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Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-03-02

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Ich lege jetzt Ihnen oder zumindest zuhanden des Amtlichen Bulletins noch unsere Haltung zu den Differenzen beim Kernenergiegesetz und beim Stromversorgungsgesetz dar.

Die CVP-Fraktion lehnt heute zusammen mit der Kommissionsmehrheit und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat sowohl ein Langzeitbetriebskonzept als auch eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke ab. Wir sind der Überzeugung, dass es im Kernenergiegesetz keine neuen Bestimmungen braucht, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln. Das geltende Regelwerk hat sich bewährt, und es reicht aus, um die nukleare Sicherheit auch im Langzeitbetrieb zu gewährleisten.

Bereits das heutige Recht schreibt vor, dass alle zehn Jahre systematische Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden, bei denen der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb erbracht werden muss. Wir streiten daher heute faktisch nicht über mehr Sicherheit, sondern über Bedingungen, die zu einem vorzeitigen Abschalten der Kernkraftwerke führen würden. Darum geht es der Minderheit Bäumle.

Die derzeitige Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerkes Beznau I belegt, dass das geltende Recht den Betreibern genügend Leitplanken setzt und dem Ensi genügend Aufsichtsinstrumente zur Verfügung stellt. Den Atomausstieg legen wir mit dem Verbot, Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke zu erteilen, fest. Dazu braucht es kein Langzeitbetriebskonzept, und dazu braucht es auch keine Laufzeitbeschränkung. Die von der Minderheit geforderten regulatorischen Zusatzauflagen beeinträchtigen aber die Planungs- und Rechtssicherheit. Sollten die Betreiber aufgrund solcher Zusatzanforderungen gezwungen werden, ihre noch sicheren Werke vorzeitig stillzulegen, wird dies auch zu Schadenersatzforderungen der Betreiber führen.

Nun komme ich noch zur kleinen Differenz im Stromversorgungsgesetz, die wir aufgrund der Minderheit Grunder diskutieren. Der Nationalrat hat bei der Erstberatung Litera c von Artikel 14 Absatz 3 modifiziert, um die kleinen Stromproduzenten vor allzu hohen Netzkosten zu schützen. Der Ständerat ist dieser Idee im Grundsatz gefolgt, hat aber diese Bestimmung nochmals modifiziert. Damit werden auch die Interessen der Netzbetreiber berücksichtigt. Die CVP-Fraktion ist mit dem Ständerat der Meinung, dass das Netznutzungsentgelt und die Netzkosten sachgerecht verteilt werden müssen. Wir unterstützen daher auch hier die Mehrheit.

Ich ersuche Sie im Namen der CVP-Fraktion, beim Kernenergiegesetz und beim Stromversorgungsgesetz der Mehrheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.