preparatory:AB 194977
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Bei den Fremderlassen geht es namentlich um zwei Bereiche, über welche heute im Plenum und vorgängig in der Kommission gestritten wurde: um die Steuern und um den Modus, wie die Atomkraftwerke ausser Betrieb genommen werden sollen.
Bezüglich Steuern hat der Nationalrat eine zugegebenermassen nicht ganz einfache Formulierung eingefügt, nach welcher energiesparende Investitionen bei den Steuern abgezogen werden können, und zwar, und das ist neu, verteilt auf die nächsten vier Steuerperioden. Der Ständerat wollte davon nichts wissen. Er folgte dem Warnruf der Finanzdirektoren, welche sich generell gegen die fiskalische Förderung aussprachen und vor der Steuerbürokratie warnten.
Die Kommission sah sich nun also zwei Fragen gegenübergestellt: Soll man generell über die Steuern fördern, und falls ja, was soll abzugsfähig sein, damit die Bürokratie nicht überbordet? Die Mehrheit der Kommission beantwortete die Fragen im liberalen Sinne, beliess also die Abzugsmöglichkeiten und strich auch die nach Bürokratie riechenden Anforderungen im energetischen Bereich; oder andersherum formuliert: Der Mehrheitsantrag ergänzt den Entwurf um die Ersatzneubauten, welche anforderungsfrei, also ohne Auflagen im Bereich der Energie, abzugsberechtigt sein sollen.
Die Minderheit Badran Jacqueline warnt vor massiven Mitnahmeeffekten bei dieser Variante, vor dem Bruch mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und vor den Ertragsausfällen bei den Kantonen. Der Antrag Badran Jacqueline unterlag in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen.
Schliesslich kommen wir zum Kernenergiegesetz. Dort besteht eine Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat beim Langzeitbetriebskonzept. Der Ständerat hat dieses aus dem Beschluss des Nationalrates gestrichen, nicht zuletzt nach der Beteuerung von Frau Bundesrätin Leuthard, dass man die entsprechenden Bestimmungen auch auf Verordnungsebene festschreiben könne. Sie haben dieselben Beteuerungen gerade eben in unserem Plenum auch wieder gehört.
Die Kommission hat das Ensi noch einmal angehört. Dieses hat noch einmal seinen - ich nenne es auch so - Wunsch nach Langzeitbetriebskonzepten bekräftigt, was es ja auch medial getan hat. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich aber dem Ständerat an und sieht keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe. Sie hält fest am Prinzip "AKW laufen lassen, solange sie sicher sind". Die Minderheit Bäumle hingegen hält fest an der Forderung nach Langzeitbetriebskonzepten und will neben dem Prinzip "AKW laufen lassen, solange sie sicher sind" für die Zeit vor der Ausserbetriebnahme eine Sicherheitsmarge verankern. Die Minderheit sieht dabei aber eine Änderung gegenüber der Fassung aus der Erstberatung vor: Sie entfernt die Vermischung von politischen Behörden und Atomaufsicht und erteilt neu dem Ensi die Kompetenz, die Anforderungen an die Langzeitbetriebskonzepte festzulegen. Der Antrag auf Streichung setzte sich bei einem Stimmenverhältnis von 14 zu 11 Stimmen durch.
Die Übergangsbestimmungen von Artikel 106a verliessen den Nationalrat nach der Erstberatung als "Lex Beznau". Der Betrieb in Beznau wurde faktisch auf 60 Jahre befristet. Die Mehrheit, das Stimmenverhältnis war 14 zu 9 Stimmen, will auf diese Bestimmung verzichten. Die Minderheit I (Bäumle) belässt die Übergangsbestimmungen zu den Langzeitbetriebskonzepten konsequenterweise, entfernt daraus aber die spezifischen Beznau-Bestimmungen. Die Minderheit II (Jans) entlässt die Kernkraftwerke, die jetzt schon älter als 40 Jahre sind, aus der Pflicht zur Einreichung eines Langzeitbetriebskonzepts, befristet ihren Betrieb dafür strikt auf 50 Jahre.
Der letzte Minderheitsantrag betrifft die Festlegung der Netznutzungstarife bei kleinen Produzenten mit Eigenverbrauch. Summarisch, kann man sagen, geht es um die Frage, ob man auf die Leistung oder auf die Strommenge abstellt. Die Minderheit Grunder findet, man solle auf die Leistung abstellen, wie dies der Bundesrat getan hat. Die Mehrheit hingegen findet richtig, was der Ständerat beschlossen hat. Dieser hat grundsätzlich auch beschlossen, sich an der Leistung respektive am Bezugsprofil zu orientieren. Der Bundesrat soll für kleine Endverbraucher und Produzenten aber separate Bestimmungen erlassen können. Dieser Antrag obsiegte mit 12 zu 10 Stimmen.