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Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-03-02

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-02

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Dazu gehören der zivile Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Militärische Nachrichtendienst (MND) sowie das Zentrum für elektronische Operationen der Armee. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die GPDel. Ebenso wie die GPK legt auch die GPDel den Schwerpunkt ihrer Kontrolltätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Ihre Oberaufsicht versteht die GPDel in erster Linie als Kontrolle darüber, wie die Exekutive ihre Aufsicht wahrnimmt.

Für seine Aufsicht über den Nachrichtendienst verfügt der Vorsteher des VBS über ein eigenes Kontrollorgan. Die GPDel erhält die Inspektionsberichte dieser Aufsichtsbehörde und verfolgt, wie die vom Vorsteher des VBS angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden. Als die GPDel im Jahre 2008 die gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Nachrichtendienst schaffen half, war es ihre Absicht, dass nachrichtendienstliche Aufgaben militärischer Art durch den Nachrichtendienst der Armee und nicht mehr durch den zivilen Nachrichtendienst erfüllt würden. Eine Inspektion der Aufsicht über den Nachrichtendienst ergab jedoch, dass sich Organisationseinheiten im NDB weiterhin mit militärischen Themen befassten, insbesondere im Bereich der Luftkriegsführung. Der Vorsteher des VBS folgte den Empfehlungen der Aufsicht über den Nachrichtendienst, militärische Nachrichtendienstzellen im Militärischen Nachrichtendienst zu konzentrieren und damit einen streitkräfteübergreifenden Nachrichtendienst zu schaffen.

Die GPDel begrüsste dieses Vorhaben im Februar 2015 explizit. Als die Umsetzung beim NDB und bei der Armee auf Schwierigkeiten stiess, wurde die GPDel erneut aktiv. Ende Dezember informierte der Vorsteher des VBS dann die Verwaltungsdelegation, dass per 1. Januar 2016 die Stellen der Gruppe Luftkriegsführung vom NDB zum Militärischen Nachrichtendienst transferiert würden und dass nun auch die langfristige Finanzierung geregelt sei.

Neben den Inspektionsberichten der Aufsicht über den Nachrichtendienst hat die GPDel auch den Jahresbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung behandelt und sich wie jedes Jahr mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft getroffen. Weiter nahm die GPDel die regelmässigen Berichterstattungen des Bundesrates und des VBS entgegen. Dazu gehören der Bericht über die Tarnidentitäten, mit welchen der Nachrichtendienst des Bundes seine Mitarbeitenden und diejenigen der kantonalen Staatsschutzorgane sowie Informanten ausstatten kann, sowie der Bericht über die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote.

Weiter befasste sich die GPDel mit der Berichterstattung an den Chef VBS über die Operationen, mit denen der NDB menschliche Quellen im In- und Ausland führt. Nachdem die Nachrichtendienstaufsicht zum Schluss gekommen war, dass die Beurteilung der Operationen verbessert werden könnte, wenn der NDB dafür einheitliche Kriterien verwenden würde, setzte sich auch die GPDel für dieses Anliegen ein. Im Oktober 2015 begrüsste die GPDel die neuen Kriterien, welche die Nachrichtendienstaufsicht mit dem NDB erarbeitet hatte. Sie sollen bei der Berichterstattung 2016 dann erstmals zur Anwendung gelangen.

Im Frühjahr 2015 überprüfte die GPDel den aktualisierten Grundauftrag des Nachrichtendienstes des Bundes. In der Folge bat sie den Bundesrat, den Kreis der möglichen Informationsempfänger des NDB im Lichte der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, was der Bundesrat noch vor Jahresende tat.

Im Zusammenhang mit dem Problem der Dschihad-Reisen besuchte die GPDel bei der Bundeskriminalpolizei und beim NDB die Stellen zur Bekämpfung des Dschihadismus im Internet. Das sind verschiedene Bereiche, die zusammen das Dschihadismus-Monitoring im Internet durchführen. Weiter liess sich die GPDel über die Arbeiten der Task-Force Tetra informieren, die unter der Leitung von Fedpol steht. Für die GPDel war es unabdingbar, dass auch die Armee in die Eventualplanung der Kantone für den Fall eines Attentates einbezogen würde. Sie wandte sich deshalb mit dieser Forderung an den Sicherheitsausschuss des Bundesrates.

Im April 2014 hatte sich die GPDel mit einem Mitbericht in die Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes eingebracht. Es ging dabei vornehmlich um Verbesserungsvorschläge aus der Perspektive der Aufsichts- und Kontrollverfahren. Nachdem der Nationalrat bereits einen Teil der Anträge der GPDel akzeptiert hatte, übernahm der Ständerat im Jahr 2015 weitere Vorschläge der GPDel. Letztlich gehen drei Viertel der Bestimmungen, die gegenüber dem Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes geändert wurden, direkt oder indirekt auf Anträge zurück, die auf den jahrelangen Erfahrungen der GPDel oder ihrer Präsidenten basieren.

Bereits im Jahr 2010 hatte die GPDel von der Absicht des NDB erfahren, eine Begleitgruppe zur Ausarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes einzusetzen. Im Frühjahr 2015 beschäftigte sich die Öffentlichkeit mit der Existenz dieses Gremiums. Anfang Sommer liess sich die GPDel deshalb vom NDB einen Überblick über die Tätigkeit, welche die [PAGE 61] Gruppe während knapp drei Jahren bis November 2013 ausgeübt hatte, geben.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes beschloss die GPDel, dem Bundesrat mitzuteilen, dass sie gestützt auf Artikel 151 des Parlamentsgesetzes die Entwürfe der Verordnungen zum Nachrichtendienstgesetz zur Konsultation erhalten wolle. In ihrem Schreiben vom 5. November 2015 an den Bundesrat wies die GPDel ferner darauf hin, dass ihr der rechtzeitige Aufbau der neuen unabhängigen Aufsichtsbehörde gemäss den Artikeln 76 bis 78 des neuen Nachrichtendienstgesetzes sehr wichtig sei, weshalb sie den Bundesrat auch bat, sie darüber informiert zu halten.

Im November 2015 konnte die GPDel ihre Nachkontrolle zu ihrer Inspektion zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes von 2012 abschliessen. Nachdem die Delegation im Sommer 2013 ihren Bericht abgegeben hatte, setzte der Bundesrat rasch den grössten Teil der Empfehlungen um. Im Jahr 2015 überprüfte die GPDel dann noch die Umsetzung der letzten Empfehlungen, die das Risikomanagement, die Sicherheitskonzepte für die Systeme des NDB sowie des VBS sowie die Überprüfung der Informatiksicherheit auf Stufe Bund betrafen.

Auf Wunsch einer österreichischen Delegation von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Beamten des Innenministeriums, die sich Anfang 2015 in Bern über das neue Nachrichtendienstgesetz informieren wollte, kam es auch zu einer Aussprache mit der Geschäftsprüfungsdelegation. Im Oktober 2015 reiste die Geschäftsprüfungsdelegation selbst nach Paris und traf dort die parlamentarische Nachrichtendienstdelegation, welche die Oberaufsicht über die französischen Nachrichtendienste ausübt. Diese ist wie die GPDel ein Organ aus Mitgliedern beider Kammern des Parlamentes, sie besteht aus vier Senatoren und vier Abgeordneten. Die Informationen, die die GPDel dabei erhielt, sind für sie sehr wertvoll und geben Hinweise über das Funktionieren der Aufsichten anderer Länder über ihre Nachrichtendienste.

So weit die Berichterstattung aus der Geschäftsprüfungsdelegation.

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