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Eberhard Toni · Nationalrat · 2002-03-11

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, denn es ist notwendig, dass der Einsatz der Armee zum Schutze der ausländischen Vertretungen verlängert wird. Die politische Weltlage bestimmt, wann ausländische Vertretungen bewacht werden müssen, anders gesagt: Die Schweiz hat keine Wahl, ob sie diese bewachen will oder nicht; wenn Anfragen von einem Staat kommen, ist sie durch internationale Verträge und Konventionen dazu verpflichtet.

Im Militärgesetz haben wir festgelegt, dass die Truppe zum Assistenzdienst beigezogen oder dazu verpflichtet werden kann, wenn die zivilen Kräfte nicht ausreichen. Diese Situation haben wir vor allem in den Kantonen Bern und Genf, welche beim Bundesrat Gesuche eingereicht haben. Der Bundesrat hat den Gesuchen entsprochen. Seit dem 17. Dezember 2001 sind 200 Armeeangehörige im Einsatz. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Polizei. Dieser Einsatz - das wurde auch von der Polizei betont - wird als sehr wertvoll eingeschätzt.

Die Armee hat den verfassungsmässigen Auftrag, subsidiäre Einsätze zu leisten. Den Kantonen kann in dieser ausserordentlichen Lage nicht zugemutet werden, ihre Polizeikräfte derart zu erhöhen, dass diese neben der ordentlichen Polizeiarbeit alle Bewachungsaufgaben erfüllen können. Sicherheit ist eine allgemeine, öffentliche Aufgabe, für die der Bund eine Mitverantwortung trägt. Wenn ein Kanton den Bund um Hilfe angeht, können wir nicht Nein sagen, denn wir haben dazu den Verfassungsauftrag.

Die CVP-Fraktion findet es auch richtig, dass diese Bewachungsaufgaben von der Armee übernommen und nicht einer zivilen Organisation übertragen werden. Selbst unter vollständiger Verrechnung aller Kosten ist dies wesentlich günstiger, als eine Bewachungsfirma damit zu beauftragen. Die CVP-Fraktion wird deshalb für Eintreten stimmen.

Ich möchte auch direkt den Minderheitsantrag begründen, wie es die Präsidentin gewünscht hat. Der Bundesrat beantragt ja mit diesem Bundesbeschluss, den Einsatz der Armee zum Schutze der ausländischen Vertretungen längstens bis zum 30. Juni 2003 zu genehmigen. Die Minderheit möchte mit ihrem Antrag die Gültigkeitsdauer des Bundesbeschlusses bis zum 31. Dezember 2004 verlängern. Wie ich vorhin beim Eintretensvotum erklärt habe, ist die Schweiz durch internationale Verträge verpflichtet, die ausländischen Vertretungen zu schützen. Wir können uns dieser Aufgabe also nicht entziehen. Wer die Schutzaufgabe ausführt, wird durch die internationalen Verträge nicht vorgeschrieben. Die angefragten Kantone verfügen nicht über genügend Polizeikräfte und haben deshalb den Bund um Unterstützung gebeten. Mit dem Eintreten auf diese Vorlage stimmen wir diesen subsidiären Einsätzen zu.

Da unser Land die Sicherheit der ausländischen Vertretungen garantieren muss, macht es wenig Sinn, diesen Beschluss mit einer so kurzen Gültigkeitsdauer zu versehen. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die sicherheitspolitische Lage in den nächsten Monaten entschärfen wird. Und es ist anzunehmen, dass die Bedrohung über den 30. Juni 2003 hinaus anhalten wird. Deshalb müsste der Bundesrat bereits Ende dieses Jahres wieder eine Botschaft vorbereiten, damit die beiden Räte in der Frühjahrssession 2003 darüber befinden könnten. Das ist wenig effizient. Die Minderheit möchte dem Bundesrat deshalb mehr Spielraum geben. Ist der Einsatz nicht mehr notwendig, bzw. wird die Anfrage um Schutz der Botschaft vom entsprechenden Staat zurückgezogen, so kann der Einsatz vom Bundesrat jederzeit beendet werden, ohne dass das Parlament erneut befragt wird.

Auch im Zusammenhang mit dem Swisscoy-Einsatz haben wir über die Gültigkeitsdauer diskutiert. Das war aber im Gegensatz zum Überwachungsauftrag eine politische Frage. Und dort war es richtig, die Dauer zu begrenzen, damit sich das Parlament regelmässig über die Notwendigkeit des Armee-Einsatzes Gedanken macht und seinen Einfluss geltend machen kann.

Bereits im Jahre 1999 war die Armee zum Schutz bedrohter Einrichtungen im Einsatz. Damals wurden Gewaltakte durch Angehörige und Sympathisanten der Kurdischen Arbeiterpartei und Angriffe auf diplomatische Vertretungen ausländischer Staaten und auf Einrichtungen internationaler Organisationen befürchtet. Die beiden Räte beschlossen seinerzeit, auf eine Befristung zu verzichten.

Bezüglich des vorliegenden Geschäftes befürchtete die Mehrheit in der Kommissionsberatung, dass die Bewachungsaufgaben zum Dauerauftrag der Armee würden und Kantone sich durch Einsparungen bei der Polizeikapazität auf Kosten des Bundes entlasten würden.

Die Minderheit ist aber der Meinung, dass eine Aufstockung der Polizeikräfte, damit alle Spitzen der Einsätze abgedeckt werden können, sehr teuer zu stehen kommt. Der Bundessicherheitsdienst legt fest, welche Botschaften in welchem Mass bewacht werden. Deshalb macht es schon einen Sinn, dass auch der Bund seinen Beitrag zur Sicherheit leistet, vor allem mit der Armee, da die kostengünstige Variante zum Zuge kommt.

Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 1 die Minderheit zu unterstützen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Effizienzsteigerung des Rates, denn sonst müssten wir uns eventuell bereits Ende des Jahres wieder mit der gleichen Frage befassen. Verändert sich das Gefährdungspotenzial positiv und wird die Bewachung nicht mehr benötigt, so kann der Bundesrat ohne weiteres den Einsatz abbrechen.