Schmid Martin · Ständerat · 2016-03-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, wann das Recht, die Steuerforderung festzusetzen, verjähren soll. Wir haben zwei Positionen: Die Kommissionsmehrheit möchte mit dem Nationalrat am geltenden Recht festhalten und diese Verjährungsfrist bei zehn Jahren belassen. Die Kommissionsminderheit möchte mit dem Bundesrat diese Verjährungsfrist auf fünfzehn Jahre erstrecken. Sie sehen, es handelt sich hier um zwei Zahlen, über die wir zu entscheiden haben.
Die Position der Kommissionsmehrheit ist die folgende: Diese Verjährungsfrist hat man mit dem Mehrwertsteuergesetz eingeführt, ich habe schon darauf hingewiesen. Es war auch der Wille des Gesetzgebers, dass diese mehrwertsteuerrechtlichen Verfahren rasch geführt und auch abgeschlossen werden. Mit der Zehnjahresfrist ist auch eine Fristdauer gewählt, die auch andernorts eingeführt worden ist. Der Bundesrat wollte die Verjährungsfristen auch im Bereich der direkten Steuern auf fünfzehn Jahre erstrecken, wobei das Parlament das in vielen Bereichen abgelehnt hat und bei zehn Jahren geblieben ist. Deshalb ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit nur folgerichtig, wenn wir auch im Bereich der Mehrwertsteuer bei dieser Verjährungsfrist von zehn Jahren bleiben. Insofern ist die Frage, ob man hier zehn oder fünfzehn Jahre vorsieht, relativ einfach zu entscheiden.
Der Nationalrat hat sich ebenfalls dafür entschieden, beim geltenden Recht zu bleiben, was Ihnen auch die Kommissionsmehrheit empfiehlt.