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Candinas Martin · Nationalrat · 2016-03-02

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion spricht sich für die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs aus. Das Gesetz betrifft nur den öffentlichen Verkehr, es ist ein Spezialgesetz zum Arbeitsgesetz und somit sehr technisch.

Die vorliegende Gesetzesrevision wurde auch in einem speziellen Verfahren in der tripartiten Kommission zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr und den Arbeitnehmern ausdiskutiert. Somit wurden die meisten Differenzen im Vorfeld bereinigt. Die Vorlage ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Transportunternehmen und den Gewerkschaften. Die Revisionsvorlage macht das Gesetz flexibler, es wird an die neuen Bedürfnisse angepasst, beispielsweise bei der Pausenregelung und bei den Ruhesonntagen.

Für die CVP-Fraktion war es wichtig, dass Absatz 3 von Artikel 2 gestrichen wird. Dieser Absatz hätte auch Drittunternehmen, sofern sie sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnbereich ausführen, diesem Gesetz unterstellt. Somit wäre ein Teil des Personals von solchen Drittunternehmen dem Arbeitsgesetz und der andere Teil dem Arbeitszeitgesetz unterstellt gewesen. Diese parallele Unterstellung unter zwei völlig unterschiedliche Regelungen wäre nicht praktikabel gewesen.

Bei dieser Vorlage gibt es folglich nur einen Einzelantrag, es ist der Einzelantrag Regazzi. Bei diesem Einzelantrag geht es um eine formelle Änderung.

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Einzelantrag Regazzi zu unterstützen und der Vorlage zuzustimmen.

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