.

Mit diesem Postulat, das der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, soll unter Einbezug der wesentlichen Stakeholder ein Bericht ausgearbeitet werden, der verschiedene Varianten der künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzeigt. Dabei sollen Kriterien wie Ärztedichte und Qualität der Versorgung einbezogen werden. Der Bericht soll überdies aufzeigen, wie eine Steuerung über die Tarife machbar ist und ob den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, mit einzelnen Leistungserbringern keinen Vertrag abzuschliessen, wenn diese zu einer Kategorie gehören, für die der Bundesrat eine Obergrenze festgelegt hat.

Im Vergleich zur Motion Stahl ist der im Postulat genannte Katalog für die Steuerung der Zulassung nicht nur breiter ausgestaltet, sondern er umfasst ausdrücklich auch den spitalambulanten Bereich. Eine Zulassungsbeschränkung allein zulasten des praxisambulanten Bereichs ginge einseitig zulasten der frei praktizierenden Ärzteschaft und würde den doch wesentlichen Kostenanstieg im spitalambulanten Bereich ausblenden. Nach dem Willen der Kommission sollen die Grundversorger keiner Einschränkung unterliegen.

In der Kommission ist nicht nur von der Minderheit sondern von verschiedenen Mitgliedern, etwas die Befürchtung geäussert worden, dass das Anliegen, wenn man die Motion Stahl nicht annehmen würde, mit einer nun anstehenden Weiterführung der Zulassungsbeschränkung und mit diesem Bericht auf die lange Bank geschoben würde. Dem möchte ich noch entgegenhalten, dass die Kommission eine zügige Berichterstattung durch den Bundesrat erlaubt, damit rechtzeitig zum Ablauf der voraussichtlich noch drei Jahre geltenden Zulassungssteuerung eine Lösung gefunden werden kann.

Der Entwurf der Schwesterkommission, der SGK-NR, zu Artikel 55a, der in der Sondersession im April beraten werden soll, ist noch ganz druckfrisch und in Curia Vista noch nicht [PAGE 57] aufgeschaltet. Ich kann Ihnen sagen, darin findet man in den Übergangsbestimmungen, in Ziffer IIa, einen Auftrag an den Bundesrat, den ich hier vorlesen möchte, weil er eigentlich auch dem Anliegen der Kommission dieses Rates entgegenkommt: "Damit fristgerecht eine Alternative zu Artikel 55a KVG in Kraft gesetzt werden kann, schickt der Bundesrat bis zum 30. Juni 2017 im Sinne des Kommissionspostulates 16.3000 der SGK-SR, 'Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten', sowie der Kommissionsmotion 16.3001 der SGK-NR, 'Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes', eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung." Damit ist also schon eine Sicherung eingebaut.

Das heisst, wenn wir die Motion Stahl ablehnen und das Kommissionspostulat annehmen und wenn der Nationalrat in seiner Sondersession im April diese Bestimmung aufnehmen sollte, dann haben wir doch ein wenig die Gewähr - zumindest wird dies in den Übergangsbestimmungen so erwähnt -, dass bis Mitte 2017 die Räte hier einen Vorschlag zur Ablösung des Zulassungsstopps erwarten können.

Ich bitte Sie deshalb namens der SGK, die Motion Stahl abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen. Damit sind wir auch in Einklang mit den Anträgen des Bundesrates.

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