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Janiak Claude · Ständerat · 2016-03-02

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen über die Arbeiten der Subkommission EDA/VBS. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass wir gerade gestern einen Bericht veröffentlicht haben, an dem wir im letzten Jahr gearbeitet haben. Er trägt den Titel "Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst"; darin wird die Frage aufgeworfen, ob das heute gültige Karrieresystem noch zeitgemäss ist.

Die GPK beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Jahre 2013 mit einer Evaluation der internationalen Kooperationen im Bereich der militärischen Ausbildung und Rüstung. Es sollte Klarheit geschaffen werden über die rechtlichen und strategischen Vorgaben für die Kooperationen, die Einhaltung dieser Vorgaben in der Praxis sowie die Abstimmung der Kooperationen auf andere aussenpolitische Interessen. Wir haben in der Folge fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Die Kommission stiess vor allem im Bereich der internationalen Rüstungskooperation auf verschiedene Mängel. Sie stellte fest, dass es dort nicht nur an klaren strategischen Vorgaben fehlt, sondern auch an einer Steuerung der Kooperationen, an Transparenz und teilweise sogar an einer angemessenen Einschätzung der rechtlichen Verbindlichkeit der Abkommen und Vereinbarungen. Mit ihren Empfehlungen forderte die GPK des Ständerates den Bundesrat auf, diese Mängel zu beheben - das machen wir immer, wenn wir Empfehlungen an den Bundesrat richten. Aus Sicht der Kommission müssen die strategischen Vorgaben und Ziele für internationale Kooperationen sowohl im Ausbildungsbereich als auch im Rüstungsbereich sinnvoll konkretisiert werden. Nur auf dieser Grundlage ist es möglich zu überprüfen, ob diese Kooperationen die Schweizer Armee tatsächlich dabei unterstützen, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Wir haben auch verlangt, dass die rechtliche Verbindlichkeit der Abkommen sowie der davon abhängigen Genehmigungsverfahren geklärt wird. Wir haben da feststellen müssen, dass das nicht immer klar geregelt ist, dass auch nicht klar geregelt ist, wer hier den Segen dazu geben muss. Vor allem haben wir auch eine stärkere Beachtung der aussenpolitischen Wirkung von Kooperationen sowie den angemessenen Einbezug des EDA beim Abschluss von Abkommen verlangt.

Wir haben uns letztes Jahr auch intensiv mit den strategischen Zielen des Bundesrates für die Ruag Holding AG befasst. Wir stellten im Frühjahr 2015 bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2014 der Ruag sowie des Berichtes des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele der Ruag fest, dass die Ruag verschiedene Standorte in der Schweiz schliessen und dabei zahlreiche Arbeitsplätze aus Randregionen in die grösseren Zentren verschieben wird. Gleichzeitig nahmen wir zur Kenntnis, dass der Stellenbestand der Ruag in der Schweiz im Jahr 2014 sank, während die Zahl der Stellen im Ausland anstieg.

Den GPK war bekannt, dass der Bundesrat, allerdings mit Verspätung, im Frühjahr 2015 noch daran war, die strategischen Ziele für die Ruag für die Jahre 2015 bis 2018 zu erarbeiten. Da das Parlament gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes die Möglichkeit hat, bei der Festlegung der strategischen Ziele für verselbstständigte Einheiten mitzuwirken und dazu dem Bundesrat Aufträge zu erteilen, beschlossen die GPK, mit einem solchen Auftrag an den Bundesrat zu gelangen. Mit Schreiben vom 3. Juni 2015 luden wir den Bundesrat ein, in die künftigen Ziele für die Ruag folgende Punkte aufzunehmen: Vorgaben zur regionalpolitischen Verteilung der Standorte bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Randregionen sowie Vorgaben bezüglich des Erhalts bzw. der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei der Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern. Da der Bundesrat die strategischen Ziele für die Ruag jeweils den Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Konsultation zu unterbreiten hat, wandten wir uns gleichzeitig mit einem Schreiben an die beiden SiK und baten sie, dem Anliegen der beiden GPK im Rahmen ihrer Befassung mit den neuen Zielvorgaben für die Ruag besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

In seinem Antwortschreiben vom 1. Juli 2015 teilte der Vorsteher des VBS den beiden GPK mit, dass ihre Anliegen im Entwurf der neuen strategischen Ziele für die Ruag berücksichtigt würden. Der Entwurf enthalte Vorgaben, mit denen bestimmt werde, dass die Ruag ihr Immobilienportfolio künftig nicht allein nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften habe, sondern dass sie dabei auch regionalpolitische Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen solle.

Die GPK kam zum Schluss, dass damit ihrem ersten Anliegen, nämlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen, nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates gelangte im Rahmen der Konsultation zu den überarbeiteten strategischen Zielen für die Ruag zur selben Ansicht. In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme an den Bundesrat von Ende August 2015 schloss sich die SiK des Ständerates daher der Forderung der beiden GPK an.

Die GPK werden sich dieses Jahr ebenfalls wieder, und zwar im April 2016 an der ordentlichen Sitzung mit der Ruag, mit den strategischen Zielen der Ruag befassen und dann sehen, ob die Versprechungen, die gemacht worden sind, auch eingehalten werden.

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