Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-03
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Wir sind in der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Es sind nur noch wenige Differenzen offen. Sie haben es gehört: Es geht vor allen Dingen noch um die Frage der Dauer der sogenannten Randdatenspeicherung.
Der Ständerat hatte in der letzten Session ein Rückkommen auf diese Frage beschlossen, und Ihre Kommission für Rechtsfragen hat diesem Rückkommen stattgegeben. In der Kommissionsberatung wurde angeführt, was Sie bereits gehört haben. Die Kommission ist aber in der Mehrheit zum Schluss gelangt, dass der Kerngehalt dieses Gesetzes vor allen Dingen die Möglichkeit ist, die nun geschaffen wird, um die sogenannte verschlüsselte Kommunikation abzuhören. Auf diesem Auge sind die Strafverfolgungsbehörden heute blind. Der wesentlichste Bestandteil dieser Gesetzesänderung ist deshalb der Anschluss unserer gesetzlichen Regelungen an die technische Entwicklung.
Einig ist sich die Kommission darin gewesen, dass es nicht zwei verschiedene Fristen geben soll, betreffend die Aufbewahrung der Randdaten für den Postverkehr einerseits und für die Telekommunikation und die elektronische Kommunikation andererseits. Die Kommission hat bei der Aufbewahrung im Bereich des Postverkehrs mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung und im Bereich des Fernmeldeverkehrs mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen für sechs Monate votiert.