Grunder Hans · Nationalrat · 2016-03-02
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-03-02
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einem wichtigen Geschäft zu tun. Sie haben gestern Abend sicher die Nachrichten im Schweizer Fernsehen gesehen, sodass Sie schon fast im Bild darüber sind, worum es hier geht.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Verfahren zur Regulierung des Höckerschwanbestandes vereinfacht werden kann, wie das schon beim Steinbock der Fall ist. Der Ständerat hat die Motion am 23. September 2015 mit 19 zu 13 Stimmen angenommen. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen im Zusammenhang mit der Motion Engler 14.3151 bei der Revision der Jagdverordnung aufzunehmen.
Der Höckerschwan ist - Sie wissen das wahrscheinlich - seit einigen Hundert Jahren bei uns heimisch. Je nach Jahreszeit gibt es in der Schweiz bis zu 5000 Höckerschwäne, wobei 600 bis 700 Paare regelmässig hier nisten. Die Art gilt als nicht gefährdet. In Gebieten mit hohen Beständen kommt es aber zu Konflikten mit Landwirten oder Erholungsuchenden. Die Verkotung von Wiesen kann dazu führen, dass [PAGE 123] Kühe das Gras nicht mehr fressen oder erkranken. In Naherholungsgebieten mit einem hohen Schwanbestand kann es aufgrund des Revierverhaltens des Schwans zu Drohverhalten gegenüber Menschen kommen; dies kann beispielsweise Spaziergänger, Radfahrer oder auch Kinder beängstigen. Deshalb fordert die Motion Niederberger, dass die rechtlichen Grundlagen so angepasst werden, dass die Regulierung des Höckerschwans in Problemgebieten vereinfacht wird.
Es ist anerkannt, dass lokal solche Konflikte mit dem Höckerschwan auftreten können. Grundsätzlich enthält das eidgenössische Jagdgesetz neben Bestimmungen zum Schutz von einheimischen Tieren auch solche zur Lösung von Konflikten mit geschützten Wildtieren. Diese Bestimmungen sind heute aber restriktiver Natur und helfen bei auftretenden Schäden oder bei Gefährdungen des Lebensraums und der Artenvielfalt.
Die Motion Niederberger fordert nun eine vorbeugende - das ist wichtig: eine vorbeugende - Regelung des Höckerschwanbestandes, wie sie heute beispielsweise, ich habe es bereits erwähnt, für Steinböcke besteht. Wie erwähnt, fordert die Motion eine analoge Anpassung der Jagdgesetzgebung für weitere Arten. Deshalb empfiehlt die Mehrheit der Kommission, das Anliegen der Motion Niederberger im Rahmen der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", und der Revision der Jagdgesetzgebung aufzunehmen. Durch die Anpassung der bestehenden Bestimmung wird sich an den Grundsätzen des Umgangs mit dem Schwan nichts ändern: Der Schwan bleibt eine geschützte Art, der Vollzug bleibt bei den Kantonen, die Aufsicht und die Kompetenz zur Zustimmung bleiben beim Bund. Damit ist der Bestand des Höckerschwans in der Schweiz auch mit einer Anpassung nicht gefährdet.
Heute muss man ein relativ aufwendiges Gesuch einreichen, man muss es begründen, es müssen Schäden nachgewiesen werden, man muss nachweisen, welche Massnahmen man bereits ergriffen hat - erst dann sind Manipulationen möglich. Das will man mit dieser Motion vereinfachen. Es soll möglich sein, proaktiv zu handeln.
Die Gegner, die Minderheit der Kommission, wollen das nicht. Die Minderheit anerkennt zwar grundsätzlich auch, dass Probleme bestehen, aber sie will kein proaktives Konzept, also kein vorbeugendes Handeln. Nach der Minderheit muss zuerst ein Schaden nachgewiesen werden.
Die UREK hat nun einen Vorschlag ausgearbeitet. Sie hat die Motion so abgeändert, dass das Ganze mit der Verordnung gelöst werden kann, wenn die Motion Engler, die primär den Wolf betrifft, umgesetzt wird. Mit dieser Lösung könnte man ganz einfach die Liste in der Verordnung ergänzen und dort neben dem Steinbock und dem Wolf auch den Höckerschwan aufführen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, den abgeänderten Motionstext anzunehmen.