Schmidt Roberto · Nationalrat · 2016-03-03
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die Vorlage gemäss den Anträgen der Mehrheit.
Das seit über vierzig Jahren in Kraft stehende Ordnungsbussengesetz wird sehr häufig angewendet, und es hat sich in der Praxis bewährt, vor allem bei Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes. Die CVP-Fraktion begrüsst es darum, dass dieses vereinfachte Verfahren auch auf andere Rechtsgebiete ausgeweitet wird, damit auch geringfügige Übertretungen anderer Gesetze mit Ordnungsbussen einfacher und rascher sanktioniert werden können. Das ist auch eine administrative Vereinfachung, die wir vor den Wahlen immer versprochen haben.
Für uns ist es wichtig, die Bussen wie bisher auf Fälle zu beschränken, bei denen der Sachverhalt klar erstellt ist. Man kann bei solchen Fällen keine grossen Nachforschungen machen; dafür müssten wir ein Verfahren haben. Es geht nur um Bagatellstraftaten, um Delikte mit einem geringen Unrechtsgehalt. Die CVP-Fraktion erachtet es auch als zweckmässig, die maximale Ordnungsbusse bei 300 Franken zu belassen. Das ist aus rechtsstaatlichen Gründen richtig und wichtig, denn je höher eine Busse ist, desto mehr müssen das persönliche Verschulden, das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person berücksichtigt werden.
Das vereinfachte Ordnungsbussenverfahren ermöglicht der beschuldigten Person, eine Busse sofort unkompliziert und sogar anonym zu bezahlen, d. h. ohne jegliche Registrierung und ohne Strafverfahren. Diese administrative Erleichterung dient letztlich allen, den Bürgern und den Behörden. Vor allem die Strafverfolgungsbehörden werden wesentlich entlastet und können sich grösseren Delikten widmen.
Wichtig ist für uns, dass die Rechte der beschuldigten Person nicht eingeschränkt werden. Falls jemand mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden ist, steht es ihm frei, die Busse nicht zu bezahlen, und dadurch wird automatisch ein ordentliches Verfahren eingeleitet.
Bei Artikel 1 möchte die CVP-Fraktion im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz das heute bereits geltende Recht ins Ordnungsbussengesetz integrieren und unterstützt darum auch hier die Mehrheit.