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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2016-03-03

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 26 Absatz 5 geht es um die Dauer der Randdatenaufbewahrung durch die Anbieter im Zusammenhang mit der Überwachung des Postverkehrs bzw. des Fernmeldeverkehrs. Die Frage der Dauer der Randdatenaufbewahrung sollte aber im Rahmen dieser wichtigen Revision nicht hochstilisiert werden.

Wesentlich ist für die FDP-Liberale Fraktion, dass die Strafverfolgungsbehörden möglichst rasch auf die verschlüsselte Kommunikation Zugriff haben können. Es ist also nicht so wichtig, ob die Aufbewahrungsdauer bei zwölf Monaten belassen oder auf sechs Monate reduziert wird, wie es der Ständerat beschlossen hat. Wichtiger ist unseres Erachtens, dass eine einheitliche Regelung für den Postverkehr sowie für den Fernmeldeverkehr gilt. Diese Randdaten werden ja nicht vom Staat, sondern von privaten Telekommunikationsunternehmen aufbewahrt. Je länger man diese Randdaten bei einer privaten Gesellschaft aufbewahrt, umso grösser ist das Risiko, dass Privatpersonen Zugang zu Daten unserer Bürgerinnen und Bürger erhalten. Es gilt also, dieses Risiko zu minimieren, indem wir die Randdatenspeicherung auf eine Dauer von sechs Monaten reduzieren. Im Übrigen werden dadurch auch die Aufbewahrungskosten für die verpflichteten Unternehmen tiefer gehalten.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.